Bekanntgabe gemäß § 7 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW und § 2 der Ehrenordnung der Gemeinde Alfter
Das am 1. März 2005 in Kraft getretene Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) mit letzter Änderung vom 30. Mai 2023 (GV. NRW. S. 316) und in Kraft getreten am 14. Juni 2023 sowie die am 29.09.2005 vom Gemeinderat beschlossene Ehrenordnung der Gemeinde Alfter schreiben vor, dass der Bürgermeister, alle Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger/innen der Fachausschüsse schriftlich Auskunft über die in der anliegenden Tabelle aufgeführten Bereiche geben müssen. Die Angaben werden hier veröffentlicht.
Angaben des Bürgermeisters, der Ratsmitglieder und der sachkundigen Bürger(innen):
