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Umsetzungsbericht zum Mobilitätskonzept - Stand März 2026

  • Analog des Konzeptes ist der digitale Bericht in die 5 Handlungsfelder sowie die einzelnen Steckbriefe unterteilt.
  • Der Bericht wird anlassbezogen aktualisiert.
  • Die Mobilitätsberichte der Jahre 2020, 2021 und 2022 finden sich unter: https://www.alfter.de/bauen-wohnen/mobilitaet/

Aktueller Umsetzungsstand: ✓ gestartet, ✓ ✓ in Umsetzung, ✓ ✓ ✓ abgeschlossen

Handlungsfeld 1

Fußverkehr, Barrierefreiheit & Schulwegsicherheit

Steckbrief L1

organisatorische Maßnahmen - Schule

 

 GS AlfterGS OedekovenGymnasium Alfter-OedekovenGS Witterschlick
Schulwegepläneerstellt, abrufbar unter: www.anna-schule-alfter.de

erstellt, abrufbar unter: https://ggs-oedekoven.de/schulwegeplan/

in Planungerstellt, abrufbar unter: www.ggs-witterschlick.de/gelbe-fuesse
Hol- und Bringzonen

Der Parkplatz Herrenwingert wird weiterhin als Hol- und Bringzone genutzt. Eine erneute grundsätzliche Prüfung ist nach Beendigung des ISEK geplant.

Die Zonen im Wegscheid (ab Einmündung Tempelstraße bis zur Baumscheibe vor Hsnr. 40) und in der Staffelsgasse (gegenüber Hsnr. 15) sind etabliert.
Die weiteren Zonen Am Rathaus (Bushaltebucht) und Am Rathaus (Haltebucht am St. Elisabeth Seniorenzentrum) sind geplant.

 

in Planung

Die Zone in der Servaisstraße ist bereits etabliert.
Die Zone in der Duisdorfer Straße/Ecke Quirinuspfad ist baulich vorbereitet und geht nach Fertigstellung des Baugebiets Kunibertshof in Betrieb.

 

Schulweg - ÖPNV

(nicht im Steckbrief)

  

Der bestehende Vertrag zwischen der Gemeinde und der RVK* zum Deutschlandticket Schule ermöglicht freifahrtberechtigte SuS* die kostenlose Nutzung des ÖPNV und nicht freifahrtberechtigte SuS ein Monatsabo zum Preis von 38 Euro für ganz Deutschland. 

Die schulbezogene Linie 753 verkehrt an der Haltestelle Oedekoven Wegscheid zusätzlich zu den vorhandenen Linienbussen.

Der bestehende Vertrag des PrimaTickets zwischen der Gemeinde und der RVK* ermöglicht freifahrtberechtigte SuS* die kostenlose Nutzung des ÖPNV für den Schulweg.

Ab dem Fahrplanwechsel am 14.12.2025 entfallen die Fahrten der Line 812. Stattdessen verkehrt die schulbezogene Linie 753 zwischen Volmershoven, Witterschlick und Hardtberg zu Schulbeginn und -ende.

Evaluierung der Maßnahmen

In der Schulwegplanung erfolgt die Evaluierung der Maßnahmen fortlaufend. Zum einen nach Rückmeldung aus der Elternschaft oder von der Schule und zum anderen bei der routinemäßigen Überprüfung der Schulwegepläne.

Elternintiativen, z.B. Walking Bus, Cycle Train

Die Möglichkeiten werden regelmäßig an die Eltern kommuniziert. Die Elterninitiativen formen sich nach Bedarf und Möglichkeiten.

 

infrastrukturelle Maßnahmen - Schule

 

 GS AlfterGS OedekovenGymnasium Alfter-OedekovenGS Witterschlick

Kennzeichnung sicherer Schulwege

Kennzeichnungen werden laufend vorgenommen bzw. erneuert. (Daueraufgabe)

 

 

 

Markierung von 10 kritischen Querungen mit gelben Fußabdrücken (Initiierung durch eine Elterninitative; Umsetzung gemeinsam mit der Gemeinde und der Polizei) (2023)

Ausweitung der Radabstellanlagen

in 2019 eingerichtetin Planung

in 2023 eingerichtet, 
Fahrradabstellanlagen werden im Rahmen des Erweiterungsbaus berücksichtigt

in 2021 eingerichtet
weitere infrastrukturelle Maßnahmen  

bauliche Ertüchtigung des Gehweges in der Brunnenstraße 44-48 (2023), SDR-Messungen konnten hier eine Verringerung der Geschwindigkeiten im Vergleich zu 2022 feststellen (2024)

barrierefreier Ausbau der Aufstellflächen an der Fußgängerampel am Wegscheid, Höhe Tempelstraße (2023)

Ausleuchtung des Fußweges von der Bushaltestelle Châteauneufstraße bis zum Schulcampus (2023)

Austausch der Leuchtmittel und Reinigung der bestehenden Beleuchtung im Schulumfeld (2023)

Erweiterung des Halteverbots vor dem Verbindungsweg zwischen Servaisstraße und Adolphsgasse, um die Sichtbeziehung auf dem Schulweg zu verbessern (2025/6)

Neumarkierung der FußgängerüberwegeNeumarkierung mehrerer Fußgängerüberwege auf Schulwegen, siehe Steckbrief A1

verkehrsrechtliche Maßnahmen - Schule/Kita

Geschwindigkeitskontrollen per SDR-Messung und Geschwindigkeitsdisplay (Smiley)

2022 wurde ein gemeindeeigenes Display beschafft. Dieses wird, ebenso wie das Geschwindigkeitsdisplay des Rhein-Sieg-Kreises, im gesamten Gemeindegebiet eingesetzt und soll die Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung der Geschwindigkeiten sensibilisieren. In den Jahren 2023 und 2024 wurden die Displays im gesamten Gemeindegebiet, besonders an Standorten mit Relevanz zur Schulwegsicherheit, eingesetzt (siehe Tabelle). Zusätzlich werden SDR-Messungen durchgeführt.

 GS AlfterGS Oedekoven/Gymnasium Alfter-OedekovenGS Witterschlick
Geschwindigkeitsdisplay

Einsatz im Bonner Weg (Juli 23)

Einsatz in der Staffelsgasse (Nov. 22)

Einsatz in der Steingasse (März-April 23)

Einsatz in der Servaisstr. (Mai - Juni 23)

SDR-Messungen

Einsatz im Görreshof (Februar/März 2024)

Einsatz im Landgraben (März 2024)

Einsatz im Strangheidgesweg (Juli/August 2024)

  

verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs

  • an Schulen und Hol- und Bringzonen; s. auch Steckbrief D.1.3
  • gemeinsame Präsenz durch den Ordnungsaußendienst und den BezirksbeamtInnen der Polizei

kommunikative Maßnahmen - Schule

 GS AlfterGS OedekovenGymnasium Alfter-OedekovenGS Witterschlick
jährliche Verkehrserziehungsmaßnahmen der SuS* durch die Polizei; VerkehrssicherheitsberatungfortlaufendfortlaufendSchulbustraining zum Schulstart 2025 durch den RVKfortlaufend
Unterrichtseinheiten zum Thema Nachhaltige Mobilität, Projekt VerkehrszähmerDie Grundschulen können auf das Info Material des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) zum 'Verkehrszähmer-Projekt' zurückgreifen, dass Grundschulen im Rahmen des schulischen Mobilitätsmanagements angeboten wird. Ziel des Projektes ist, die Mobilität in den schulischen Alltag zu integrieren.
Vor Ort Kommunikation in 2025In 2025 plant das Ordnungsamt die Hol- und Bringzonen in Zusammenarbeit mit den Schulen aktiv vor Ort zu kommunizieren.

* RVK: Regionalverkehr Köln GmBH        * SuS: Schülerinnen und Schüler

 

Maßnahmen an KiTas

 AlfterGielsdorfOedekovenImpekovenWitterschlick-Volmershoven
Hol- und Bringzongen

KiTa an der Annaschule: s. GS Alfter

KiTa Rasselbande: Der Parkplatz vor der Kita steht als Hol-und Bringzone zur Verfügung.

  AWO-KiTa: Die Einrichtung einer Hol- und Bringzone ist durch die Verkehrskommission vorgeprüft und durch das Straßenverkehrsamt nun abschließend verkehrsrechtlich auf die Umsetzbarkeit hin gewürdigt. Aktuell laufen die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Einrichtung.KiTa Tiny Tots: Die Umsetzbarkeit einer Hol- und Bringzone ist aufgrund neuer Entwicklungen erneut zu prüfen.

Radabstellanlagen

(an gemeindlichen Einrichtungen)

  KiTa Oedekoven am Rathaus: 12 Stück (2022)  

 Konzept Mehr Freiraum für Kinder (2018)             Steckbrief L2 (original)                Steckbrief L2 (NEU)

Der Steckbrief bezieht sich auf das Konzept 'Mehr Freiraum für Kinder' welches parallel zum Mobilitätskonzept 2018 erstellt wurde. Dieses enthält neben mobilitätsbezogenen Maßnahmen auch solche ohne Mobilitätsbezug (z.B. Aufwertung von Spielplätzen). Daher wurde der Steckbrief im Sinne eines Fokus auf mobilitätsbezogene Maßnahmen überarbeitet. Details zur Überarbeitung finden sich im Anhang des Steckbriefes L2 (neu).

Mobilitätsbezogene Maßnahmen

Aufgrund einer sehr großen Überschneidung mit Maßnahmen aus anderen Steckbriefen wurden die Hinweise und Maßnahmenbündel aus dem Konzept ‚Mehr Freiraum für Kinder‘ zur Umsetzung in die anderen, konkreteren Steckbriefe eingarbeitet bzw. dort zur Berücksichtigung aufgenommen. Die Umsetzungsstände sind den jeweils verknüpften Steckbriefen zu entnehmen.

MaßnahmenbündelUmsetzung in Steckbrief:
Maßnahme 9 (Herrenwingert)A2, D2
Maßnahme VerkehrsraumL1, D1.1, D3, D7
Maßnahme PättchenL1, A3
Maßnahme Spielanlässe am WegA4

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei den Planungen

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird projektbezogen geprüft. 

