Umsetzungsbericht zum Mobilitätskonzept - Stand Januar 2024
- Analog des Konzeptes ist der digitale Bericht in die 5 Handlungsfelder sowie die einzelnen Steckbriefe unterteilt.
- Der Bericht wird anlassbezogen aktualisiert.
- Die Mobilitätsberichte der Jahre 2020, 2021 und 2022 finden sich unter: https://www.alfter.de/bauen-wohnen/mobilitaet/
Aktueller Umsetzungsstand: ✓ gestartet, ✓ ✓ in Umsetzung, ✓ ✓ ✓ abgeschlossen
Handlungsfeld 1
Fußverkehr, Barrierefreiheit & Schulwegsicherheit
organisatorische Maßnahmen - Schule
GS Alfter | GS Oedekoven | Gymnasium Alfter-Oedekoven | GS Witterschlick | |
Schulwegepläne | erstellt, abrufbar unter: www.anna-schule-alfter.de | in Erarbeitung | in Planung | erstellt, abrufbar unter: www.ggs-witterschlick.de/gelbe-fuesse |
Hol und Bringzonen | Der Parkplatz Herrenwingert wird weiterhin als Hol- und Bringzone genutzt. Eine erneute grundsätzliche Prüfung ist nach Beendigung des ISEK geplant. | Die vom externen Fachberater empfohlenen Örtlichkeiten zur Einrichtung weiterer Hol- und Bringzonen sind durch die Verkehrskommission vorgeprüft und durch das Straßenverkehrsamt nun abschließend verkehrsrechtlich auf die Umsetzbarkeit hin gewürdigt. Aktuell laufen die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Einrichtung. | in Planung |
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Schulweg - ÖPNV (nicht im Steckbrief) |
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Evaluierung der Maßnahmen |
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Elternintiativen, z.B. Walking Bus, Cycle Train |
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infrastrukturelle Maßnahmen - Schule
GS Alfter | GS Oedekoven | Gymnasium Alfter-Oedekoven | GS Witterschlick | |
Kennzeichnung sicherer Schulwege Kennzeichnungen werden laufend vorgenommen bzw. erneuert. (Daueraufgabe); Maßnahmen 2023: |
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Ausweitung der Radabstellanlagen | in 2019 eingerichtet | in Planung | in 2023 eingerichtet | in 2021 eingerichtet |
weitere infrastrukturelle Maßnahmen 2023 |
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verkehrsrechtliche Maßnahmen - Schule/Kita
Geschwindigkeitsdisplay (Smiley)
2022 wurde ein gemeindeeigenes Display beschafft. Dieses wird, ebenso wie das Geschwindigkeitsdisplay des Rhein-Sieg-Kreises, im gesamten Gemeindegebiet eingesetzt und soll die Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung der Geschwindigkeiten sensibilisieren.
GS Alfter | GS Oedekoven/Gymnasium Alfter-Oedekoven | GS Witterschlick |
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verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs
- an Schulen und Hol- und Bringzonen; s. auch Steckbrief D.1.3
- gemeinsame Präsenz durch den Ordnungsaußendienst und den BezirksbeamtInnen der Polizei
kommunikative Maßnahmen - Schule
GS Alfter | GS Oedekoven | Gymnasium Alfter-Oedekoven | GS Witterschlick | |
jährliche Verkehrserziehungsmaßnahmen der SuS* durch die Polizei; Verkehrssicherheitsberatung | fortlaufend | fortlaufend | Schulbustraining zum Schulstart 2023 durch den Rhein-Sieg-Kreis | fortlaufend |
Unterrichtseinheiten zum Thema Nachhaltige Mobilität, Projekt Verkehrszähmer | Die Grundschulen können auf das Info Material des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) zum 'Verkehrszähmer-Projekt' zurückgreifen, dass Grundschulen im Rahmen des schulischen Mobilitätsmanagements angeboten wird. Ziel des Projektes ist, die Mobilität in den schulischen Alltag zu integrieren. |
* RVK: Regionalverkehr Köln GmBH * SuS: Schülerinnen und Schüler
Maßnahmen an KiTas
Alfter | Gielsdorf | Oedekoven | Impekoven | Witterschlick-Volmershoven | |
Hol- und Bringzongen | KiTa an der Annaschule: s. GS Alfter KiTa Rasselbande: Der Parkplatz vor der Kita steht als Hol-und Bringzone zur Verfügung. | AWO-KiTa: Die Einrichtung einer Hol- und Bringzone ist durch die Verkehrskommission vorgeprüft und durch das Straßenverkehrsamt nun abschließend verkehrsrechtlich auf die Umsetzbarkeit hin gewürdigt. Aktuell laufen die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Einrichtung. | KiTa Tiny-Tots: Die Einrichtung einer Hol- und Bringzone ist durch die Verkehrskommission vorgeprüft und durch das Straßenverkehrsamt nun abschließend verkehrsrechtlich auf die Umsetzbarkeit hin gewürdigt. Aktuell laufen die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Einrichtung. | ||
Radabstellanlagen (an gemeindlichen Einrichtungen) | KiTa Oedekoven am Rathaus: 12 Stück (2022) |
Konzept Mehr Freiraum für Kinder (2018) Steckbrief L2 (original) Steckbrief L2 (NEU)
Der Steckbrief bezieht sich auf das Konzept 'Mehr Freiraum für Kinder' welches parallel zum Mobilitätskonzept 2018 erstellt wurde. Dieses enthält neben mobilitätsbezogenen Maßnahmen auch solche ohne Mobilitätsbezug (z.B. Aufwertung von Spielplätzen). Daher wurde der Steckbrief im Sinne eines Fokus auf mobilitätsbezogene Maßnahmen überarbeitet. Details zur Überarbeitung finden sich im Anhang des Steckbriefes L2 (neu).
Mobilitätsbezogene Maßnahmen
Aufgrund einer sehr großen Überschneidung mit Maßnahmen aus anderen Steckbriefen wurden die Hinweise und Maßnahmenbündel aus dem Konzept ‚Mehr Freiraum für Kinder‘ zur Umsetzung in die anderen, konkreteren Steckbriefe eingarbeitet bzw. dort zur Berücksichtigung aufgenommen. Die Umsetzungsstände sind den jeweils verknüpften Steckbriefen zu entnehmen.
Maßnahmenbündel | Umsetzung in Steckbrief: |
Maßnahme 9 (Herrenwingert) | A2, D2 |
Maßnahme Verkehrsraum | L1, D1.1, D3, D7 |
Maßnahme Pättchen | L1, A3 |
Maßnahme Spielanlässe am Weg | A4 |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei den Planungen
Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird projektbezogen geprüft.
