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Bezirksregierung Düsseldorf

30.10.2024

Öffentliche Bekanntmachung

10.10.2024

Der Rat hat den Beteiligungsbericht 2022 beschlossen. Nunmehr soll dieser auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der Beteiligungsbericht 2022 liegt daher bis zur Fertigstellung des Beteiligungsberichtes 2023

  • montags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr
  • dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.00 Uhr
  • donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr
  • freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Alfter, Am Rathaus 7, Zimmer 116, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Zudem ist er digital auf der Internetseite der Gemeinde Alfter unter der Rubrik "Haushalt & Finanzen" veröffentlicht.

Alfter, den 10.10.2024

gez. Dr. Schumacher
(Bürgermeister)

03.09.2024

Die 1. Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft Alfter II vom 15.08.2024 liegt zur Einsichtnahme im Sachgebiet 1.3.1 Sicherheit und Ordnung, Zimmer 7, bei Frau Wolber während der Öffnungszeiten des Rathauses bis 18.09.2024 aus.

19.03.2024

Bekanntmachungsanordnung Benutzungsordnung
Öffentliche Bekanntmachung Benutzungsordnung mit Anlage

Bekanntmachungsanordnung Gebührenordnung
Öffentliche Bekanntmachung Gebührenordnung

13.02.2024

Öffentliche Bekanntmachung – Ordnungsnummer 94058

04.10.2023

Öffentliche Bekanntmachung - Ordnungsnummer 94028

09.08.2023

Öffentliche Bekanntmachung - Ordnungsnummer 94039

24.05.2023

Öffentliche Bekanntmachung - Ordnungsnummer 94 036

15.05.2023

Öffentliche Bekanntmachung - Ordnungsnummer 94042

24.04.2023

Gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes NRW wird das Schreiben der Gemeinde Alfter mit dem Az.: 200020007811 vom 29.03.2023 an Herrn Aniello Califano öffentlich zugestellt, da der derzeitige Aufenthaltsort von Aniello Califano nicht zu ermitteln ist.

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung

Zwischen der Stadt Aachen und insgesamt 34 Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises und des Oberbergischen Kreises ist gemäß den Vorschriften der §§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung (SGV NRW 202) die vorstehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabe der IT-Prüfung nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW abgeschlossen worden. Die Vereinbarung wurde gemäß § 24 Abs. 2 i. V. m. § 29 GkG NRW aufsichtsbehördlich genehmigt sowie gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 GkG NRW bekanntgemacht (Genehmigungs- und Bekanntmachungsvermerk der Bezirksregierung Köln vom 01.02.2023, veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 9 für den Regierungsbezirk Köln vom 06.03.2023). Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 24 Abs. 4 GkG NRW i. V. m. § 6 Abs. 1 der Vereinbarung am 07.03.2023 wirksam.

Gemeinde Alfter, den 30.03.2023
Der Bürgermeister

gez. Nico Heinrich
Allgemeiner Verteter