Steckbrief A1

Standards

Abstimmung und Festlegung von Ausbaustandards für Gehwege und Kreuzungen

Im Steckbrief werden anzustrebende Standards zur Umgestaltung von Gehwegen und barrierearme Gestaltung von Querungshilfen festgelegt. Bei der Entwicklung von Neubaugebieten sowie von der Umgestaltung von Straßenabschnitten fließen in den Abwägungsprozess die Vorgaben aus aktuellen Regelwerken, die Gegebenheiten vor Ort sowie die Hinweise aus dem Mobilitätskonzept mit ein.

Erarbeitung einer Rangfolge der umzugestaltenden Straßenabschnitte

Die Rangfolge ergibt sich aus den Planungen zu den Neubaugebieten sowie dem gemeindlichen Straßen- und Wegekonzept. Im Jahr 2022 erfolgte eine fahrzeuggestützte Erfassung und Bewertung aller Gemeindestraßen. Basierend auf den ausgewerteten Messdaten wird das Straßen- und Wegekonzept fortgeschrieben und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. (s. auch Planung allg., Handlungsfeld 4) Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation (Haushaltssicherung) werden die geplanten Straßensanierungen und Straßenbaumaßnahmen aktuell hinsichtlich einer möglichen Verschiebung geprüft.

Maßnahmen 

Lokalität/ProjektBeschlussvorlagen & Beschlüsse (Drs.-Nr.)Maßnahme(n)

Bushaltestelle Witterschlick Bhf in der Servaistraße

11-5-40

Bordsteinabsenkung (2023)

Querungshilfen inkl. Absenkung des Bordsteins und taktilen Leitelementen 

Servaissstraße Höhe Hsnr. 12 beidseitig (2023) 11-1-239
Wegscheid Höhe Hsnr. 29 beidseitig (2023)
Barbarastraße/ Ecke Hauptstraße beidseitig (2023)
Hauptstraße Höhe Hsnr. 122 (Friedhof Witterschlick) (2024)
Kottenforststraße beidseitig (2024)

Witterschlick L113, Anträge:

  • Engstellen im Gehwegbereich
  • Querung zwischen EDEKA Frischemarkt Schwindt und Einmündung Buschhovener Straße
  • barrierefreier Ausbau Überquerung Servaisstraße
 
11-1-239 (2022)

Nach Ablehnung der Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes durch den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung werden die Anträge erneut durch die Verkehrskommission geprüft. Die Ergebnisse der Prüfung werden dem Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung in der 28. Sitzung am 05.06.2025 vorgestellt.

Volmershoven L113, Anträge:

  • Prüfung der Möglichkeiten zur Schaffung sicherer Querungshilfen
  • Einrichtung von Tempo 30 in Höhe der Einmündung Kottenforststraße
 

11-1-240 (2022)

11-5-81 (2023)

Nach Ablehnung der Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes durch den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung werden die Anträge erneut durch die Verkehrskommission geprüft. Die Ergebnisse der Prüfung werden dem Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung in der 28. Sitzung am 05.06.2025 vorgestellt.

Erneuerung der Markierung der Fußgängerüberwege Im Jahr 2024 wurde der Bauhof beauftragt die Markierungen der Fußgängerüberwege zu überprüfen. Es ist geplant diese in der ersten Jahreshälfte von 2025 bei entsprechender Witterung zu erneuern. Es handelt sich um:
  • Am Herrenwingert / Ecke Schlossweg
  • Alfterer Str. Kreisel am OBI-Markt
  • Bahnhofstr. Höhe Hsnr. 73
  • Kronenstr. Höhe Hsnr. 7
  • Servaisstr.
  • Duisdorfer Str.

Zusätzlich werden Am Jungfernpfad Höhe Schule die Poller ersetzt und an der Alfterer Straße am OBI-Kreisel die Beleuchtung repariert.

Bauliche Umsetzung zur Änderungen der Parkregelungen Nettekovener Straße und Umkreis11-5-108 (2024)Die bauliche Umsetzung zur Änderung der Parkregelung in der Nettekovener Straße und einigen umliegenden Straßen führt zu einem besseren Schutz der Fußgänger auf dem Gehweg (2024) – siehe Steckbrief D3
Poller und Umlaufsperren In 2025 wurden die Poller und Umlaufsperren im Gemeindegebiet bezüglich der aktuellen Regelwerke (EFA 2002 Punkt 4.1.2) zu Durchlassbreiten für den Fußverkehr überprüft.  Am 21.07.2025 fand zum Thema Poller und Umlaufsperren eine Verkehrsschau mit dem Ordnungsamt, dem Straßenverkehrsamt, dem Bauhof und dem Mobilitätsmanagement statt. Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung zum Ab- oder Umbau der Poller und Umlaufsperren liegt vor. Folgende Maßnahmen werden auf Wegen, die ausschließlich dem Fußverkehr zugänglich sind, umgesetzt: an einem Ort werden nicht regelkonforme Umlaufsperren entfernt (Broichpark/Franzstraße), an weiteren Orten werden Umlaufsperren regelkonform umgebaut oder gegen Poller ersetzt.
Einzelne Änderungen von Fußwegbeschilderungen 

Am 21.07.2025 fand eine Verkehrsschau zum Thema nicht regelkonforme Beschilderung von Fuß- und Radwegen mit dem Ordnungsamt, dem Straßenverkehrsamt, dem Bauhof und dem Mobilitätsmanagement statt. Es liegt die verkehrsrechtliche Anordnung vor. 4 Schilder wurden im Herbst 2025 entfernt.

--> siehe auch B5Radwegebeschilderung verbessern

Verbindungsweg zwischen Alfterer Straße und Zur Schneidmühle Im Februar und März 2026 findet die Sanierung des Weges statt
weitere Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Schulwegsicherheit-> s. Leitprojekt L1
Des Weiteren wurden in 2024 insgesamt 20 Maßnahmen zur Instandsetzung von Gehwegen und Fahrbahnflächen durch Tiefbauunternehmen beauftragt.

 

Steckbrief A2

ISEK für Alfter-Ort

  • Fertigstellung der Kultur- und Sporthalle 2024 inkl. Aufwertung der Außenanlagen und barrierefreie Herrichtung des Eingangs zum Schulgelände 

Aufgrund der Haushaltslage sind die weiteren Planungen zum Umbau des Dorfplatzes hin zu einer 'Grünen Mitte', welche auch zahlreiche Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität beinhalten, aktuell zurückgestellt.

 

Dorfplatz Impekoven

Die Umgestaltung des Dorfplatzes zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität sowie Berücksichtigung der Barrierefreiheit wurde 2022 abgeschlossen.

 

Oedekoven - Gelände am Jungfernpfad

Die Einrichtung des Heimatplatzes Oedekoven als Treff- und Informationspunkt 'Apfeltor' wurde in den Jahren 2021 - 2022 gemeinsam mit dem Förderverein Heimat und Naturschutz Oedekoven e.V. umgesetzt. Zu infrastrukturellen Maßnahmen im Jungfernpfad und Hol- und Bringzonen in der Umgebung -> s. Leitprojekt L1

Steckbrief A3

Analyse und Kartierung der Pättchen

2018 wurde durch den Bauhof der Gemeinde Alfter ein erstes Pättchenverzeichnis erstellt, s. auch Drs.-Nr. 10-1-291.

Im Jahr 2025 erfolgte die Kartierung und photographische Dokumentierung aller Pättchen im Gemeindegebiet, sowie der Abgleich mit dem Verlauf des Pättchens mit den Gemeindeflächen. Dabei wurde auf das Pättchenverzeichnis aus 2018 aufgebaut. Im April 2026 wurde durch das Mobilitätsmanagement eine Online-Karte mit allen gut begehbaren Pättchen und abseits des Straßenverkehrs geführten Gehwegen veröffentlicht. Die interaktive Karte finden Sie hier.

Entwicklung eines Zielkonzeptes

Aufgrund der angespannten finanziellen Lage ist die Entwicklung eines umfassenden Zielkonzeptes aktuell zurückgestellt. 

Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen

Nach finanzieller und personeller Möglichkeit werden einzelne Maßnahmen an Pättchen durchgeführt (z. B. Ausbau des Verbindungsweges zwischen Kirchweg und Nettekovener Straße). Eine generelle Wiederherstellung von aktuell nicht begehbaren Pättchen, welche zumeist mit aufwendigen Tiefbau- sowie Vermessungsarbeiten verbunden ist, ist aufgrund der aktuellen Haushaltslage (Haushaltsicherung) sowie fehlender personeller Ressourcen nicht möglich. Gleiches gilt für die umfassende Beschilderung. Diese Maßnahmen sind daher aktuell zurückgestellt. Wie in dem Konzept 'Mehr Freiraum für Kinder' angeregt, werden, wo sinnvoll, einzelne Pättchen auch in der Schulwegeplanung berücksichtigt und nach Bedarf und Möglichkeiten aufgewertet (z.B. Ausleuchtung des Fußweges von der Bushaltestelle Châteauneufstraße bis zum Schulcampus des Gymnasiums in Oedekoven, s. Steckbrief A1).

 

Steckbrief A4

Diese Maßnahme wurde aus finanziellen Gründen zurückgestellt.