Standards
Abstimmung und Festlegung von Ausbaustandards für Gehwege und Kreuzungen | Im Steckbrief werden anzustrebende Standards zur Umgestaltung von Gehwegen und barrierearme Gestaltung von Querungshilfen festgelegt. Bei der Entwicklung von Neubaugebieten sowie von der Umgestaltung von Straßenabschnitten fließen in den Abwägungsprozess die Vorgaben aus aktuellen Regelwerken, die Gegebenheiten vor Ort sowie die Hinweise aus dem Mobilitätskonzept mit ein. |
Erarbeitung einer Rangfolge der umzugestaltenden Straßenabschnitte | Die Rangfolge ergibt sich aus den Planungen zu den Neubaugebieten sowie dem gemeindlichen Straßen- und Wegekonzept. Im Jahr 2022 erfolgte eine fahrzeuggestützte Erfassung und Bewertung aller Gemeindestraßen. Basierend auf den ausgewerteten Messdaten wird das Straßen- und Wegekonzept fortgeschrieben und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. (s. auch Planung allg., Handlungsfeld 4) Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation (Haushaltssicherung) werden die geplanten Straßensanierungen und Straßenbaumaßnahmen aktuell hinsichtlich einer möglichen Verschiebung geprüft. |
Maßnahmen 2023
Lokalität/Projekt | Beschlussvorlagen & Beschlüsse (Drs.-Nr.) | Maßnahme(n) |
Bushaltestelle 'Witterschlick Bhf' in der Servaistraße Überquerung Servaisstraße in Höhe Haus-Nr. 12 |
(11-1-239) | Bordsteinabsenkung
barrierefreier Ausbau |
Witterschlick L113, Anträge:
| 11-1-239 (2022) |
nach Ablehnung der Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes durch den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung werden die Anträge erneut durch die Verkehrskommission geprüft |
Volmershoven L113, Anträge:
| 11-1-240 (2022) 11-5-81 (2023) |
nach Ablehnung der Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes durch den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung werden die Anträge erneut durch die Verkehrskommission geprüft |
weitere Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Schulwegsicherheit | -> s. Leitprojekt L1 |
ISEK für Alfter-Ort
- Fertigstellung der Kultur- und Sporthalle 2024 inkl. Aufwertung der Außenanlagen und barrierefreie Herrichtung des Eingangs zum Schulgelände
Aufgrund der Haushaltslage sind die weiteren Planungen zum Umbau des Dorfplatzes hin zu einer 'Grünen Mitte', welche auch zahlreiche Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität beinhalten, aktuell zurückgestellt.
Dorfplatz Impekoven
Die Umgestaltung des Dorfplatzes zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität sowie Berücksichtigung der Barrierefreiheit wurde 2022 abgeschlossen.
Oedekoven - Gelände am Jungfernpfad
Die Einrichtung des Heimatplatzes Oedekoven als Treff- und Informationspunkt 'Apfeltor' wurde in den Jahren 2021 - 2022 gemeinsam mit dem Förderverein Heimat und Naturschutz Oedekoven e.V. umgesetzt. Zu infrastrukturellen Maßnahmen im Jungfernpfad und Hol- und Bringzonen in der Umgebung -> s. Leitprojekt L1
Analyse der Pättchen
2018 wurde durch den Bauhof ein erstes Pättchenverzeichnis erstellt, s. auch Drs.-Nr. 10-1-291.
Entwicklung eines Zielkonzeptes
Aufgrund der angespannten finanziellen Lage ist die Entwicklung eines umfassenden Zielkonzeptes aktuell zurückgestellt. Alternativ wurde sich zunächst für die folgende Maßnahme entschieden:
- Erstellung und Veröffentlichung einer digitalen Pättchenübersicht mit den aktuell gut nutzbaren Pättchen sowie Hinweisen zur Barrierefreiheit, diese findet sich aktuell in Erarbeitung.
Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen
Nach finanzieller und personeller Möglichkeit werden einzelne Maßnahmen an Pättchen durchgeführt. Eine generelle Wiederherstellung von aktuell nicht begehbaren Pättchen, welche zumeist mit aufwendigen Tiefbau- sowie Vermessungsarbeiten verbunden ist, ist aufgrund der aktuellen Haushaltslage (Haushaltsicherung) sowie fehlender personeller Ressourcen nicht möglich. Gleiches gilt für die umfassende Beschilderung. Diese Maßnahmen sind daher aktuell zurückgestellt. Wie in dem Konzept 'Mehr Freiraum für Kinder' angeregt, werden, wo sinnvoll, einzelne Pättchen auch in der Schulwegeplanung berücksichtigt und nach Bedarf und Möglichkeiten aufgewertet (z.B. Ausleuchtung des Fußweges von der Bushaltestelle Châteauneufstraße bis zum Schulcampus des Gymnasiums in Oedekoven, s. Steckbrief A1).
Diese Maßnahme wurde aus finanziellen Gründen zurückgestellt.
Abbau von baulichen Barrieren
- Gehwege, Querungen: s. --> Steckbrief A1
- barrierefreier Umbau der Bushaltestellen:s. --> LeitprojektL3
Beratungsangebote
Rollatortraining für den Bus in Kooperation mit der RVK | wird im Rahmen des Aktionstages zur EMW am 19.09.24 umgesetzt |
Rollatorparkours und Technik-Check in Kooperation mit Sanitätshaus Rahm | wird im Rahmen des Aktionstages zur EMW am 19.09.24 umgesetzt |
Pedelectraining | regelmäßige Durchführung durch Partner ADFC |
Handlungsfeld 2
Radverkehr
Aufgrund der inhaltichen Nähe und Abhängigkeiten zwischen den Steckbriefen B1 und B4 berichten wir an dieser Stelle für beide Steckbriefe gemeinsam:
Netzentwicklung
Netzentwurf zur Optimierung der Radwegeweisung in der Gemeinde Alfter
Das Radwegenetz mit Stand vom 23.05.2023 wurde vom Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung in der Sitzung am 20.06.2023 (Drs-Nr. 11-5-83) beschlossen.Im Rahmen der Netzplanerstellung wurden die Haupt- und Nebenrouten im Gemeindegebiet festgelegt. Nähere Informationen zum Erarbeitungsprozess befinden sich in den vergangenen Mobilitätsberichten (2020, 2021, 2022).
Aktuell wird der Entwurf des Beschilderungsplans (Inhalte, Standorte) erstellt. Für die Beschilderung sollen Fördermittel beantragt werden. Bei der Antragstellung wird das Büro IVV Aachen die Gemeinde Alfter unterstützen.
Vor Installation der Beschilderung muss der Beschilderungsplan vom Straßenverkehrsamt angeordnet und in das offizielle Radverkehrsnetz NRW übernommen werden.
Gesamtperspektive RadPendlerRouten in der Region Köln/Bonn
Im Rahmen des Agglomerationsprogramms der Region Köln/Bonn wurde 2020-2022 eine Gesamtperspektive RadPendlerRouten (synonym für Radvorrangrouten) erarbeitet. Im Ergebnis liegt eine geschlossene kartografische Darstellung der bestehenden sowie geplanten hochrangigen Radverkehrsinfrastruktur der Region vor. Nähere Informationen zur Perspektive finden sich im Mobilitätsbericht 2022 sowie unter: www.agglomerationsprogramm.de
Es handelt sich bei der Gesamtperspektive RadPendlerRouten um eine Planungssempfehlung ohne Bindungswirkung. Jedoch gibt sie den Akteur*innen in Fachverwaltungen und Politik Handlungsempfehlungen für die Planung und Umsetzung hochwertiger Radverbindungen an die Hand.
Radvorrangroutennetz NRW
Im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes NRW (2021) ist die Einrichtung eines landesweiten Radvorrangnetzes verankert. Dabei können bereits bestehende oder in Erarbeitung befindliche überörtliche Radverkehrsnetze integriert werden.
Der Rhein-Sieg-Kreis hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Bonn sowie unter Einbezug der Kommunen und der Ergebnisse der Gesamtperspektive RadPendlerrouten einen Vorschlag zum Radvorrangroutennetz im Kreis- und Stadtgebiet erarbeitet. Dieser Netzvorschlag wurde gemäß dem einstimmigen Beschluss des Kreisausschusses für Planung und Verkehr (15.05.2023) dem Land NRW zur Berücksichtigung in den Planungen zugeliefert.
