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Ehrenamtskarte NRW

Die Ehrenamtskarte NRW ist ein Ausdruck der Wertschätzung für den großen freiwilligen und ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Alfter und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen:

Menschen, die sich in besonderem Umfang für das Allgemeinwohl einbringen, können mit der Karte landesweit, im gesamten Bundesland NRW, eine ständig wachsende Zahl von Angeboten öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt in Anspruch nehmen.

Die Ehrenamtskarte NRW gibt es auch als App. Die App steht für die beiden gängigsten mobilen Betriebssysteme, iOS und Android, zur Verfügung. Sie kann im Apple App Store sowie im Google Play Store kostenfrei heruntergeladen werden. So ist das Beantragen und Verlängern der Ehrenamtskarte NRW problemlos mit dem Smartphone oder Tablet möglich. Hier geht es zum FAQ zur App Ehrenamtskarte NRW

Eine Ehrenamtskarte kann erhalten, wer sich

  • über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren
  • mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr
  • ohne Vergütung und/oder pauschale Aufwandsentschädigung
  • mindestens 16 Jahre ist
  • in der Gemeinde Alfter ehrenamtlich tätig ist

nachweislich freiwillig engagiert hat. Die Einzelheiten der Bedingungen werden in einem Vorabcheck in der App geprüft, damit Sie noch vor einer umfangreichen Beantragung wissen, ob Sie berechtigt sind oder nicht.

Vereine, Institutionen, Organisationen usw., bei denen die Engagierten freiwillig tätig sind, müssen die Voraussetzungen zur Ausgabe der Karte mit ihrer Unterschrift gegenüber der Gemeinde Alfter bestätigen. Die Prüfung der Kriterien und die Ausgabe der Karten an Ehrenamtliche (per Post oder per App) erfolgen durch die Verwaltung. Die Gültigkeit der Karte ist auf 2 Jahre festgelegt.

Die Bewerbungen richten Sie bitte an:

Gemeinde Alfter
Fachbereich Sozialwesen
Am Rathaus 7
53347 Alfter

 

Ansprechpartner

Marie Neumann

1.4.1 Sachgebiet Soziales

Telefon: 0228 6484-131
marie.neumannalfterde

Raum: 21

Sprechzeiten

Um eine Anmeldung zum Beratungsgespräch wird gebeten.