Steckbrief A5

Abbau von baulichen Barrieren

  • Gehwege, Querungen: s. --> Steckbrief A1
  • barrierefreier Umbau der Bushaltestellen:s. --> LeitprojektL3
  • Umlaufsperren und Poller: s. --> Steckbrief A1

Beratungsangebote

20.07.20242 Pedelectrainings mit dem ADFC Ortsgruppe Alfter
19.09.2024Rollatortraining für den Bus in Kooperation mit der RVK
19.09.2024Rollatorparcours und Technik-Check in Kooperation mit dem Sanitätshaus Rahm
10.05.20252 Pedelectrainings mit dem ADFC Ortsgruppe Alfter
02.08.20252 Pedelectrainings mit dem ADFC Ortsgruppe Alfter
06.10.2025Rollatortraining für den Bus in Kooperation mit der AWO und RVK am Alfterer Rathaus

Handlungsfeld 2

Radverkehr

Steckbrief B1       Steckbrief B4

Aufgrund der inhaltichen Nähe und Abhängigkeiten zwischen den Steckbriefen B1 und B4 berichten wir an dieser Stelle für beide Steckbriefe gemeinsam:

Netzentwicklung

Radroutennetz der Gemeinde Alfter

Im Projekt „Strategieplanung zur Optimierung der Radwegweisung im Gemeindegebiet Alfter“ sind 2024 weitestgehend alle planerischen Aufgaben abgeschlossen. Die meisten formellen Voraussetzungen für den Start in die Umsetzungsphase konnten bis zum Jahresende erfüllt werden. Das überarbeitete Radroutennetz der Gemeinde Alfter wurde vom Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung in der Sitzung am 20.06.2023 (Drs.-Nr. 11-5-83) einstimmig beschlossen. Im Rahmen der Überarbeitung wurden die Haupt- und Nebenrouten im Gemeindegebiet auf ihre Eignung geprüft, zum Teil verlegt oder neu festgelegt. Nähere Informationen zum Erarbeitungsprozess befinden sich im jeweiligen Mobilitätsbericht für die Jahre 2020 bis 2022.

Radvorrangroutennetz NRW
Teile des Alfterer Radroutennetzes werden zudem Bestandteil des landesweiten Radwegenetzes NRW, dem geplante oder bereits bestehende Radschnellverbindungen, Radvorrangrouten und andere Radrouten angehören werden, die dem Stand der Technik (ERA-Standard) entsprechen. Das landesweite Radvorrangnetz ist die höchste von drei Ebenen in der Netzhierarchie des Radverkehrs in Nordrhein-Westfalen. Die Ebene in der Netzhierarchie steht jedoch in keinem direkten Zusammenhang zum Ausbaustandard und zur Baulastträgerschaft.
Auftakt zur eingehenden Betrachtung und Identifizierung von überörtlich relevanten Routen auf dem Alfterer Gemeindegebiet bildete ein Projekt des Köln/Bonn e.V. Im Rahmen seines Agglomerationsprogramms wurde von 2020 bis 2022 eine Gesamtperspektive RadPendlerRouten (synonym für Radvorrangrouten) erarbeitet. Nähere Informationen zur Perspektive finden sich im Mobilitätsbericht 2022 sowie auf dieser Webseite.
Später erarbeitete der Rhein-Sieg-Kreis (RSK) bereits bis Ende April 2023 ein potenzielles Radvorrangroutennetz im zeitlichen Vorgriff auf die Entstehung eines landesweiten Radvorrangroutennetzes auf Grundlage des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes (FaNaG 2021) des Landes NRW. Auslöser hierfür war ein einstimmiger Beschluss im Kreistag, der mit der Bekanntgabe der Ergebnisse zur Regionalen Fahrradinfrastruktur im Bergischen Rheinland, wo die REGIONALE 2025 stattfinden wird, einherging. Demzufolge wurde die Kreisverwaltung beauftragt, ein Gesamtnetz für den gesamten RSK zur Beschlussfassung vorzulegen (siehe Niederschrift Kreistagsinformationssystem PVA/051/2022, TOP 5). Die Gemeinde Alfter berichtete im Februar 2023, Drs.-Nr. 11-5-76.
Der Rhein-Sieg-Kreis reichte in Zusammenarbeit mit der Stadt Bonn und anderen kreisangehörigen Kommunen mit deren Zustimmung den Netzvorschlag am 23.05.2023 beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes (MUNV) ein. Am 3. Juni 2024 startete das offizielle Beteiligungsverfahren des Landes NRW zum Bedarfsplan der Radschnellverbindungen des Landes sowie zur Definition des landesweiten Radvorrangroutennetzes. Zu beiden Verfahren hat die Gemeinde Alfter fristgerecht und in Abstimmung mit den Ausschussmitgliedern die von ihr erarbeiten Vorschläge in angekündigter Vorgehensweise übermittelt, siehe Radschnellverbindungen Drs.-Nr. 11-5-111  und Meldung von Radvorrangrouten (Drs.-Nr. 11-5-125). Das landesweite Netz soll laut MUNV bis Ende 2025 definiert sein.

Netzausbau

 

Radpendlerroute (RPR) Bornheim-Alfter-Bonn*

 
  • Nov. 2022: Eröffnung des 2,2 km langen Alfterer Streckenabschnitts      
  • die Radwegebeschilderung erfolgte durch den Rhein-Sieg-Kreis
  • Jul. 2024 bis Apr. 2025: Auf einem Streckenabschnitt auf der Straße Am Bähnchen wird die Probephase der Fahrradstraße durchgeführt werden Drs.-Nr. 11-5-38 (s. Steckbrief B2)
  • In den Haushaltsjahren 2024/2025 sind Gelder für Planungsleistungen der Brücke über die K12n eingeplant. Nach der Erstellung der Planung und der Kostenschätzung behält sich der Rat der Gemeinde Alfter die Entscheidung über den tatsächlichen Bau der Brücke vor.

Evaluation:

  • Aug 2023: Installierung einer festen Zählstelle in Höhe der Stadtbahnhaltestelle Alfter-Alanus Hochschule
  • Nov-Dez 2023: zusätzliche temporäre Installierung einer mobilen Zählstelle des Rhein-Sieg-Kreises in der Straße Am Bähnchen
  • Dez 2023: Veröffentlichung einer ersten Auswertung der Messdaten beider Zählstellen sowie weiterer GPS-gestützter Daten aus der Aktion STADTRADELN 2023
  • Die Daten der festen Zählstelle können auf dieser Webseite abgerufen werden. 2024 wurden insgesamt 113.313 Radfahrten gezählt.
  • Jan-Sep 2024 zusätzliche temporäre Installierung einer mobilen Zählstelle des Rhein-Sieg-Kreises auf der RPR, nahe Knotenpunkt mit der K12n, auf der Bonner Seite, Juni und Dezember 2024: SDR-Messung Am Bähnchen (siehe Steckbrief B2)
 
Beschilderung einer Zubringerlinie zur RPR*Die Beschilderung von Zubringerlinien wurden bei der Überarbeitung des Radroutennetzes der Gemeinde Alfter berücksichtigt. Es wurden Beschilderungen identifiziert und es kam zugunsten von flüssigen, unfallfreien Verkehren zu einer Überarbeitung der bisherigen Beschilderungsinhalte.
Verbindungsweg zwischen Kirchweg und Raiffeisenstraße*Der Verbindungsweg wurde aufgrund des Beschlusses Drs.-Nr. 11-1-181 in die Planung des Alfterer Radroutennetz aufgenommen. Jedoch kann die bauliche Ertüchtigung aus finanziellen Gründen zunächst nicht umgesetzt werden. Der Ausbau soll für den nächsten Haushalt in die Beratung gehen. 
Apfelroute*Die Apfelroute wurde 2019 eröffnet. Nähere Informationen zu der Route s. Mobilitätsbericht 2020
Alltagsradverbindung Rheinbach-BonnDer Routenvorschlag des ADFC für die Alltagsradverbindung Rheinbach-Bonn wurde bei der Überarbeitung des kommunalen Radroutennetzes geprüft und bei der Gesamtperspektive RadPendlerRouten der Region Köln/Bonn berücksichtigt.
Alltagsradverbindung Volmershoven - FlerzheimDie Zuständigkeit für den Bau eines begleitenden Radweges an einer Landstraße liegt beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW). Die Verwaltung hat die Aufnahme des Radwegs an der L113 in das Radwegebauprogramm an bestehenden Landstraßen beantragt. Die Maßnahme wurde 2021 in das Programm aufgenommen. Bisher hat der beantragte Abschnitt keine ausreichend hohe Priorisierung für die Aufnahme in das Bauprogramm des Landesbetriebs erhalten. So auch nicht für das kommende Jahr 2026. In der Bewertung von  Straßen.NRW und der Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission (UK VE) des Regionalrates Köln erhielt die Maßnahme für das Jahr 2025 denselben Prio-Wert wie in den Vorjahren (2,85).

* Diese Routen sind im aktuellen Radnetzplan (Stand 2023) enthalten.

Steckbrief B2

Fahrradstraßen

Prüfung der Vorschläge aus den Fraktionen 
  • 17.02.2022: Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung (Drs.-Nr. 11-5-38):
    • Vorstellung der Prüfung der 21 vorgeschlagenen Straßenzüge durch zwei Vertreter des StVA; eine Anordnung ist unter den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen nur bei zwei Straßenzügen möglich (Am Bähnchen und Lessenicher Weg)
    • Der Ausschuss spricht sich einstimmig für die Anlegung von Fahrradstraßen in der Gemeinde Alfter aus.
    • Eine Erprobungsphase in der Straße Am Bähnchen (als Teil der Radpendlerroute) wird mehrheitlich beschlossen.
 
Probephase in der Straße Am Bähnchen 
  • 26.07.2024 – 26.04.2025 Probephase der Fahrradstraße Am Bähnchen
  • Juni 2024 und Dezember 2024: SDR-Messung zur Kfz-Zählung und Geschwindigkeitsmessung an der Fahrradstraße Am Bähnchen durch das Straßenverkehrsamt Rhein-Sieg-Kreis. Die Ergebnisse der Evaluation werden dem Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung vorgestellt. Auf Grundlage der Ergebnisse wird entschieden, ob weitere Fahrradstraßen in Alfter geprüft werden sollten.
 
Dauerbetrieb in der Straße Am Bähnchen 
  • Im Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung am 05.06.2025 wurden die Ergebnisse der Messungen aus 2024 vorgestellt. Die Entscheidung über die Fortführung der Fahrradstraße Am Bähnchen wurden auf die Sitzung am 30.09.2025 vertagt, dort sollten weitere Zählungen vorgelegt werden (Drs.-Nr. 11-5-137). Im Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität und Digitalisierung am 30.09.2025 wurden die Ergebnisse der mobilen und stationären Messungen der Radfahrenden vorgelegt und beschlossen die Fahrradstraße Am Bähnchen in dieser Form weiterzuführen (Drs.-Nr. 11-5-137 1. Ergänzung). Die Fahrradstraße Am Bähnchen wird somit in den Dauerbetrieb genommen.
 