Netzausbau
Radpendlerroute (RPR) Bornheim-Alfter-Bonn* |
Evaluation:
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Beschilderung einer Zubringerlinie zur RPR* | Die Beschilderung von Zubringerlinien wird bei der Beschilderung des Radnetzplanes der Gemeinde Alfter berücksichtigt. |
Verbindungsweg zwischen Kirchweg und Raiffeisenstraße* | Gemäß des Ratsbeschlusses 11-1-181 aus der Sitzung vom 03.02.2022 sollen die folgenden Maßnahmen durchgeführt werden, um den Weg für den Rad- und Fußverkehr zu ertüchtigen:
Der Verbindungsweg wurde in die Planung des Alfterer Radwegenetz aufgenommen. Jedoch kann die bauliche Ertüchtigung aus finanziellen Gründen zunächst nicht umgesetzt werden. |
Apfelroute* | Die Apfelroute wurde 2019 eröffnet. Nähere Informationen zu der Route s. Mobilitätsbericht 2020 |
Alltagsradverbindung Rheinbach-Bonn | Der Routenvorschlag des ADFC für die Alltagsradverbindung Rheinbach-Bonn wurde bei der Erstellung des kommunalen Radverkehrsnetzes geprüft und bei der Gesamtperspektive RadPendlerRouten der Region Köln/Bonn berücksichtigt. |
Alltagsradverbindung Volmershoven - Flerzheim | Die Zuständigkeit für den Bau eines begleitenden Radweges an einer Landstraße liegt beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW). Die Verwaltung hat die Aufnahme des Radwegs an der L113 in das Radwegebauprogramm an bestehenden Landstraßen beantragt. Die Maßnahme wurde 2021 in das Programm aufgenommen. Die Priorisierung der für das Radwegebauprogramm beantragten Maßnahmen obliegt Straßen.NRW und der Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission (UK VE) des Regionalrates Köln. Die Prioritätenliste wird jährlich aktualisiert. Bisher hat der beantragte Abschnitt keine ausreichend hohe Priorisierung für die Aufnahme in das Bauprogramm des Landesbetriebs erhalten. In der Bewertung für das Jahr 2024 erhielt die Maßnahme denselben Prio-Wert wie 2023 (2,85). |
* Diese Routen sind im aktuellen Radnetzplan (Stand 2023) enthalten.
Fahrradstraßen
Prüfung der Vorschläge aus den Fraktionen | 17.02.2022, Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung (Drs.-Nr.: 11-5-38):
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Probephase in der Straße 'Am Bähnchen' |
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Prüfauftrag für die Straßen 'Unterer Landgraben' und 'Freudiger Weg' |
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Bau eines gemeinsamen Geh- und Radweges im Zuge der Sanierung der K1 (ehemals L113)
Diese Maßnahme wird im Steckbrief gesondert hervorgehoben. Die dort genannten Schlüsselmaßnahmen (Anbindung des Rheinweges sowie Verlängerung des straßenbegleitenden Radweges von der Kreuzung K12n bis zur Châteauneufstraße) sind in den Bauplänen (Stand September 2021) enthalten. Zur Berücksichtigung der Belange des Fuß- und Radverkehrs sowie des ÖPNV bei den geplanten Sanierungsmaßnahmen hat das KOMM im August 2022 eine umfangreiche Stellungnahme zu den Bauplänen (Stand September 2021) abgegeben.
Die Straßenplanung musste auf Grund der nicht vorhandenen Verkaufsbereitschaft einiger Eigentümer (Ergebnisse der bisherigen Grunderwerbsverhandlungen durch den Rhein Sieg Kreis) angepasst und die Änderungen vom planenden Büro eingearbeitet werden. Gegenwärtig prüft der Rhein-Sieg-Kreis diese Unterlagen, um sie danach an das ausschreibende Büro weiterzuleiten. Mit einem Baubeginn ist nicht vor 2024 zurechnen.
Alltagsradverbindung Volmershoven und Flerzheim (entlang der L113)
-> s. Steckbrief B1
Verbindungsweg Kirchweg - Raifeisenstraße (Witterschlick) (geplant)
-> s. Steckbrief B1
Weitere lokale Maßnahmen 2023
Lokalität | Maßnahme(n) |
Rulandsweg | Erneuerung der Fahrbahndecke auf dem Abschnitt auf dem Gebiet der Gemeinde Alfter |
Lüsbacher Weg | Sanierung der Straßendecke |
Zuwegung Borkeshof | Sanierung der Straßendecke (erster Teilabschnitt) |
Grüner Weg HNr. 83-85 | Sanierung der Straßendecke (Apfelroute) |
Am Burggarten HNr. 3-5 | Asphaltreparaturen |
punktuelle Maßnahmen 2023/2024
Lokalität | Art der Maßnahme |
Kreuzung Hauptstraße (L113) - Euskirchener Straße (B56) |
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Herbstbenden am Übergang zur Servaisstraße |
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Verbindungsweg von Am Mühlenweiher zur Kronenstraße |
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Uhlgasse |
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Querung Dompfaffenweg |
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Ausbau der Beschilderung im Radroutennetz Alfter
Aktuell wird die wegweisende Beschilderung auf Basis des beschlossenen Netzenwurfes erarbeitet, s. Steckbrief B1.
Qualitätssicherung der wegweisenden Beschilderung
Die interkommunal bedeutende wegweisende Beschilderung (Radverkehrsnetz NRW, Knotepunktnetz der Radregion Rheinland inkl. der Hauptroute der Apfelroute) wird von der Radwegemanagerin des Rhein-Sieg-Krieses in Kooperation mit dem kommunalen Bauhof kontrolliert. Dabei werden sie von ehrenamtlichen Wegepaten unterstützt, die für bestimmte Wegstrecken Mängelmeldungen erstellen. Einmal jährlich erfolgt eine gemeinsame Befahrung der Strecken und Beseitigung der gemeldeten bzw. festgestellten Mängel. Wichtige Änderungen und Mängel werden auch außerhalb der Befahrung umgesetzt.
Ausbau an Haltestellen
Lokalität | Jahr | Anzahl und Art | zusätzliche Ausstattung | ||
Stadtbahnhaltestelle Alfter-Alanus Hochschule | 90er Jahre: Erweiterung 2021: | 20 überdachte Anlehnbügel 89 überdachte Anlehnbügel 10 Fahrradboxen |
8 Rollerständer 4 Schließfächer | ||
Bahnhof Impekoven | 2017: | 50 überdachte Anlehnbügel 10 Fahrradboxen | 8 Rollerständer 4 Schließfächer | ||
Bahnhof Witterschlick | Bestand: Erweiterung 2021: | 32 überdachte Fahrradständer 26 überdachte Anlehnbügel 10 Fahrradboxen |
Ausbau in Ortsteilzentren
Oedekoven - Rathaus | 2018 | 7 überdachte Anlehnbügel | ||
Alfter-Ort - Herrenwingert | 2023 | 12 überdachte Anlehnbügel an der neuen Kultur- und Sporthalle (nutzbar voraussichtich ab Ende Februar 2024) | ||
Alfter-Ort - Bücherei Alfter | 2021 | 5 Anlehnbügel (Finanzierung durch den Förderverein Buchstützen e.V. Alfter, Umsetzung gemeinsam mit dem Bauhof der Gemeinde) | ||
Schulen/Kitas | s. Leitprojekt L1 |
Fahrradverleih
Das E-Bike-Verleihsystem der RVK (Anbieter nextbike by TIER) wurde 2019 im Gemeindegebiet eingerichtet und 2020 sowie 2021 erweitert. Aktuell stehen zur Verfügung:
2 feste Verleihstationen | - Stadtbahnhaltestelle Alfter-Alanus Hochschule (2019) - Bahnhof Impekoven (2021) |
4 virtuelle Stationen | - Alanus Hochschule Campus I (2019) - Alanus Hochschule Campus II (2019) - Rathaus Alfter (2020) -Dorfplatz Volmershoven (2021) |
Das System wird sehr gut angenommen. Die Anzahl der Ausleihen und Rückgaben im Gemeindegebiet hat sich von 2021 auf 2022 nahzu verdoppelt und befindet sich 2023 auf vergleichbar hohem Stand wie 2022. Seit dem Jahr 2021 ist das Verleihsystem Bestandteil des Nahverkehrsplans des Rhein-Sieg-Kreises.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage (Haushaltssicherung) werden bis auf Weiteres keine Erweiterungen umgesetzt. Jedoch sind u.a. in den Baugebieten Buschkauler Feld und Alfter Nord Flächen für weitere Verleihstationen vorgesehen bzw. geplant.
