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Haushaltsplan

Der kommunale Haushaltsplan enthält die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich

  1. erzielbaren Erträge und eingehenden Einzahlungen,
  2. entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie
  3. notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Ergebnisplan (Erträge und Aufwendungen) und einen Finanzplan (Ein- und Auszahlungen) sowie in Teilpläne entsprechend der vorhandenen Produkte. Rechtsgrundlage bilden die §§ 78 ff. Gemeindeordnung NRW.

Der Entwurf der Haushaltssatzung wird nach Einbringung in den Rat und vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt (1. Auslegung).
Einwohner und Abgabepflichtige können innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben.

Über diese Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.

Die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung wird der Aufsichtsbehörde (Landrat des Rhein-Sieg-Kreises) angezeigt und zur Genehmigung vorgelegt.
In der Regel wird sie einen Monat nach der Anzeige öffentlich bekannt gemacht.
Zugleich wird erneut auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses hingewiesen (2. Auslegung).

Es besteht jedoch keine Einwendungsmöglichkeit mehr.

Die Einsichtnahme erfolgt im Fachbereich 2 – Finanzmanagement – der Gemeinde Alfter während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses. Das entsprechende Büro wird in der öffentlichen Bekanntmachung genannt.

Nachfolgend können Sie aktuelle und zurückliegende Haushaltspläne der Gemeinde Alfter einsehen:

Haushaltsplan 2024/2025

1. Haushaltssatzung
2. Vorbericht
3. Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan (inkl. Erläuterungen Positionen)
4. Teilergebnis- und Teilfinanzpläne + Haushaltsquerschnitt
5. Anlagen zum Haushaltsplan (Stellenplan; Verbindlichkeitenübersicht; Übersichten Verpflichtungsermächtigungen und Fraktionszuwendungen)
6. Zusammenfassung Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Alfter
7. Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne der Beteiligungen


Frühere Haushaltspläne:

Haushaltsplan 2023 - Teil 2

Haushaltsplan 2023 - Teil 1

Haushaltsplan 2022 - 1.Nachtrag (Teil 3)

Haushaltsplan 2022 - 1.Nachtrag (Teil 2)

Haushaltsplan 2022 - 1.Nachtrag (Teil 1)

Haushaltsplan 2021/22

Haushaltsplan 2019/2020 - 1. Nachtrag

Haushaltsplan 2019/2020

Haushalt 2017/2018 - 2. Nachtrag

Haushalt 2017/2018 - 1. Nachtrag

Haushalt 2017/2018

Haushalt 2015/2016 - 1. Nachtrag

Haushaltsplan 2015/2016

Haushaltsplan 2014

Haushaltsplan 2012/2013

Haushaltsplan 2011

Haushaltsplan 2010 (Nicht-Inkraft-getreten wegen vorläufiger Haushaltsführung)

Haushaltsplan 2009

Haushaltsplan 2008

Jahresabschlüsse

Die Gemeinde Alfter hat ihr Rechnungswesen zum 01.01.2007 auf das System der doppelten Buchführung nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements NRW (NKF) umgestellt.

Gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres (Kalendarjahres) einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.
Er muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist durch einen Anhang und Lagebericht zu erläutern.

Nachfolgend finden Sie alle bereits geprüften und vom Rat der Gemeinde Alfter festgestellten Jahresabschlüsse ab 2007:

Jahresabschluss 2022

Jahresabschluss 2021

Jahresabschluss 2020

Jahresabschluss 2019

Jahresabschluss 2018

Jahresabschluss 2017

Jahresabschluss 2016

Jahresabschluss 2015

Jahresabschluss 2014

Jahresabschluss 2013

Jahresabschluss 2012

Jahresabschluss 2011

Jahresabschluss 2010

Jahresabschluss 2009

Jahresabschluss 2008

Jahresabschluss 2007


Eröffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Alfter zum Stichtag 01.01.2007 wurde vom Rat in seiner Sitzung am 26.01.2012 festgestellt. Rechtsgrundlage bildet § 92 Gemeindeordnung NRW.

Sie bildet die Grundlage für die weitere Haushaltsplanung.

Die Eröffnungsbilanz ist hier abrufbar.

Gesamtabschlüsse

Gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde Alfter für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen. Erstmals erforderlich ist dies für den Stichtag 31.12.2010 (§ 2 NKFEG).

Ziel des Gesamtabschlusses ist die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage des „Konzerns Gemeinde Alfter“, also inklusive aller ausgelagerten Aufgabenbereiche. Der Gesamtabschluss stellt somit ein zusätzliches Informationsmedium für die Adressaten des gemeindlichen Haushaltes dar.

Nachfolgend finden Sie alle bereits geprüften und vom Rat der Gemeinde Alfter festgestellten Gesamtabschlüsse ab 2010:

Beteiligungsberichte

Die Gemeinde hat gemäß der §§ 117 Absatz 1 der GO NRW und 52 GemHVO NRW die Pflicht einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung, unabhängig davon, ob verselbständigte Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören, zu erläutern ist.
Nachfolgend finden Sie alle bereits erstellten und vom Rat der Gemeinde Alfter zur Kenntnis genommenen Beteiligungsberichte:

Die Gemeinde Alfter erhebt Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Benutzungsgebühren) sowie die Gewerbesteuer. Die Grundsteuer- und Gewerbesteuerhebesätze finden Sie unter Ziffer 2.5 hier.

Die Benutzungsgebührensätze für die Straßenreinigung finden Sie unter Ziffer 5.6 hier und für die Entwässerung unter Ziffer VI hier.