Bau eines gemeinsamen Geh- und Radweges im Zuge der Sanierung der K1 (ehemals L113)

Diese Maßnahme wird im Steckbrief gesondert hervorgehoben. Die dort genannten Schlüsselmaßnahmen (Anbindung des Rheinweges sowie Verlängerung des straßenbegleitenden Radweges von der Kreuzung K12n bis zur Châteauneufstraße) sind in den Bauplänen (Stand September 2021) enthalten. Zur Berücksichtigung der Belange des Fuß- und Radverkehrs sowie des ÖPNV bei den geplanten Sanierungsmaßnahmen hat das KOMM im August 2022 eine umfangreiche Stellungnahme zu den Bauplänen (Stand September 2021) abgegeben.

Die Straßenplanung musste auf Grund der nicht vorhandenen Verkaufsbereitschaft einiger Eigentümer (Ergebnisse der bisherigen Grunderwerbsverhandlungen durch den Rhein Sieg Kreis) angepasst und die Änderungen vom planenden Büro eingearbeitet werden. Gegenwärtig prüft der Rhein-Sieg-Kreis diese Unterlagen, um sie danach an das ausschreibende Büro weiterzuleiten. Mit einem Baubeginn ist nicht vor 2024 zurechnen.

Alltagsradverbindung Volmershoven und Flerzheim (entlang der L113)

-> s. Steckbrief B1

Verbindungsweg Kirchweg - Raifeisenstraße (Witterschlick) (geplant)

-> s. Steckbrief B1

Weitere lokale Maßnahmen 2024

In 2024 erfolgte eine Erfassung des baulichen Zustandes der Aufpflasterungen und Berliner Kissen im gesamten Gemeindegebiet. 

Steckbrief B3

punktuelle Maßnahmen

LokalitätArt der Maßnahme
Kreuzung Hauptstraße (L113) - Euskirchener Straße (B56)

Erneuerung der Piktogramme und Markierungen

Grünflächenrückschnitt zur besseren Ausleuchtung

Umsetzung durch Landesbetrieb Straßenbau NRW

Herbstbenden am Übergang zur Servaisstraße

Erweiterung des Umlaufgitters auf 2 m Abstand zwischen den Absperrungen (laut ERA)

Verbindungsweg von Am Mühlenweiher zur Kronenstraße

Erweiterung des Umlaufgitters bei Einfahrt vom "Am Mühlenweiher" in der Länge (auf 2 Meter) sowie in der Breite, so dass sich die Elemente nicht mehr überlappen

Erneuerung der Beschilderung

Entfernung des 2. Umlaufgitters aus der Mitte des Verbindungsweges

Uhlgasse

Anpassung der Beschilderung (Verbot für Kraftfahrzeuge, VZ 260)

Querung Dompfaffenweg

dauerhaft installiertes Geschwindigkeitsdisplay der Stadt Bonn

Fahrbahnschwelle Heerstraße

Hier wird die Straße seitlich so ausgebessert, dass Radfahrer gefahrlos an der Schwelle vorbeifahren können (2023). Drs. Nr. 11-5-86

Berliner Kissen Raiffeisenstraße

Parkverbot vor und nach dem Berliner Kissen beantragt, damit Radfahrende gefährdungsfrei seitlich vorbeifahren können (2023/24) Drs. Nr. 11-5-86

Verbindung Rheinweg/Alfterer Straße

Verbindung zwischen Rheinweg und Alfterer Straße geteert und mit Pollern versehen (2024)

Punktuelle Deckensanierung

Landgraben, Heerstraße, Lüsbacher Weg, Borkeshof (2024)

Fahrbahndecke Lessenicher Weg

Die Rillen in der Fahrbahndecke wurden an zwei Stellen durch den Bauhof geschlossen (2025). Drs. Nr. 11-2-92

Ausleuchtung Kurvenbereich vor der K12n

Infolge eines Bürgerantrags zur Verbesserung der Fahrradsituation, wurde am 27.03.2025 mehrheitlich die Beleuchtung der RadPendlerRoute am Kurvenbereich vor der Querung der K12n beschlossen und die finanziellen Mittel bewilligt Drs. Nr. 11-2-92. Die Beleuchtung mit 2 Straßenlaternen wurde im November 2025 Betrieb genommen. 

Für den Rad- und Fußverkehr durchlässige Sackgassen

Überprüfung der Sackgassen hinsichtlich ihrer Durchlässigkeit für den Rad- und Fußverkehr durch das Ordnungsamt. Das Verkehrszeichen 357 (Sackgasse) wurde durch die Verkehrszeichen 357-50, 357-51, oder 357-52 (für Radverkehr und/ oder Fußverkehr durchlässige Sackgasse) nach Änderungsantrag beim Rhein-Sieg-Kreis vom Bauhof in den Straßen Pelzstraße, Auf dem Hügel und Tempelstraße ersetzt (2024).

Poller und Umlaufsperren

In 2025 wurden die Poller und Umlaufsperren im Gemeindegebiet bezüglich der aktuellen Regelwerke (ERA 2010 Punkt 11.1.10 und Arbeitspapier zu Umlaufsperren und Sperrpfosten an Radverkehrsanlagen des Rhein-Sieg-Kreises 2019) zu Durchfahrbreiten für den Radverkehr überprüft. Am 21.07.2025 fand zum Thema Poller und Umlaufsperren eine Verkehrsschau mit dem Ordnungsamt, dem Straßenverkehrsamt, dem Bauhof und dem Mobilitätsmanagement statt. Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung zum Ab- oder Umbau der Poller und Umlaufsperren liegt vor. Folgende Maßnahmen werden auf Wegen, die ausschließlich dem Fuß- und Radverkehr zugänglich sind, umgesetzt: An 2 Orten werden nicht regelkonforme Umlaufsperren entfernt (Am Mühlenweiher, Am Hardtbach/Ahrweg), an weiteren Orten werden Umlaufsperren regelkonform umgebaut oder gegen Poller ersetzt. An 2 Standorten werden Poller entfernt (Alfterer Straße/An der Wicke, Am Junker), an weiteren Standorten werden Poller regelkonform umgebaut.

Holzgasse/ KronenstraßeDas Einfahren des Radverkehrs aus der Kronenstraße in die Holzgasse (in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegebene Einbahnstraße) wird verdeutlicht. Aus Fahrtrichtung Pelzstraße wird ein Fahrradpiktogramm mit Richtungspfeil auf der Kronenstraße angebracht. Aus Fahrtrichtung Bahnhofstraße wird das Zusatzzeichen ZZ 1022-10 StVO (Radverkehr frei), unter dem VZ 214-10 StVO angebracht.
Des Weiteren wurden in 2024 insgesamt 20 Maßnahmen zur Instandsetzung von Gehwegen und Fahrbahnflächen durch Tiefbauunternehmen beauftragt.

Steckbrief B5

Ausbau der Beschilderung im Radroutennetz Alfter

Im Rahmen der Förderung einer zukunftsfähigen Mobilität hat die Gemeinde Alfter das Wegweisungssystems für den Radverkehr konzeptionell optimiert. Das Ziel ist ein flächendeckendes Wegweisungssystem, um die Orientierung für Radfahrende insgesamt und für die Anwohnenden im Speziellen zu verbessern. Dem Erreichen von Alltagszielen und dem Aufzeigen von Alternativstrecken zu befahrenen Straßen sowie von Verbindungen zu den Nachbargemeinden wurde besondere Beachtung geschenkt. Ende 2024 wurde das Abstimmungsverfahren mit allen Beteiligten (z. B. Polizei, Straßenverkehrsamt Rhein-Sieg-Kreis und Baulastträger) gestartet. Im März 2025 wurde die straßenverkehrsrechtlichen Anordnung der Wegweiser durch das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises erteilt. Daraufhin wurde der Förderantrag für die Fördermittel FöRi-Nah 2026 durch das Fördermittelmanagement gestellt.  
Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss am 12.06.2025 das Abwarten der Rückmeldung zum gestellten Fördermittelantrag. Wird ein positiver Fördermittelbescheid erteilt, darf die Verwaltung das Vergabeverfahren zur Beschilderung einleiten. Sollten keine Fördermittel gewonnen werden können, wird die Angelegenheit der Politik erneut vorgelegt (Drs.-Nr. 11-2-98).

Qualitätssicherung der wegweisenden Beschilderung

Die interkommunal bedeutende wegweisende Beschilderung wird von der Radwegemanagerin des Rhein-Sieg-Kreises in Kooperation mit dem kommunalen Bauhof kontrolliert. Dazu gehören das Radverkehrsnetz NRW, das Knotenpunktnetz der Radregion Rheinland, inkl. der Haupt- und Nebenrouten der Rheinischen Apfelroute. Einmal jährlich erfolgt eine gemeinsame Befahrung der Strecken und Beseitigung der gemeldeten bzw. festgestellten Mängel. Wichtige Änderungen und Mängel werden auch außerhalb der Befahrung behoben. Die Finanzierung von den zu ersetzenden Schildern auf diesen überkommunalen Routen sowie der entsprechenden Katasterpflege übernimmt der Rhein-Sieg-Kreis.

Einzelne Änderung von Radwegebeschilderung

Am 21.07.2025 fand eine Verkehrsschau zum Thema nicht regelkonforme Beschilderung von Fuß- und Radwegen mit dem Ordnungsamt, dem Straßenverkehrsamt, dem Bauhof und dem Mobilitätsmanagement statt. Es liegt die verkehrsrechtliche Anordnung zur Entfernung von nicht regelkonform angebrachter Beschilderung von einem getrenntem Geh- und Radweg und eines gemeinsamen Geh- und Radweg am vor. Die Schilder wurden im Herbst 2025 entfernt. Zusätzlich wird die Beschilderung Am Mühlenweiher von einem benutzungspflichtigem gemeinsamen Fuß- und Radweg in einen Fußweg mit Radverkehr frei geändert und die Beschilderung leicht versetzt, um die Zufahrt zu den Grundstücken zu gewährleisten.

Aufgrund des Standes der Technik und der früher erfolgten Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, konnte die Beschilderung „getrennter Geh- und Radweg“ (VZ 241-30) auf dem Bürgersteig der Straße Am Klostergarten zwischen Tonweg und Ahrweg im ersten Halbjahr 2025 zurückgebaut werden. Für zu Fuß Gehende steht nun der ganze einseitige Fußweg zur Verfügung. Die Radfahrenden dürfen nun regelkonform die Fahrbahn benutzen.