Kompatibilität
Es besteht an verschiedenen Stationen die Möglichkeit Fahrräder aus unterschiedlichen Systemen zurückzugeben:
- RVK e-Bikes können in Bonn an den Stationen Bonn-Mehlem Bhf., Bonn-Bad Godesberg Bhf. sowie Bonn Poppelsdorfer Allee zurückgegeben und ausgeliehen werden.
- Fahrräder aus dem von nextbike angebotenen System in Bonn können bei der Verleihstation Alfter Alanus Hochschule Campus II Villestraße zurückgegeben und ausgeliehen werden.
Die Verwaltungen der Stadt Bonn sowie des Rhein-Sieg-Kreises prüfen aktuell die Möglichkeiten einer perspektivischen Vereinheitlichung der Fahrradmietsysteme in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis. Die Systeme RVK e-Bike und eifel e-Bike sind bereits vollständig kompatibel, so dass Ausleihen und Rückgaben an allen Stationen gebührenfrei möglich sind.
Lastenradverleih
Im städtebaulichen Vertrag zum Neubaugebiet Buschkauler Feld vom 04.09.2023 wird der Erschließungsträger zur Einrichtung eines zentralen Mobilitätshubs verpflichtet. Aus den bisherigen Ratsbeschlüssen ergibt sich die Einrichtung eines Bike-Sharing Angebotes als ein fester Bestandteil des Hubs. In diesem Zusammenang wird auch ein Lastenradverleih angeregt.
weitere Fahrradservice-Angebote im Gemeindegebiet
Art des Angebots | Lokalität |
Luftpumpe, frei zugänglich | - Bücherei St. Matthäus (Alfter-Ort) - Bahnhof Impekoven - Bahnhof Witterschlick - Stadtbahnhaltestelle Alfter Alanus-Hochschule |
E-Bike Ladestation | - Genuss-Schule Alfter (Oedekoven, an der Apfelroute) |
Handlungsfeld 3
ÖPNV, Intermodalität & alternative Mobilitätsformen
Verknüpfungspunkte identifizieren
Die Verknüpfungspunkte wurden 2018 im Rahmen des NVR (heute go.Rheinland)-Projekts 'Verbandweites Konzept zur Errichtung von Mobilstationen' identifiziert und ihrer Bedeutung nach in verschiedene Stufen unterteilt. Das 'Mobilstationenfeinkonzept' (2021) des Rhein-Sieg-Kreises baut auf dem vorgenannten Konzept auf. Es wurden die folgenden vier besonders bedeutenden Haltestellen mit Umsteigemöglichkeiten als Mobilstationen identifiziert (Bedeutungsstufe 1).
- Bahnhof Impekoven (Stationsgröße L)
- Bahnhof Witterschlick (Stationsgröße L)
- Stadtbahnhaltestelle Alfter-Alanus Hochschule (Stationsgröße M)
- Châteauneufstraße (Stationsgröße S)
Qualitätsstandards Mobilstationen
Eine Mobilstation verknüpft verschiedene Verkehrsträger miteinander (z.B. Bus und Bahn oder Fahrrad) und ist somit ein wichtiger Bestandteil verkehrsmittelübergreifender Wegeketten.
Die vier Haltestellen wurden im Rahmen des Mobilstationenfeinkonzeptes im Hinblick auf ihren Ausbau zur Mobilstation analysiert. Der aktuelle Ausbaustandard sowie das Potential sind je Haltestelle in einem Steckbrief dargestellt. Die angestrebten Qualitätsstandards wurden im Rahmen des Projektes gemeinsam mit der Gemeinde erarbeitet. Weitere Vorgaben ergeben sich durch die jeweilig aktuell geltenden Förderrichtlinien.
Bezüglich Park-and-Ride Parkplätze enthält zusätzlich das P+R-Konzept des NVR (heute go.Rheinland) (2022) allgemeine Standards zu Qualität und Platzierung von P+R Anlagen. Hauptziel des Konzeptes war es zu ermitteln, an welchen Standorten unter einem gesamtregionalen Blickwinkel noch Potentiale für eine Ausweitung des P+R-Angebots sowie B+R-Angebotes bestehen. Im Gemeindegebiet Alfter wurden die Haltestellen Alfter/Alanus Hochschule, Bahnhof Impekoven und Bahnhof Witterschlick begutachtet und an allen drei Haltestellen ein Ausbaubedarf ermittelt. Die Informationen zu den Einzugsgebieten der P+R - Anlagen und zu den B+R - Potenzialen können und sollen auch als Anregung der Betrachtung mögliche Alternativen zum Ausbau (bessere Radinfrastruktur, optimierte Buszubringerverkehre zu den Bahnhöfen, etc.) dienen. In der Gemeinde Alfter wird das Thema P+R - Anlagen ohnehin im Zusammenhang mit dem Aufbau der Mobilstationen und somit ganzheitlich betrachtet. Das Konzept sowie weitere Hinweise zur Einordnung der Ergebnisse können unter: P&R Konzept go.Rheinland abgerufen werden.
Ausbau Mobilstationen
Übersicht Ausbau Mobilstationen
Qualitätsstandards übrige Bushaltestellen
Aktuell werden vom KOMM (Kommunalen Mobilitätsmanagement) in Zusammenarbeit mit den Fachgebieten Tiefbau und Ordnungsamt die Qualitätsstandards für die Bushaltestellen der Kategorien 2 bis 5 erarbeitet. Eine Übersicht wird an dieser Stelle veröffentlicht werden.
Ausbau übrige Bushaltestellen
Barrierefreier Ausbau: Ein Überblick der bereits barrierefrei ausgebauten Haltestellen findet sich hier: Übersicht barrierefreie Haltestellen
DFI-Anzeigen: An den folgenden Haltepunkten wurden bereits DFI-Anzeigen installiert:
- Nettekoven
- Gielsdorf
- Hertersplatz
- Landgraben
- Stühleshof
- Witterschlick Kirche
- Ginggasse
- Kramersbruch
- Wegscheid
Einzelhandelsstandort Oedekoven - Rathaus Umgebung
Im Rahmen des Ausbaus der Haltestelle Châteauneufstraße zu einer Mobilstation sind verschiedene Maßnahmen geplant. -> s. Leitprojekt L3
Einzelhandelsstandort Oedekoven - Almapark
Die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle der Linie 842 an der Medinghovener Straße in Höhe des OBI-Baumarktes ist derzeit in Prüfung. Am 8.11.2023 fand hierzu eine Begehung der Verkehrskommission statt.
