Haushaltsplan
Der kommunale Haushaltsplan enthält die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich
- erzielbaren Erträge und eingehenden Einzahlungen,
- entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie
- notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Ergebnisplan (Erträge und Aufwendungen) und einen Finanzplan (Ein- und Auszahlungen) sowie in Teilpläne entsprechend der vorhandenen Produkte. Rechtsgrundlage bilden die §§ 78 ff. Gemeindeordnung NRW.
Der Entwurf der Haushaltssatzung wird nach Einbringung in den Rat und vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt (1. Auslegung).
Einwohner und Abgabepflichtige können innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben.
Über diese Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.
Die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung wird der Aufsichtsbehörde (Landrat des Rhein-Sieg-Kreises) angezeigt und zur Genehmigung vorgelegt.
In der Regel wird sie einen Monat nach der Anzeige öffentlich bekannt gemacht.
Zugleich wird erneut auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses hingewiesen (2. Auslegung).
Es besteht jedoch keine Einwendungsmöglichkeit mehr.
Die Einsichtnahme erfolgt im Fachbereich 2 – Finanzmanagement – der Gemeinde Alfter während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses. Das entsprechende Büro wird in der öffentlichen Bekanntmachung genannt.
Nachfolgend können Sie aktuelle und zurückliegende Haushaltspläne der Gemeinde Alfter einsehen:
Haushaltsplan 2024/2025
1. Haushaltssatzung
2. Vorbericht
3. Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan (inkl. Erläuterungen Positionen)
4. Teilergebnis- und Teilfinanzpläne + Haushaltsquerschnitt
5. Anlagen zum Haushaltsplan (Stellenplan; Verbindlichkeitenübersicht; Übersichten Verpflichtungsermächtigungen und Fraktionszuwendungen)
6. Zusammenfassung Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Alfter
7. Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne der Beteiligungen
Frühere Haushaltspläne:
Haushaltsplan 2022 - 1.Nachtrag (Teil 3)
Haushaltsplan 2022 - 1.Nachtrag (Teil 2)
Haushaltsplan 2022 - 1.Nachtrag (Teil 1)
Haushaltsplan 2019/2020 - 1. Nachtrag
Haushalt 2017/2018 - 2. Nachtrag
Haushalt 2017/2018 - 1. Nachtrag
Haushalt 2015/2016 - 1. Nachtrag
Haushaltsplan 2010 (Nicht-Inkraft-getreten wegen vorläufiger Haushaltsführung)
Jahresabschlüsse
Die Gemeinde Alfter hat ihr Rechnungswesen zum 01.01.2007 auf das System der doppelten Buchführung nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements NRW (NKF) umgestellt.
Gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres (Kalendarjahres) einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.
Er muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist durch einen Anhang und Lagebericht zu erläutern.
Nachfolgend finden Sie alle bereits geprüften und vom Rat der Gemeinde Alfter festgestellten Jahresabschlüsse ab 2007:
Eröffnungsbilanz
Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Alfter zum Stichtag 01.01.2007 wurde vom Rat in seiner Sitzung am 26.01.2012 festgestellt. Rechtsgrundlage bildet § 92 Gemeindeordnung NRW.
Sie bildet die Grundlage für die weitere Haushaltsplanung.
Die Eröffnungsbilanz ist hier abrufbar.
Gesamtabschlüsse
Gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde Alfter für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen. Erstmals erforderlich ist dies für den Stichtag 31.12.2010 (§ 2 NKFEG).
Ziel des Gesamtabschlusses ist die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage des „Konzerns Gemeinde Alfter“, also inklusive aller ausgelagerten Aufgabenbereiche. Der Gesamtabschluss stellt somit ein zusätzliches Informationsmedium für die Adressaten des gemeindlichen Haushaltes dar.
Nachfolgend finden Sie alle bereits geprüften und vom Rat der Gemeinde Alfter festgestellten Gesamtabschlüsse ab 2010:
- Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2010
- Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2011
- Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2012
- Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2013
- Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2014
- Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2015
- Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2016
- Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2017
- Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2018
Beteiligungsberichte
Die Gemeinde hat gemäß der §§ 117 Absatz 1 der GO NRW und 52 GemHVO NRW die Pflicht einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung, unabhängig davon, ob verselbständigte Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören, zu erläutern ist.
Nachfolgend finden Sie alle bereits erstellten und vom Rat der Gemeinde Alfter zur Kenntnis genommenen Beteiligungsberichte:
Die Gemeinde Alfter erhebt Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Benutzungsgebühren) sowie die Gewerbesteuer. Die Grundsteuer- und Gewerbesteuerhebesätze finden Sie unter Ziffer 2.5 hier.
Die Benutzungsgebührensätze für die Straßenreinigung finden Sie unter Ziffer 5.6 hier und für die Entwässerung unter Ziffer VI hier.