Steckbrief B6

Ausbau an Haltestellen

LokalitätJahrAnzahl und Artzusätzliche Ausstattung
Stadtbahnhaltestelle Alfter-Alanus Hochschule 
  • 90er Jahre:
  • Erweiterung 2021:
 
 
  • 20 überdachte Anlehnbügel
  • 89 überdachte Anlehnbügel
  • 10 Fahrradboxen
 

 

  • 8 Rollerständer
  • 4 Schließfächer
 
Bahnhof Impekoven 
  • 2017:
 
 
  • 50 überdachte Anlehnbügel
  • 10 Fahrradboxen
 
 
  • 8 Rollerständer
  • 4 Schließfächer
 
Bahnhof Witterschlick 
  • Bestand:
  • Erweiterung 2021:
 
 
  • 32 überdachte Fahrradständer
  • 26 überdachte Anlehnbügel
  • 10 Fahrradboxen
 
 

Im Jahr 2024 erhielt die Bike-and-Ride Anlage am Bahnhof Impekoven sowohl im regionalen als auch im bundesweiten Vergleich die besten Bewertungen und erhielt Platz 1 des ADAC Testes zu Bike-and-Ride Anlagen. Die genauen Ergebnisse im Detail sind in dieser Bewertung der Bike-and-Ride Anlagen im Umland von Köln zusammengefasst.

März bis Mai 2026: Fahrradboxen in Witterschlick und Alfter kostenfrei mieten 

An den Mobilstationen am Bahnhof Witterschlick und an der Stadtbahnhaltestelle Alfter/Alanus Hochschule können die Fahrradboxen zur Tages- und Wochenmiete ab Mo., 02.03.2026 zwei Monate lang kostenfrei gemietet werden. Die Buchung der Fahrradboxen ohne Ladefunktion wird komplett über die Internetplattform www.bikeparkbox.de verwaltet.

Ausbau in Ortsteilzentren

Oedekoven - Rathaus20187 überdachte Anlehnbügel
Alfter-Ort - Herrenwingert202312 überdachte Anlehnbügel an der neuen Kultur- und Sporthalle 
Alfter-Ort - Bücherei Alfter20215 Anlehnbügel (Finanzierung durch den Förderverein Buchstützen e.V. Alfter, Umsetzung gemeinsam mit dem Bauhof der Gemeinde)
Schulen/Kitas

s. Leitprojekt L1

Steckbrief B7

Fahrradverleih

Das e-Bike-Verleihsystem der RVK (Anbieter nextbike by TIER) wurde 2019 im Gemeindegebiet eingerichtet und 2020 sowie 2021 erweitert. Das System mit aktuell 15 e-Bikes an 2 festen und 4 virtuellen Stationen in der Gemeinde Alfter wird sehr gut angenommen (siehe Tabelle), so stiegen die Nutzerzahlen von 2021 bis 2024 um 92%. Seit September 2025 ist das System nun als gemeinsames System des gesamten Rhein-Sieg-Kreis und Bonn aktiv. Während im ersten Halbjahr 2025 sinkende Nutzerzahlen zu beobachten waren, steigen die Nutzerzahlen seit der Umstellung des Systems auf das gemeinsame System wieder stark an.

Stationsname (Eröffnungsjahr)Aus- und Abgaben 2021Aus- und Abgaben 2022Aus- und Abgaben 2023Aus- und Abgaben 2024Aus- und Abgaben 2025 (gemeinsames System seit Sept. 2025)
Alfter gesamt25514247392549003834
feste Stationen     
Alfter / Alanus-Hochschule Stadtbahnlinie 18 (2019)16512341191521541298
Bf. Impekoven S-Bahn S23 (2021)461824789798457
virtuelle Stationen     
Dorfplatz Volmershoven (2021)(k.A.)30131193117
Alanus Hochschule / Campus I Johannishof (2019)248493626927904
Alanus Hochschule / Campus II Villestraße (2019)140389367679973
Alfter-Rathaus (2020)511709714985

         
Im Neubaugebiet "Buschkauler Feld" und im Gewerbegebiet "Alfter Nord" sind Flächen für weitere Verleihstationen vorgesehen bzw. geplant.
 

Zusammenführung der Leihsysteme von Rhein-Sieg-Kreis und Bonn im Sommer 2025

Ab Sommer 2025 werden die bisher getrennten Systeme RSVG-Bike, RVK e-Bike und die konventionellen Leihräder in Bonn zu einem durch nextbike betriebenem gemeinsamen System zusammengeführt. Dies ermöglicht eine gebietsübergreifende Nutzung der Leihfahrräder im gesamten Rhein-Sieg-Kreis und Bonn.
Sowohl konventionelle Leihfahrräder, als auch die e-Bikes können an den oben genannten Stationen in Alfter und an allen anderen Stationen im Rhein-Sieg-Kreis ausgeliehen und abgestellt werden. Zudem können die e-Bikes und konventionellen Fahrräder in bestimmten Straßenzügen und Bereichen innerhalb Bonns auch ohne Station abgegeben werden. 

Lastenradverleih

Im städtebaulichen Vertrag zum Neubaugebiet "Buschkauler Feld" vom 04.09.2023 wird der Erschließungsträger zur Einrichtung eines zentralen Mobilitätshubs verpflichtet. Aus den bisherigen Ratsbeschlüssen ergibt sich die Einrichtung eines Bike-Sharing Angebotes als ein fester Bestandteil des Hubs. In diesem Zusammenang wird auch ein Lastenradverleih angeregt.

 

weitere Fahrradservice-Angebote im Gemeindegebiet

Art des AngebotsLokalität
Luftpumpe, frei zugänglich

- Bücherei St. Matthäus (Alfter-Ort)
- Bahnhof Impekoven
- Bahnhof Witterschlick
- Stadtbahnhaltestelle Alfter Alanus-Hochschule

E-Bike Ladestation

- Genuss-Schule Alfter (Oedekoven, an der Apfelroute)

Handlungsfeld 3

ÖPNV, Intermodalität & alternative Mobilitätsformen

Steckbrief L3

Verknüpfungspunkte identifizieren

Eine Mobilstation verknüpft verschiedene Verkehrsträger miteinander (z.B. Bus und Bahn oder Fahrrad) und ist somit ein wichtiger Verknüpfungspunkt bei verkehrsmittelübergreifender Wegeketten.

In der Gemeinde Alfter wurden 2018 solche Verknüpfungspunkte im Rahmen des NVR (heute go.Rheinland)-Projekts Verbandweites Konzept zur Errichtung von Mobilstationen identifiziert. Das Mobilstationenfeinkonzept (2021) des Rhein-Sieg-Kreises baut auf dem vorgenannten Konzept auf. Es wurden die folgenden vier besonders bedeutenden Haltestellen mit Umsteigemöglichkeiten als Mobilstationen identifiziert (Bedeutungsstufe 1).

    Bahnhof Impekoven (Stationsgröße L)
    Bahnhof Witterschlick (Stationsgröße L)
    Stadtbahnhaltestelle Alfter-Alanus Hochschule (Stationsgröße M)
    Châteauneufstraße (Stationsgröße S)

Innerhalb der beiden Konzepte wurden in Zusammenarbeit mit der Gemeinde und unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Förderrichtlinien Qualitätsstandards für Mobilstationen ausgearbeitet. Hier finden Sie den Ausbaustand der Mobilstationen anhand der erarbeiteten Standards.

Ende 2025 wurde ein Tiefbau-Unternehmen mit der Beschilderung der Mobilstationen „Bahnhof Impekoven“ und „Stadtbahnhaltestelle Alfter-Alanus Hochschule“ durch das Tiefbauamt der Gemeinde Alfter beauftragt. Ebenso wurde der Bau eines Fahrgastunterstandes mit Dachbegrünung und Solarbeleuchtung an der „Stadtbahnhaltestelle Alfter-Alanus Hochschule“ beauftragt. Die Maßnahmen werden mit Fördergeldern umgesetzt.

In der Gemeinde Alfter wird das Thema P+R - Anlagen ganzheitlich gemeinsam mit dem Aufbau der Mobilstationen betrachtet. Hierzu enthält zusätzlich das P+R-Konzept des NVR (heute go.Rheinland) (2022) allgemeine Standards zu Qualität und Platzierung von P+R Anlagen. Im Gemeindegebiet Alfter wurden an den folgenden Haltestellen ein Ausbaubedarf ermittelt:

    Alfter/Alanus Hochschule,
    Bahnhof Impekoven und
    Bahnhof Witterschlick

Für den Bahnhof Impekoven wurde 2021 der erste Schritt des zweistufigen Förderantrags gestellt, außerdem ist die Flächennutzungsplanänderung bei der Bezirksregierung Köln beantragt und es wird angestrebt Baurecht zu schaffen.


Übrige Bushaltestellen

Aktuell werden vom KOMM (Kommunalen Mobilitätsmanagement) in Zusammenarbeit mit den Fachgebieten Tiefbau und Ordnungsamt die Qualitätsstandards für die Bushaltestellen der Kategorien 2 bis 5 erarbeitet. Eine Übersicht wird an dieser Stelle veröffentlicht werden.

Ein Überblick der Haltestellen, die in den letzten Jahren barrierefrei ausgebaut wurden, findet sich in dieser Übersicht der barrierefreien Haltestellen. Die Bushaltestelle Wegscheid (Fahrtrichtung Bonn) wird im April 2026 barrierefrei mit taktilen Elementen und einer neuen Wartehalle ausgebaut. Darüber hinaus wird der Gehweg auf einer Länge von ca. 15 Metern um ca. 1 Meter verbreitert und damit die Aufstellfläche vergrößert. Die Haltestellen Stadtbahn Alfter (Fahrtrichtung Meckenheim) und Am Herrenwingert (im Zuge der Neuen Mitte Alfter) befinden sich in Planung (Drs. Nr. 11-1-470).