Kleinbuslinie 882
2021 |
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2022 |
Ergebnisse:
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2023 |
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Ausblick | bei Wiederaufnahme des Projektes:
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Ausbau der S23 und S-Bahnhaltepunkt Volmershoven
Die S-Bahnlinie 23 soll in den nächsten Jahren zunächst elektrifiziert und mittelfristig zweigleisig ausgebaut werden. Ziel ist eine höhere Taktung, u.a. zwischen Rheinbach und Bonn sowie die Schaffung besserer Verbindungen zwischen Bonn und Stationen der Eifelstrecke, z.B. Mechernich.
2017/18 |
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2021 |
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2022 |
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2023 |
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2024 |
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Ausblick |
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Linie 845
Die Erhöhung der Taktung auf einen 30 Minuten Takt auch außerhalb der Hauptverkehrszeiten wurde nach der Erprobung im Rahmen des Lead-City-Projektes 2019/2020 beibehalten.
Kleinbuslinie Buschkauler Feld
Die Anbindung des Neubaugebietes Buschkauler Feld mit einer neuen Kleinbuslinie ist Teil der Planungen. Darüber hinaus ist die Anbindung durch die Linie 845 mit einer Haltestelle an der B56 geplant.
Die Weiterentwicklung der Stadtbahnlinie 18 sowie der Buslinie 817, welche zukünftig das Gewerbegebiet Alfter Nord anbinden soll, waren nicht Teil der Steckbriefe im Mobilitätskonzept von 2018. Daher wird unter dem Punkt C3.1 berichtet. Weitere Buslinien, welche im Mobilitätskonzept keine Erwähnung finden, werden ebenfalls unter diesen Punkt gefasst.
Stadtbahnlinie 18
Die Linie 18 soll zweigleisig ausgebaut werden. Ziel ist eine Takterhöhung zwischen Brühl und Bonn von 20 auf 10 Minuten. Das Projekt wird vom Rhein-Sieg-Kreis koordiniert.
2021 | Machbarkeitsstudie zum zweigleisigen Ausbau, Auftraggeber Rhein-Sieg-Kreis
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2023 |
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Ausblick |
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Buslinie 817
Die Anbindung des Gewerbegebietes Alfter Nord durch die Buslinie 817 ist Teil der Planungen.
Durch die verbandweite Einführung des Luftlinientarifs sowie der bundesweiten Einführung des Deutschlandtickets wurde dieser Steckbrief erfüllt.
Luftlinientarif eezy VRS
Mit dem eezy VRS Tarif ist die Testphase des E-Tarifs Ende 2021 in den Regelbetrieb übergegangen. Die Abrechnung basiert auf einem Luftlinien-Tarif im Sinne der kürzesten Strecke zwischen Start- und Zielhaltestelle. Die Nutzung ist über die App "VRS eezy.nrw" möglich. Nähere Informationen zum Tarif finden sich im Mobilitätsbericht von 2022 und unter: https://www.vrs.de/tickets/ticketkauf/eezy-vrs
Deutschlandticket
Seit 2023 ist mit dem Deutschlandticket der Nahverkehr in ganz Deutschland nutzbar.
Vereinfachung der Tarifstruktur unter dem Dachverband go.Rheinland
Die Verkehrsverbünde AVV (Aachener Verkehrsverbund) und VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg) möchten ihre Kooperation unter der Dachmarke go.Rheinland weiter ausbauen. Ziele sind u.a. die Synchronisierung von Vertriebs-, Auskunfts, und sonstiger Datensysteme sowie die Schaffung einer einheitlichen Mobilitätsplattform für das Rheinland. Auch die Tarifstrukturen sollen überarbeitet und die tarifliche Angebotsvielfalt in Abstimmung mit den anderen NRW-Verbünden in Anlehung an die Systematik des Deutschlandtickets verschlankt werden. Das entsprechende fraktionsübergreifende Positionspapier der go.Rheinland-Verbandsversammlung ist abrufbar unter: AVV und VRS stärken ihre Zusammenarbeit unter der dem Dach von go.Rheinland
Diese Maßnahme wurde zurückgestellt.
Carsharing-Anbieter
Aufgrund von Unwirtschaftlichkeit und hohen organisatorischen Aufwands besteht bisher bei professionellen Carsharing-Anbietern kein Interesse zur Etablierung eines Angebotes in der Gemeinde Alfter.
Carsharing - Infrastruktur
Der Rat der Gemeinde Alfter hat in der Sitzung vom 30.03.2023 beschlossen, einen möglichen Investor für das Quartier Buschkauler Feld vertraglich dazu zu verpflichten, mindestens 2 Carsharing-Angebote in dem im Bebauungsplan vorgesehenen Mobilitätshub vorzuhalten (Drs.-Nr. 11-2-43 1. Ergänzung, s. Niederschrift). Diese Vorderung wurde in den städtebaulichen Vertrag vom 04.09.2023 aufgenommen.
Prüfung der Integration von Carsharing bei Abbildung der Dienstwagenflotte
-> s. Steckbrief E2
Handlungsfeld 4
Planung, Straßenraumgestaltung, Verkehrslenkung
Fahrzeuggestützte Erfassung und Bewertung der Gemeindestraßen
Die Verwaltung der Gemeinde Alfter hat 2022 eine fahrzeuggestützte Erfassung und Bewertung der Gemeindestraßen erstellen lassen. Die hohe Präzision der Aufnahmen erlaubt die digitale Ermittlung verschiedener Messdaten (z. B. Bordsteinhöhen). 2023 erfolgte die Auswertung der Messergebnisse und die sich daraus ableitende Zuweisung der Zustandsklassen auf die einzelnen Straßen. Basierend auf den ausgewerteten Messdaten wird das Straßen- und Wegekonzept fortgeschrieben und erneut dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. (Rat – 29.09.2022 – Drs.-Nr. 11-1-234)
Parkraumkonzept für den Bereich rund um das Rathaus
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung für den Haushalt 2024/25 werden u.a. Möglichkeiten der Parkraumbewirtschaftung als Konsolidierungsmaßnahme untersucht (ID 401 der Konsolidierungsliste; Drs.-Nr. 11-1-349). Für die Erstellung eines entsprechenden Konzepts bedarf es der Unterstützung eines Fachplaners. Nähere Ausführungen zu (rechtlichen) Rahmenbedingungen bei der Planung einer Parkraumbewirtschaftung finden sich in der Beschlussvorlage Drs.-Nr. 11-1-349. Die notwendigen finanziellen Mittel für Planung und Umsetzung eines solchen Konzepts wären entsprechend im Haushalt einzuplanen. Das Projekt ist Teil der Haushaltsplanung 2024/25.
Bewohnerparkausweise
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung für den Haushalt 2024/25 werden u.a. Möglichkeiten der Einrichtung von Bewohnerparkzonen als Konsolidierungsmaßnahme untersucht (ID 401 der Konsolidierungsliste; Drs.-Nr. 11-1-349).
Sanierung der K1 (ehemals L113) zwischen K12n und Bonner Straße
Im Zuge der Sanierung sind mehrere Maßnahmen zur Unterstützung einer nachhaltigen Mobilität geplant. Unter anderem ist die Anlegung eines einseitigen Fuß- und Radweges sowie der barrierefreie Umbau der Haltestelle Châteauneufstraße fester Bestandteil der Planungen (Planungsstand September 2021). Im August 2022 hat das Mobilitätsmanagement eine umfangreiche Stellungnahme zu den Bauplänen abgegeben. Diese enthält unter anderem Hinweise zur Ausgestaltung des geplanten Geh- und Radweges sowie der vom Umbau betroffenen Bushaltestellen und zu angrenzenden Planungen und möglichen Gefahrenstellen.