An vielen Haltestellen im Alfterer Gemeindegebiet sind bereits DFI-Anzeigen installiert. 
Ende 2025 bis 2026 werden zudem weitere Haltestellen zu digitalen Haltestellen umgebaut. Im linksrheinischem Rhein-Sieg-Kreis werden insgesamt 341 Haltestellen mit digitalen Haltestelleninformationen ausgestattet. Die digitale Haltestelle ermöglicht den direkten, aktuellen Abruf von relevanten Informationen für Fahrgäste. Weitere Informationen finden Sie hier.

Steckbrief C1

Einzelhandelsstandort Oedekoven - Rathaus Umgebung

Im Rahmen des Ausbaus der Haltestelle Châteauneufstraße zu einer Mobilstation sind verschiedene Maßnahmen geplant. -> s. Leitprojekt L3

Einzelhandelsstandort Oedekoven - Almapark

Die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle der Linie 842 an der Medinghovener Straße in Höhe des OBI-Baumarktes ist derzeit in Prüfung. Am 8.11.2023 fand hierzu eine Begehung der Verkehrskommission statt. Vertreter des Rhein-Sieg-Kreises (Straßenverkehrsamt, ÖPNV), der Polizei, des Landesbetriebs Straßen NRW und des Ordnungsamtes haben entschieden, dass die Einrichtung einer Fahrbahnrandhaltestelle auf halber Strecke zwischen den Einmündungen Ziegelweg und Alfterer Straße aus verkehrsrechtlicher Sicht grundsätzlich möglich ist. Die Einrichtung der Bushaltestelle wurde Ende 2024 beim zuständigen Straßenbaulastträger beantragt.

Steckbrief C2

Kleinbuslinie 882

2021 
  • Sammlung und Vorstellung der Ausbauvorschläge aus Politik, Bürgerschaft und dem Mobilitätskonzept im Auschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung am 23.02.2021 (Drs.-Nr. 11-5-12)
  • Beauftragung der Verwaltung durch den Rat (Sitzung vom 25.02.2021) mit der Prüfung der Ausweitung des Linienangebotes
  • Aufnahme in das Prüfverfahren des Rhein-Sieg-Kreises auf Basis des Beschlusses
 
2022 
  • Vorprüfung mehrerer Ausbauvarianten (verschiedene neue Linienwege, Taktverdichtung, zusätzliche Haltestelle im Ortskern Alfter) gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis und der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK)

Ergebnisse:

  • Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle in der Mirbachstraße als erste Maßnahme ohne die Entstehung zusätzlicher Betriebskosten
  • alle größeren Ausbauvarianten bedingen die Beschaffung eines zweiten Fahrzeuges und sind somit mit einer deutlichen Erhöhung der ÖPNV-Umlage verbunden
 
2023 
  • Darlegung der Prüfergebnisse und ihrer finanziellen Auswirkungen im Haupt- und Finanzausschuss zur Sitzung vom 21.03.2023 (Drs-Nr. 11-2-44)
  • Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses das Projekt aufgrund der Haushaltslage zunächst zurückzustellen (Sitzung vom 21.03.2023)
  • Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung das Projekt bei der Haushaltsaufstellung 2026/27 erneut zu berücksichtigen (Sitzung vom 14.12.2023, s. Niederschrift)
 
Ausblick

bei Wiederaufnahme des Projektes:

  1. inhaltliche Vorstellung und Beratung der Varianten im Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung; Beschluss der Vorzugsvariante(n)
  2. Detailprüfung der Vorzugsvariante(n)
  3. Erarbeitung einer Vorzugsvariante durch den Rhein-Sieg-Kreis in Abstimmung mit der RVK und der Gemeinde Alfter
  4. Vorstellung der Detailprüfung sowie der Vorzugsvariante im Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung mit dem Ziel eines Beschlussvorschlages an den Rat
  5. Umsetzungsbeschluss des Gemeinderates
  6. Umsetzungsbeschluss des Kreistages
  7. Umsetzung der gewählten Variante
 

Steckbrief C3

Ausbau der S23 und S-Bahnhaltepunkt Volmershoven

Die S-Bahnlinie 23 soll in den nächsten Jahren zunächst elektrifiziert und mittelfristig zweigleisig ausgebaut werden. Ziel ist eine höhere Taktung, u.a. zwischen Rheinbach und Bonn sowie die Schaffung besserer Verbindungen zwischen Bonn und Stationen der Eifelstrecke, z.B. Mechernich.

2017/18 
  • Machbarkeitsstudie zur Elektrifizierung und Ausbau der S23 vom NVR (heute go.Rheinland), Kreis Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bonn
 
2021 
  • weitreichende Schäden an der Strecke durch die Flutkatastrophe
  • beschleunigter Wiederaufbau wird durch das Bundes-Aufbauhilfegesetz 2021 (u.a. Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung) ermöglicht
 
2022 
  • Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Land NRW, der Nahverkehr Rheinland (NVR) und der Deutschen Bahn (DB) zur vorzeitigen Elektrifizierung und Modernisierung der Bahnstrecken in der Eifel, hierdurch wird ein deutlich früherer Maßnahmenbeginn ermöglicht
  • Erarbeitung einer Fahrplanstudie sowie darauf aufbauendem Betriebskonzept mit deutlichen Angebotsverbesserungen nach der Elektrifizierung der Strecken durch die regionalen SPNV-Aufgabenträger go.Rheinland (NRW ) und Zweckverband SPNV-Nord (RLP); Details zu den geplanten Angebotsverbesserungen s. Mobilitätsbericht 2022
 
2023 
  • Beginn der Vorarbeiten zur Elektrifizierung der Bestandsstrecke durch die DB (u.a. Baugrunduntersuchungen, Abschluss von Bauverträgen)
 
2024 
  • Finalisierung der Fahrplanstudie und Konkretisierung der Planungen für Maßnahmen nach dem vollständigen elektrischen Ausbau im Nahverkehrsplan von go.Rheinland
  • Überarbeitung der Machbarkeitsstudie hinsichtlich des 2-gleisigen Ausbaus von go.Rheinland, gemeinsam mit u.a. dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bonn, (Anlass ist u.a. eine neue Verfahrensanleitung zur Bewertung der Maßnahmen); geprüft werden auch mögliche neue Haltepunkte, u.a. Alfter-Volmershoven
  • erste Bauphasen zur Elektrifizierung der Voreifelbahn (dadurch Einschränkungen im Betrieb)
 
Ausblick 
  • Elektrifizierung der Voreifelbahn bis 2026
  • danach: Weiterer Ausbau der Infrastruktur auf Basis der überarbeiteten Machbarkeitsstudie und weiterer Prüfungen
 

Anpassung der Linie 845 und 800

Die Erhöhung der Taktung der Linie 845 auf einen 30-Minuten-Takt auch außerhalb der Hauptverkehrszeiten wurde nach der Erprobung im Rahmen des Lead-City-Projektes 2019/2020 beibehalten. Die Linie 845 verkehrt somit wochentags zwischen 6:00 und 21:00 Uhr in einem 30-Minuten-Takt. Die Linie 800 verkehrt ab dem Fahrplanwechsel am 14.12.2025 wochentags in den Hauptverkehrszeiten in einem 30-Minuten-Takt. Die Linien 800 und 845 werden zum Fahrplanwechsel am 14.12.2025 so angepasst, dass die gemeinsamen Haltestellen, wie auch „Nettekoven“, wochentags in den Hauptverkehrszeiten in einem 15-Minuten-Takt von Bussen angefahren werden. Die Fahrpläne der Linien finden Sie hier.

Entfall der Kleinbuslinie 812

Ab dem Fahrplanwechsel am 14.12.2025 entfallen aufgrund der geringen Nachfrage alle Fahrten der Line 812. Darunter fallen die regelmäßigen an den Schulverkehr orientierten Fahrten und die Fahrten des Anrufsammeltaxis. Für den Schulverkehr verkehrt stattdessen die schulbezogene Linie 753 zwischen Volmershoven, Witterschlick und Hardtberg zu Schulbeginn und -ende ( --> siehe Steckbrief L1).

Kleinbuslinie Buschkauler Feld

Die Anbindung des Neubaugebietes Buschkauler Feld mit einer neuen Kleinbuslinie ist Teil der Planungen. Darüber hinaus ist die Anbindung durch die Linie 845 mit einer Haltestelle an der B56 geplant.

Die Weiterentwicklung der Stadtbahnlinie 18 sowie der Buslinie 817, welche zukünftig das Gewerbegebiet Alfter Nord anbinden soll, waren nicht Teil der Steckbriefe im Mobilitätskonzept von 2018. Daher wird unter dem Punkt C3.1 berichtet. Weitere Buslinien, welche im Mobilitätskonzept keine Erwähnung finden, werden ebenfalls unter diesen Punkt gefasst.

 

Stadtbahnlinie 18

Die Linie 18 soll zweigleisig ausgebaut werden. Ziel ist eine Takterhöhung zwischen Brühl und Bonn von 20 auf 10 Minuten. Das Projekt wird vom Rhein-Sieg-Kreis koordiniert.

 

2021

Machbarkeitsstudie zum zweigleisigen Ausbau, Auftraggeber Rhein-Sieg-Kreis

  • die grundlegende technische Machbarkeit konnte bestätigt werden
  • Vorstellung der Studie im Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung am 03.05.2022 (Drs.-Nr. 11-5-52)
 
2023 
  • Übergabe des Förderbescheides zur Förderung der Planungskosten im Rahmen der Förderrichtlinie 'Planungsvorrat' des Landes NRW an den Rhein-Sieg-Kreis
 
Ausblick 
  • Durchführung der Planung durch die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) als zuständiges Eisenbahninfrastrukturunternehmen
 

 

Buslinie 817

Die Anbindung des Gewerbegebietes Alfter Nord durch die Buslinie 817 ist Teil der Planungen.

Steckbrief C4

Durch die verbandweite Einführung des Luftlinientarifs sowie der bundesweiten Einführung des Deutschlandtickets wurde dieser Steckbrief erfüllt.

Luftlinientarif eezy VRS

Mit dem eezy VRS Tarif ist die Testphase des E-Tarifs Ende 2021 in den Regelbetrieb übergegangen. Die Abrechnung basiert auf einem Luftlinien-Tarif im Sinne der kürzesten Strecke zwischen Start- und Zielhaltestelle.  Die Nutzung ist über die App "VRS eezy.nrw" möglich. Nähere Informationen zum Tarif finden sich im Mobilitätsbericht von 2022 und unter: https://www.vrs.de/tickets/ticketkauf/eezy-vrs

Deutschlandticket

Seit 2023 ist mit dem Deutschlandticket der Nahverkehr in ganz Deutschland nutzbar.

Vereinfachung der Tarifstruktur im VRS und AVV 

Ab dem 01.06.2026 gilt ein gemeinsamer Tarif in den Verkehrsverbünden Aachen (AVV) und Rhein-Sieg (VRS). Dabei werden die bisher 16 Preisstufen auf vier reduziert, später auf drei Preisstufen. Hierdurch wird die Tarifstruktur für den Nutzenden deutlich vereinfacht, auch für verkehrsverbundübergreifende Fahrten.

Steckbrief C5

Diese Maßnahme wurde zurückgestellt.

Steckbrief C6

Carsharing-Anbieter

Von Anbietern besteht das Interesse, Carsharing in Alfter anzubieten. Aufgrund von Unwirtschaftlichkeit besteht noch kein Carsharing Angebot in Alfter.

Carsharing - Infrastruktur

Der Rat der Gemeinde Alfter hat in der Sitzung vom 30.03.2023 beschlossen, einen möglichen Investor für das Quartier Buschkauler Feld vertraglich dazu zu verpflichten, mindestens 2 Carsharing-Angebote in dem im Bebauungsplan vorgesehenen Mobilitätshub vorzuhalten (Drs.-Nr. 11-2-43 1. Ergänzung, s. Niederschrift). Diese Forderung wurde in den städtebaulichen Vertrag vom 04.09.2023 aufgenommen.

Prüfung der Integration von Carsharing bei Abbildung der Dienstwagenflotte

-> s. Steckbrief E2

Handlungsfeld 4

Planung, Straßenraumgestaltung, Verkehrslenkung

Fahrzeuggestützte Erfassung und Bewertung der Gemeindestraßen

Die Verwaltung der Gemeinde Alfter hat 2022 eine fahrzeuggestützte Erfassung und Bewertung der Gemeindestraßen erstellen lassen. Die hohe Präzision der Aufnahmen erlaubt die digitale Ermittlung verschiedener Messdaten (z. B. Bordsteinhöhen). 2023 erfolgte die Auswertung der Messergebnisse und die sich daraus ableitende Zuweisung der Zustandsklassen auf die einzelnen Straßen. Basierend auf den ausgewerteten Messdaten wird das Straßen- und Wegekonzept fortgeschrieben und erneut dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. (Rat – 29.09.2022 – Drs.-Nr. 11-1-234)

Steckbrief L4

Parkraumkonzept für den Bereich rund um das Rathaus

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung für den Haushalt 2024/2025 werden u.a. Möglichkeiten der Parkraumbewirtschaftung als Konsolidierungsmaßnahme untersucht (ID 401 der Konsolidierungsliste; Drs.-Nr. 11-1-349). Für die Erstellung eines entsprechenden Konzepts bedarf es der Unterstützung eines Fachplaners. Nähere Ausführungen zu (rechtlichen) Rahmenbedingungen bei der Planung einer Parkraumbewirtschaftung finden sich in der Beschlussvorlage. Die notwendigen finanziellen Mittel für Planung und Umsetzung eines solchen Konzepts wären entsprechend im Haushalt einzuplanen. Das Projekt wird Teil der Haushaltsplanung 2026/2027.

Bewohnerparkausweise

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung für den Haushalt 2024/25 wurden u.a. Möglichkeiten der Einrichtung von Bewohnerparkzonen als Konsolidierungsmaßnahme untersucht.

Steckbrief D 1.1

Sanierung der K1 (ehemals L113) zwischen K12n und Bonner Straße

Im Zuge der Sanierung sind mehrere Maßnahmen zur Unterstützung einer nachhaltigen Mobilität geplant. Unter anderem ist die Anlegung eines einseitigen Fuß- und Radweges sowie der barrierefreie Umbau der Haltestelle Châteauneufstraße fester Bestandteil der Planungen (Planungsstand September 2021). Im August 2022 hat das Mobilitätsmanagement eine umfangreiche Stellungnahme zu den Bauplänen abgegeben. Diese enthält unter anderem Hinweise zur Ausgestaltung des geplanten Geh- und Radweges sowie der vom Umbau betroffenen Bushaltestellen und zu angrenzenden Planungen und möglichen Gefahrenstellen.

Die Straßenplanung musste auf Grund der nicht vorhandenen Verkaufsbereitschaft einiger Eigentümer angepasst und die Änderungen vom planenden Büro eingearbeitet werden. Gegenwärtig prüft der Rhein-Sieg-Kreis diese Unterlagen, um sie danach an das ausschreibende Büro weiterzuleiten. Mit einem Baubeginn ist nicht vor 2025 zu rechnen.

Maßnahmen

OrtBeschlussMaßnahme

Wegscheid vor Hausnr. 23a, 15 und 13

 

Installation von Leitplatten (VZ 626-20) in den Baumscheiben zur sicheren Verdeutlichung der Verengung der Fahrbahn. Die Installation erfolgt durch das Kreisstraßenbauamt im ersten Halbjahr 2026.

 

Steckbrief D1.2

Dieser Steckbrief bezieht sich ausschließlich auf die Ausweisung von Tempo 30 Zonen an Ortsdurchfahrten und -eingängen. Für weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen s. Steckbrief D1.3.

aktuelle Anträge zu lokalen Geschwindigkeitsbegrenzungen

Örtlichkeit

Beschlüsse/Unterlagen (Drs.-Nr.)

Sachstand

Kreuzung Staffelsgasse/Alfterer Straße11-5-105 (2024)

Da der Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung die Einschätzung des Gefahrenbereiches des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises nicht voll umfänglich teilt, wurde die Verwaltung mit den folgenden Maßnahmen beauftragt:

  • Beantragung einer SDR-Messung über einen relevanten Zeitraum
  • erneute Begehung des Gefahrenbereiches in der Verkehrsschau
  • fotografische Dokumentation des Bereichs

Eine Durchführung dieser Prüfungen ergab, dass die Fahrgeschwindigkeiten unter der verkehrsrechtlich angeordneten zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen. Zusätzlich mit der Auswertung der polizeilichen Unfalllage, die aus verkehrspolizeilicher Sicht als unauffällig bewertet wird, gibt es aus verkehrsrechtlicher Sicht keinen weiteren Handlungsbedarf.  Zur Verbesserung der Sichtbeziehungen wurde ein Eigentümer zum Rückschnitt seiner Hecke aufgefordert (2024).

Volmershoven, L113 im Kurvenbereich bei der Einmündung der Kottenforststraße

11-1-240 (2022)

11-5-81 (2023)

s. Steckbrief A1

Initiative 'Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten'

Auf Beschluss des Rates (Sitzung vom 23.06.2022) ist die Gemeinde Alfter im Juli 2022 der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beigetreten. Im Dezember 2023 hatte die Initiative deutschlandweit über 1000 kommunale Unterstützende. Weitere Hintergründe zu der Initiative finden sich im Mobilitätsbericht 2022 sowie unter: https://www.lebenswerte-staedte.de/de/

Geschwindigkeitskontrollen und Messungen

Nutzung Smiley-Messgerät in Ortsdurchfahrten/an Ortseingängen

  • Bonner Weg (Juli-Okt 2023)
  • Grüner Weg (Volmershoven/Witterschlick) (Okt 2023)

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Mit Beauftragung durch den Rat in der Sitzung vom 12.02.2019 wird dem zuständigen Fachausschuss ein jährlicher Sachstandsbericht zur Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die Verwaltung vorgelegt.

Die Bewertung der Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt dabei im Sinne des Oberziels der Verkehrssicherheit. Daher sind neben den reinen Fallzahlen an Verwarn- und Bußgeldern auch weitere, detaillierte Kennzahlen Teil des Berichtes. Ein Fokus der Überwachung liegt auf verstärkten Kontrollen an den Schulen und im Bereich der Hol- und Bringzonen. Mit einer verstärkten Präsenz an diesen neuralgischen Punkten soll eine nachhaltige Wirkung auf das Verhalten der VerkehrsteilnehmerInnen erzielt werden.

Steckbrief D2

Die Maßnahme ist zurückgestellt.

Steckbrief D3

Planung neuer Wohnstraßen

Die Maßnahme wird weiterverfolgt. In die Planung von Wohnstraßen fließen immer die zum Zeitpunkt der Planung gültigen Vorgaben zur optimierten Gestaltung ein. Das KOMM gibt regelmäßig Stellungnahmen zur Unterstützung einer Nachhaltigen Mobilität beim Neubau von Wohngebieten ab (vgl. auch Steckbrief D6).

Umgestaltung bestehender Wohnstraßen

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Henri-Spaak-Straße11-5-65

Entsprechend der verkehrsrechtlichen Anweisung des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises vom 19.07.2022 sowie des Beschlusses des Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung aus der Sitzung vom 27.10.2022 wurden drei alternierdende Pflanzkübel in zuvor markierten Bereichen durch den Bauhof aufgebaut. 

Seit November 2023 ist das Geschwindigkeitsdisplay der Gemeinde in der Henri-Spaak-Str. stationiert. 

Weitere SDR-Messungen haben ergeben, dass die Geschwindigkeit im Bereich der umgesetzten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen deutlich reduziert werden konnte. Allerdings konnten im vorderen Teil der Straße noch deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden. Es liegt die verkehrsrechtliche Anordnung vor, auch in diesem Teil Verkehrsberuhigungen vorzunehmen (2024).