Die Straßenplanung musste auf Grund der nicht vorhandenen Verkaufsbereitschaft einiger Eigentümer angepasst und die Änderungen vom planenden Büro eingearbeitet werden. Gegenwärtig prüft der Rhein-Sieg-Kreis diese Unterlagen, um sie danach an das ausschreibende Büro weiterzuleiten. Mit einem Baubeginn ist nicht vor 2024 zurechnen.
Dieser Steckbrief bezieht sich ausschließlich auf die Ausweisung von Tempo 30 Zonen an Ortsdurchfahrten und -eingängen. Für weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen s. Steckbrief D1.3.
aktuelle Anträge zu lokalen Geschwindigkeitsbegrenzungen
Örtlichkeit | Beschlüsse/Unterlagen (Drs.-Nr.) | Sachstand |
Kreuzung Staffelsgasse/Alfterer Straße | 11-5-105 (2024) | Da der Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung die Einschätzung des Gefahrenbereiches des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises nicht voll umfänglich teilt, wurde die Verwaltung mit den folgenden Maßnahmen beauftragt:
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Volmershoven, L113 im Kurvenbereich bei der Einmündung der Kottenforststraße | 11-1-240 (2022) 11-5-81 (2023) | s. Steckbrief A1 |
Initiative 'Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten'
Auf Beschluss des Rates (Sitzung vom 23.06.2022) ist die Gemeinde Alfter im Juli 2022 der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beigetreten. Im Dezember 2023 hatte die Initiative deutschlandweit über 1000 kommunale Unterstützende. Weitere Hintergründe zu der Initiative finden sich im Mobilitätsbericht 2022 sowie unter: https://www.lebenswerte-staedte.de/de/
Geschwindigkeitskontrollen und Messungen
Nutzung Smiley-Messgerät in Ortsdurchfahrten/an Ortseingängen
- Bonner Weg (Juli-Okt 2023)
- Grüner Weg (Volmershoven/Witterschlick) (Okt 2023)
Überwachung des ruhenden Verkehrs
Mit Beauftragung durch den Rat in der Sitzung vom 12.02.2019 wird dem zuständigen Fachausschuss ein jährlicher Sachstandsbericht zur Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die Verwaltung vorgelegt.
- Sachstandsbericht 2022: Drs.-Nr. 11-5-85 (Ausschusssitzung vom 23.06.2023)
- Sachstandsbericht 2023: Drs.-Nr. 11-5-103 (Ausschusssitzung vom 05.03.2024)
Die Bewertung der Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt dabei im Sinne des Oberziels der Verkehrssicherheit. Daher sind neben den reinen Fallzahlen an Verwarn- und Bußgeldern auch weitere, detaillierte Kennzahlen Teil des Berichtes. Ein Fokus der Überwachung liegt auf verstärkten Kontrollen an den Schulen und im Bereich der Hol- und Bringzonen. Mit einer verstärkten Präsenz an diesen neuralgischen Punkten soll eine nachhaltige Wirkung auf das Verhalten der VerkehrsteilnehmerInnen erzielt werden.
Die Maßnahme ist zurückgestellt.
Planung
Die Maßnahme wird weiterverfolgt. In die Planung von Wohnstraßen fließen immer die zum Zeitpunkt der Planung gültigen Vorgaben zur optimierten Gestaltung ein. Das KOMM gibt regelmäßig Stellungnahmen zur Unterstützung einer Nachhaltigen Mobilität beim Neubau von Wohngebieten ab (vgl. auch Steckbrief D6).
Umgestaltung bestehender Wohnstraßen
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Henri-Spaak-Straße
Entsprechend der verkehrsrechtlichen Anweisung des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises vom 19.07.2022 sowie des Beschlusses des Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung (Drs.-Nr. 11-5-65) aus der Sitzung vom 27.10.2022 wurden drei alternierdende Pflanzkübel in zuvor markierten Bereichen durch den Bauhof aufgebaut. Seit November 2023 ist das Geschwindigkeitsdisplay der Gemeinde in der Henri-Spaak-Str. stationiert.
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Servaisstraße
Aufgrund eines in einer Langzeit-Messung 2021 festgestellten erhöhten Geschwindigkeitsniveaus von ca. 40 km/h in beide Fahrtrichtungen bei einer zu der Zeit ganztägig zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h wurden verschiedene Maßnahmen durchgeführt:
- verstärkte Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen durch den Messdienst des Rhein-Sieg-Kreises (Anodrnung durch das Straßenverkehrsamt)
- Mai - Juni 2023: Installation des gemeindeeigenen Geschwindigkeitsmessgerätes (Smiley-Dialogdisplay) zur Sensibilisierung der VerkehrsteilnehmerInnen
- 21.-24. August 2023: erneute SDR-Messung mit dem Ergebnis von 30 km/h bzw. 31 km/h (V85, je Fahrtrichtung, nach Abzug von 3 km/h Messtoleranz)
- Fortführung der verstärkten Überwachung nach August 2023
- Verbesserung der Standorte der Verkehrszeichen
- Anpassung der Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h an die Betriebszeiten der Dt. Steinzeug GmbH (7 - 17 Uhr) zur Verdeutlichung des Zusammenhangs mit dem Werksverkehr mit dem Ziel die Akzeptanz weiter zu erhöhen
Aufgrund der bereits erzielten positiven Veränderung des Geschwindigkeitsverhaltens besteht aus verkehrsrechtlicher Sicht hinsichtlich baulicher Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung kein weiterer Handlungsbedarf.
Die Verwaltung wurde in der Sitzung vom 05.03.2024 des Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung damit beauftragt, die Wirkung der Anpassung der Höchstgeschwindigkeit an die Betriebszeiten des Werkverkehrs zu evaluieren und den Ausschuss Ende des Jahres über die Ergebnisse zu unterrichten.
zugehörige Unterlagen:
Ladesäulen - Bestand im Gemeindegebiet
Eine Karte über alle öffentlich nutzbaren Ladesäulen im Gemeindegebiet findet sich unter: https://www.elektromobilitaet.nrw/unser-service/ladesaeulen-karte/
kreisweites Ladeinfrastrukturkonzept des Rhein-Sieg-Kreises
Zukünftig steht für die Planung weiterer Ladesäulen im Gemeindegebiet eine kreisweite Betrachtung einer bedarfsgerechten Verteilung zur Verfügung. Ziel des aktuell in Erarbeitung befindlichen Ladeinfrastrukturkonzepts des Rhein-Sieg-Kreises ist die Schaffung einer Basis für den Aufbau einer effizienten und für die Betreiber wirtschaftlichen Ladeinfrastruktur. Hierfür sind eine Bedarfsabschätzung mit einem Zeithorizont bis 2035 sowie Vorschläge für eine Umsetzungsplanung vorgesehen. Die Konzepterstellung geschieht unter Einbezug der Kommunen sowie einer umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligung. So konnten im November und Dezember 2023 auf der Website Wunschladesaeule Vorschläge für neue Standorte eingetragen werden. Zudem konnten auch bereits bestehende Standorte sowie die neuen Vorschläge bewertet und kommentiert werden.
Schaffung der Infrastruktur für Privatanschlüsse
Buschkauler Feld:
Das Energieunternehmen Westnetz GmbH hat beim Ausbau der elektrischen Versorgung des Baugebietes die Versorgung der einzelnen Wohngebäude mit Wallboxen berücksichtigt, um eine flächendeckende Versorgung des Gebietes zu ermöglichen und aufwendige Nachrüstungen zu vermeiden.
Stellplatzverordnung NRW (2022)
Am 1. Juli 2022 trat die Stellplatzverordnung NRW in Kraft. Diese gibt u.a. Mindestanforderungen für die Anzahl und Beschaffenheit von Stellplätzen für KfZ und Fahrräder vor. Näheres zu der Verordnung findet sich im Mobilitätsbericht 2022. Gemeinden und Städte können für einzelne Baugebiete oder die gesamte Gemeindefläche eigene Satzungen entwickeln, die über die Vorgaben der Stellplatzverordnung NRW hinausgehen.
Stellplatzsatzung für das Gemeindegebiet der Gemeinde Alfter
In der Sitzung vom 29.09.2022 beauftragte der Rat die Verwaltung mit der Vorlage eines Entwurfs einer Stellplatzsatzung für die Gemeinde Alfter (TOP 19.12). Diese soll sich an der Mustersatzung des Zukunftsnetz NRW orientieren und möglichst zeitnah in einer Sitzung des Rates oder des Gemeindeentwicklungsausschusses vorgestellt werden. Eine überarbeitete Version der Mustersatzung wurde gemeinsam mit einem begleitenden Leitfaden im Januar 2023 veröffentlicht und ist abrufbar unter: Zukunftsnetz Mobilität NRW - Kommunale Stellplatzsatzung.
Stellplatzsatzung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 093 'Buschkauler Feld'
Die Stellplatzsatzung für das Neubaugebiet 'Buschkauler Feld' wurde vom Rat der Gemeinde Alfter in der Sitzung vom 09.02.2023 beschlossen. In der darauffolgenden Sitzung am 30.03.2023 wurden durch eine Ergänzungsvorlage (Drs-Nr. 11-2-43) letzte Änderungen vorgenommen. Bei der Beschaffenheit und Anzahl von Stellplätzen für Fahrräder gehen die Vorgaben der Stellplatzsatzung geringfügig über die NRW-weit geltende Stellplatzverordnung hinaus. Unter anderem ist jeder sechste (statt jeder elfte) notwendige Stellplatz für Fahrräder zum Abstellen von Lastenrädern oder Fahrrädern mit Kinderanhängern herzustellen. Von der Möglichkeit einer Verringerung der Anzahl notwendiger KfZ-Stellplätze durch besondere Maßnahmen (z.B. Nachweis von Stellplätzen auf der zentralen Parkierungsanlage; betriebliches Mobilitätskonzept; ...) wurde kein Gebrauch gemacht. Die entgültige Fassung der Satzung ist im Ortsrecht der Gemeinde Alfter unter V. Bereich Bauen und Umwelt zu finden.
ortsspezifische Stellungnahmen statt allgemeiner Standards
Um die dynamische Entwicklung der Mobilitätsstandards in der Planung besser abzubilden sowie auf die Belange einer nachhaltigen Mobilität standortspezifisch hinweisen zu können hat sich das KOMM dazu entschieden, keine allgemeinen Mobilitätsstandards festzulegen, sondern projektbezogene Stellungnahmen zu verfassen. Dabei werden die Ansätze des Steckbriefs D6 jeweils berücksichtigt und gemäß dem Steckbrief 'ortsspezifisch ausgearbeitet'.
Nähere Ausführungen zur Weiterentwicklung von Mobilitätsstandards in der Planung sowie Beispiele für Stellungnahmen finden sich im Mobilitätsbericht 2022.
Mobilitätsmaßnahmen Neubaugebiet Buschkauler Feld
Im städtebaulichen Vertrag zum Neubaugebiet Buschkauler Feld vom 04.09.2023 wird der Erschließungsträger zur Einrichtung eines zentralen Mobilitätshubs verpflichtet. Aus den bisherigen Ratsbeschlüssen ergeben sich u.a. die Einrichtung von Ladestationen für E-Fahrräder und E-Autos sowie ein Car- und ein Bike-Sharing Angebot als ein fester Bestandteil des Hubs.
Mobilitätsmaßnahmen im Gewerbegebiet Alfter Nord
Bei der Vermarktung der Gewerebegrundstücke, die sich im Eigentum der Wirtschaftsförderung Alfter GmbH befinden, werden auch Mobilitätsmaßnahmen eine Rolle spielen. Bei Grundstücksanfragen sollen neben weiteren Nachhaltigkeitsaspekten auch Maßnahmen zur klimafreundlichen Mobilität abgefragt werden. Hierzu gehören z.B. das Angebot von Fahrrad-Leasing oder Jobtickets für die Beschäftigten oder über die allg. gesetzlichen Anfroderungen hinausgehende Ladepunkte für Elektromobilität. Die Umsetzung von Maßnahmen soll in die Kaufverträge mit den späteren Enderwerbern der Grundstücke aufgenommen werden.
Alfter-Ort
Die Maßnahme wurde aus Kostengründen zurückgestellt. Für die Erstellung eines Verkehrslenkungskonzeptes bedarf es der Unterstützung eines Fachplaners. Die hierfür notwendigen Finanzmittel müssen in zukünftige Haushalte eingestellt werden.
Witterschlick
Die Maßnahme wurde aus Kostengründen zurückgestellt. Für die Erstellung eines Verkehrslenkungskonzeptes bedarf es der Unterstützung eines Fachplaners. Die hierfür notwendigen Finanzmittel müssen in zukünftige Haushalte eingestellt werden.
Handlungsfeld 5
Mobilitätsmanagement
Abstimmung, Einleitung und Koordination mobilitätsbezogener Maßnahmen
Aufgabe | Beispiele 2023 |
Stellungnahmen | Der Zeitpunkt von Stellungnahmen richtet sich nach den Planungsphasen der Projekte. 2023 wurden beim KOMM keine Stellungnahmen angefragt. Für die Jahre 2020 - 2022 s. Mobilitätsbericht 2022 |
interkommunale Zusammenarbeit |
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Begleitung interkommunaler Mobilitätsprojekte |
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Einleitung und Begleitung von Mobilitätsmaßnahmen |
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Informations- und Marketingmaßnahmen
Aufgabe | Erläuterung |
Fortbildungsmaßnahmen Fachgebiete | Angeregt durch das Mobilitätsmanagement nehmen Vertreter der Fachgebiete themenspezifisch an Informationsveranstaltungen der verschiedenen Initiativen im Bereich nachhaltige Mobilität (z. B. Zukunftsnetz Mobilität NRW, NOW-GmbH) teil. |
Interkommunaler Austausch zu Mobilitätsthemen | Der interkommunale Austausch zu Mobilitätsthemen aus den sechs linksrheinischen Kommunen hat sich mit regelmäßigen Terminen verstetigt. |
Marketingmaßnahmen | s. Steckbrief E5 |
Wirkungsevaluation der umgesetzten Mobilitätsmaßnahmen
Neben der regelmäßigen Berichterstattung zur Umsetzungsanalyse ist im Mobilitätskonzept eine Evaluation der Wirkung der umgesetzten Mobilitätsmaßnahmen in einem Zyklus von 5 Jahren empfohlen. Die erste Evaluation war entsprechend ca. 5 Jahre nach Abschluss des Mobilitätskonzeptes (2018) für die Jahre 2023/24 geplant. Sie wurde vom Mobilitätsmanagement im Jahr 2022 inklusive der benötigten Haushaltsmittel und Fördermöglichkeiten vorbereitet. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage (Haushaltssicherung) muss diese Maßnahme jedoch auf unbestimmte Zeit zurückgestellt werden.
aktuelle Fahrzeuflotte der Gemeinde
- 4 Dienst-E-Bikes
- 7 Fahrzeuge mit Elektro-Antrieb (5x VW ID3, 2x Smart)
- davon: 5 Fahrzeuge im Eigentum der Gemeinde Alfter (3 ID 3, 2x Smart); 2 Leasingfahrzeuge (ID 3)
- Im Bauhof und im Fachgebiet technisches Gebäudemanagement aktuell keine Elektro-Fahrzeuge
zukünftige Gestaltung der Fahrzeugflotte
- Wenn ein neues Fahrzeug für die Verwaltung, den Bauhof oder andere Bereiche beschafft werden muss, wird jeweils eine Umstellung auf elektrischen Antrieb geprüft und nach Möglichkeit bevorzugt beschafft.
- Die Verwaltung hat eine mögliche Reduzierung der Fahrzeugflotte im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen geprüft. Sie schlägt vor, die Verträge der 2 Leasingfahrzeuge nach Ablauf Mitte 2025 nicht zu verlängern und die Reduzierung durch organisatorische Maßnahmen aufzufangen. (s. Drs.-Nr. 11-1-349)
- Alternativ wird nach Auslauf der Leasingverträge in 2025 geprüft, ob eine Abfrage für ein mögliches Carsharing-Modell für die Verwaltung sinnvoll und wirtschaftlich ist.
Fahrradleasing
Die Umsetzung ist aufgrund der Haushaltssituation verschoben. In 2024 muss, (wenn die personelle Kapazitäten in FG 1.1. es zulassen), nach einer haushaltsneutralen Finanzierung gesucht werden.
Jobticket
Für das Jobticket oder das Deutschlandticket als Jobticket stehen für die Haushaltsjahre 2024/2025 keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Das Deutschlandticket liegt mit dem Preis von 49 Euro aktuell jedoch deutlich unter allen bisherigen Angeboten der Gemeinde Alfter für ein Jobticket.
Bau von zusätzlichen Abstellmöglichkeiten für (höherwertige) Fahrräder
Aufgrund der Haushaltssituation wird von einem Neubau abgesehen. Es wird nach alternativen Abstellmöglichkeiten gesucht, vor allem für die Diensträder. In der Prüfung befinden sich derzeit Flächen bei der Außenstelle des Rathauses (ehemals VR Bank).
Bau von Umkleide- und Duschräumen für die Mitarbeitenden bei ohnehin anstehenden Umbauarbeiten
Die Maßnahme wurde aufgrund der aktuellen Haushaltslage (Haushaltssicherung) zurückgestellt.
Aufgrund des in der Vergangenheit mangelnden Interesses seitens der Betriebe wird in dem Steckbrief die Erforderlichkeit einer größeren Rahmens für das Thema in den Fokus genommen. Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und Beratungen sollten möglichst interkommunal durchgeführt werden. 2023 erfüllte dies der zweite interkommunale Mobilitätstag in Troisdorf mit dem Thema 'betriebliches Mobilitätsmanagement':
Interkommunaler Mobilitätstag zum Thema betriebliches Mobilitätsmanagement in Troisdorf
Am 29.09.2023 fand in Troisdorf der zweite interkommunale Mobilitätstag mit einem Programm rund um die betriebliche Mobilität statt. Zielgruppe waren neben Fachpublikum und der breiten Öffentlichkeit insbesondere (kleine und mittlere) Betriebe in der Region. In einer Keynote und verschiedenen Crashkursen, auf einer Minimesse sowie einer Aktivfläche zum Ausprobieren wurde umfassend über die verschiedenen Aspekte des betrieblichen Mobilitätsmanagements informiert. Beispielthemen waren der bedarfsgerechte Fuhrpark und Einbindung von CarSharing oder Konzepte zu (Lasten-)Radlogistik und Dienstradleasing. Viele lokal aktive Akteure wie die Telekom, das Zukunftsnetz Mobilität NRW oder die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg waren auf der Veranstaltung vertreten.
Das Event wurde in der Gemeinde Alfter über den Gewerbeverein bei den lokalen Unternehmen beworben.
Europäische Mobilitätswoche
Die Europäische Mobilitätswoche findet jedes Jahr in der Zeit vom 16.-22. September statt. Mit einem Rad-Aktionstag am Rathaus hat die Gemeinde 2023 zum zweiten Mal in Folge teilgenommen. Das folgende Programm wurde geboten:
- Fahrrad-Reparaturstand in Kooperation mit dem Repair-Café Alfter: Hier konnten RadlerInnen unter professioneller Anleitung ihr Fahrrad selbst reparieren. Für Ersatzteile stand ein Werkzeugbus bereit.
- Fahrrad-Sammelaktion für das Bike-House der Caritas Bonn: 8 Fahrräder konnten gespendet werden
- Vorstellung der RVK-E-Bikes inkl. Probier-Parkours
Alfter bewegt
Die Frühlingsaktion des Rhein-Voreifel-Touristik e.V. 'Alfter bewegt...' wird jährlich im Mai durchgeführt und durch die Ortsgruppe Alfter des ADFC Bonn/Rhein-Sieg unterstützt. Dabei können die Gemeinde per Rad erkundet und verschiedene Angebote der Partnerbetriebe und Stationen besucht werden. 2023 wurde die Aktion mit 11 Partnerbetrieben/-stationen duchgeführt. Die Veranstaltung wurde von rd. 500 Teilnehmern besucht.
Stadradeln
Seit 2018 beteiligt sich die Gemeinde an der jährlichen Kampagne Stadtradeln des Klimabündnisses. Dabei ist eine steigende Teilnehmerzahl zu verzeichnen, s.Tabelle.
Ziel des STADTRADELN ist es, innerhalb des 21-tägigen Aktionszeitraumes beruflich und privat möglichst viele Kilometer auf dem Fahrrad zurückzulegen für mehr Klimaschutz, mehr Lebensqualität und Spaß beim Fahrradfahren (www.stadtradeln.de).
Jahr | Teilnehmerzahl | geradelte Kilometer | CO2-Vermeidung |
2018 | 69 Radler*Innen | 16.895 km | 2,4 t |
2019 | 47 Radler*Innen | 10.508 km | 1 t |
2020 | 88 Radler*Innen | 18.253 km | 2 t |
2021 | 97 Radler*Innen | 30.180 km | 4,6 t |
2022 | 195 Radler*Innen | 35.778 km | 5,5 t |
2023 | 267 Radler*Innen | 47.577 km | 8 t |
Nach Abschluss der Kampagne erfolgt jeweils eine Siegerehrung in einem Pressetermin durch den Bürgermeister oder seiner Vertretung.
ADFC RadReiseMesse
Nach 3 Jahren Pause aufgrund der Corona-Pandemie konnte die ADFC RadReiseMessse 'Rad+Freizeit' 2023 erneut stattfinden. Die neuen Räumlichkeiten der Messe sind im Rhein-Sieg Forum in Siegburg. 2023 wurden fast 3000 Besucher gezählt. Der Rhein-Voreifel-Touristik e.V., dem die Gemeinde Alfter als Mitglied angehört, bewarb mit seinem Messeauftritt unter anderem die „Rheinische Apfelroute“:
Bewerbung und Bekanntmachungen
Mobilitätsrelevante Themen und Angebote werden regelmäßig über die Homepage und durch Pressemitteilungen sowie über die Ortszeitung "Wir in Alfter" kommuniziert.