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Servaisstraße

11-5-40

11-5-104

Aufgrund eines in einer Langzeit-Messung 2021 festgestellten erhöhten Geschwindigkeitsniveaus von ca. 40 km/h in beide Fahrtrichtungen bei einer zu der Zeit ganztägig zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h wurden verschiedene Maßnahmen durchgeführt:

  • verstärkte Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen durch den Messdienst des Rhein-Sieg-Kreises (Anodrnung durch das Straßenverkehrsamt)
  • Mai - Juni 2023: Installation des gemeindeeigenen Geschwindigkeitsmessgerätes (Smiley-Dialogdisplay) zur Sensibilisierung der VerkehrsteilnehmerInnen
  • 21.-24. August 2023: erneute SDR-Messung mit dem Ergebnis von 30 km/h bzw. 31 km/h (V85, je Fahrtrichtung, nach Abzug von 3 km/h Messtoleranz)
  • Fortführung der verstärkten Überwachung nach August 2023
  • Verbesserung der Standorte der Verkehrszeichen
  • Anpassung der Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h an die Betriebszeiten der Dt. Steinzeug GmbH (7 - 17 Uhr) zur Verdeutlichung des Zusammenhangs mit dem Werksverkehr mit dem Ziel die Akzeptanz weiter zu erhöhen

Aufgrund der bereits erzielten positiven Veränderung des Geschwindigkeitsverhaltens besteht aus verkehrsrechtlicher Sicht hinsichtlich baulicher Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung kein weiterer Handlungsbedarf.

Die Verwaltung wurde in der Sitzung vom 05.03.2024 des Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung damit beauftragt, die Wirkung der Anpassung der Höchstgeschwindigkeit an die Betriebszeiten des Werkverkehrs zu evaluieren und den Ausschuss Ende des Jahres über die Ergebnisse zu unterrichten.

Alternierendes Parken zur Verkehrsberuhigung in der Nettekovener Straße und umliegenden Straßen11-5-108

Die Verkehrskommission hat die Verkehrssituation in der Nettekovener Straße am 04.04.2024 in Augenschein genommen und verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Anordnung von eingeschränkten Halteverboten und Stellen zur Markierung von Parkflächen erörtert. Es wurde entschieden die Nettekovener Straße, sowie die unten genannten Straßen, in die eingeschränkte Halteverbotszone der Ramelshovener Straße zu integrieren und alternierendes Parken umzusetzen, um das Parken einheitlich zu regeln, die Sicherheit und Leichtigkeit im Verkehr zu erhöhen, eine Verkehrsberuhigung zu unterstützen, Ausweichmöglichkeiten zu schaffen und damit den Fußverkehr auf dem Gehweg zu schützen:

  • Neustraße zwischen Ramelshovener Straße und Nordstraße
  • Pfarrer-Küpper-Straße
  • Am Birkenhof bis Hausnummer 2
  • Nordstraße zwischen Hauptstraße und Ramelshovener Straße
  • Buschkauler Weg von Ramelshovener Straße bis Lärchenweg

Die verkehrliche Anordnung zur Umsetzung liegt vor und der Bauhof führt die bauliche Umsetzung durch.

Änderung der Parkregelung im Bereich der Kirchgasse Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises hat im Herbst 2025 im Einvernehmen mit der Gemeindeverwaltung und der Polizei entschieden, die Straßen Kirchgasse, Am Junker, Am Weingut, Am Wurmerich, Auf der Fittel und An der Wicke zur eingeschränkten Halteverbotszone umzuwandeln. Das Parken ist nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Durch die neue Parkregelung stehen unter anderem im fließenden Verkehr genügend Ausweichflächen zur Verfügung und die Sicherheit für zu Fuß gehende wird erhöht, da Gehwege bei Begegnungsverkehr nicht mehr überfahren werden müssen.

 

 

Steckbrief D4

Ladesäulen - Bestand im Gemeindegebiet

Im März 2026 wurden die Ladepunkte am Bücheler Weg 31 und am Rathaus 7 (je 2 AC Ladepunkte) durch das bestreibende Unternehmen Westenergie erneuert. Die neuen Ladepunkte erfüllen alle regulatorischen und technischen Bedingungen und kommunizieren über das LTE-Netz (4G).

Im März 2026 ging außerdem eine Ladesäule mit 2 DC Ladepunkten der e-regio auf dem Parkplatz des Naturhofs Wolfsberg an der Raiffeisenstraße 51 in den Betrieb.

Eine Karte über alle öffentlich nutzbaren Ladesäulen im Gemeindegebiet findet sich unter: https://www.elektromobilitaet.nrw/unser-service/ladesaeulen-karte/

kreisweites Ladeinfrastrukturkonzept des Rhein-Sieg-Kreises

Für die Planung weiterer Ladesäulen im Gemeindegebiet steht das Ladeinfrastrukturkonzepts des Rhein-Sieg-Kreises für eine kreisweite Betrachtung einer bedarfsgerechten Verteilung zur Verfügung. 2022 gab die Verwaltung eine ausführliche Rückmeldung zur Konzepterstellung. Die Öffentlichkeit konnte 2023 Vorschläge für neue Standorte (Wunschladesäule) melden und vorhandene Standorte sowie die neuen Vorschläge bewerten.
Nach der Bedarfsprognose für die öffentlich zugänglichen Ladepunkte bis 2035 werden im Alfterer Gemeindegebiet unter Berücksichtigung der Schnellladesäulen (DC) sowie der Deutschlandnetze 26 weitere Ladepunkte benötigt. Ein besonderer Bedarf liegt laut der Analyse des kreisweiten Ladeinfrastrukturkonzeptes im Bereich des Ortskerns Alfter Ort, sowie in Oedekoven und Witterschlick vor. Der Ausbau der E-Ladesäulen läuft eigenwirtschaftlich durch die Betreiber ab.

Schaffung der Infrastruktur für Privatanschlüsse

Buschkauler Feld:

Das Energieunternehmen Westnetz GmbH hat beim Ausbau der elektrischen Versorgung des Baugebietes die Versorgung der einzelnen Wohngebäude mit Wallboxen berücksichtigt, um eine flächendeckende Versorgung des Gebietes zu ermöglichen und aufwendige Nachrüstungen zu vermeiden.

Steckbrief D5

Stellplatzverordnung NRW (2022)

Am 1. Juli 2022 trat die Stellplatzverordnung NRW in Kraft. Diese gibt u.a. Mindestanforderungen für die Anzahl und Beschaffenheit von Stellplätzen für KfZ und Fahrräder vor. Näheres zu der Verordnung findet sich im Mobilitätsbericht 2022. Gemeinden und Städte können für einzelne Baugebiete oder die gesamte Gemeindefläche eigene Satzungen entwickeln, die über die Vorgaben der Stellplatzverordnung NRW hinausgehen.

Stellplatzsatzung für das Gemeindegebiet der Gemeinde Alfter

In der Sitzung vom 29.09.2022 beauftragte der Rat die Verwaltung mit der Vorlage eines Entwurfs einer Stellplatzsatzung für die Gemeinde Alfter (TOP 19.12). Diese soll sich an der Mustersatzung des Zukunftsnetz NRW orientieren und möglichst zeitnah in einer Sitzung des Rates oder des Gemeindeentwicklungsausschusses vorgestellt werden. Eine überarbeitete Version der Mustersatzung wurde gemeinsam mit einem begleitenden Leitfaden im Januar 2023 veröffentlicht und ist abrufbar unter: Zukunftsnetz Mobilität NRW - Kommunale Stellplatzsatzung.

Stellplatzsatzung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 093 'Buschkauler Feld'

Die Stellplatzsatzung für das Neubaugebiet 'Buschkauler Feld' wurde vom Rat der Gemeinde Alfter in der Sitzung vom 09.02.2023 beschlossen. In der darauffolgenden Sitzung am 30.03.2023 wurden durch eine Ergänzungsvorlage (Drs-Nr. 11-2-43) letzte Änderungen vorgenommen. Bei der Beschaffenheit und Anzahl von Stellplätzen für Fahrräder gehen die Vorgaben der Stellplatzsatzung geringfügig über die NRW-weit geltende Stellplatzverordnung hinaus. Unter anderem ist jeder sechste (statt jeder elfte) notwendige Stellplatz für Fahrräder zum Abstellen von Lastenrädern oder Fahrrädern mit Kinderanhängern herzustellen. Von der Möglichkeit einer Verringerung der Anzahl notwendiger KfZ-Stellplätze durch besondere Maßnahmen (z.B. Nachweis von Stellplätzen auf der zentralen Parkierungsanlage; betriebliches Mobilitätskonzept; ...) wurde kein Gebrauch gemacht. Die entgültige Fassung der Satzung ist im Ortsrecht der Gemeinde Alfter unter V. Bereich Bauen und Umwelt zu finden. 

Steckbrief D6

ortsspezifische Stellungnahmen statt allgemeiner Standards

Um die dynamische Entwicklung der Mobilitätsstandards in der Planung besser abzubilden sowie auf die Belange einer nachhaltigen Mobilität standortspezifisch hinweisen zu können hat sich das KOMM dazu entschieden, keine allgemeinen Mobilitätsstandards festzulegen, sondern projektbezogene Stellungnahmen zu verfassen. Dabei werden die Ansätze des Steckbriefs D6 jeweils berücksichtigt und gemäß dem Steckbrief 'ortsspezifisch ausgearbeitet'.

Nähere Ausführungen zur Weiterentwicklung von Mobilitätsstandards in der Planung sowie Beispiele für Stellungnahmen finden sich im Mobilitätsbericht 2022.

Mobilitätsmaßnahmen Neubaugebiet Buschkauler Feld

Im städtebaulichen Vertrag zum Neubaugebiet Buschkauler Feld vom 04.09.2023 wird der Erschließungsträger zur Einrichtung eines zentralen Mobilitätshubs verpflichtet. Aus den bisherigen Ratsbeschlüssen ergeben sich u.a. die Einrichtung von Ladestationen für E-Fahrräder und E-Autos sowie ein Car- und ein Bike-Sharing Angebot als ein fester Bestandteil des Hubs.

Mobilitätsmaßnahmen im Gewerbegebiet Alfter Nord

Bei der Vermarktung der Gewerebegrundstücke, die sich im Eigentum der Wirtschaftsförderung Alfter GmbH befinden, werden auch Mobilitätsmaßnahmen eine Rolle spielen. Bei Grundstücksanfragen sollen neben weiteren Nachhaltigkeitsaspekten auch Maßnahmen zur klimafreundlichen Mobilität abgefragt werden. Hierzu gehören z.B. das Angebot von Fahrrad-Leasing oder Jobtickets für die Beschäftigten oder über die allg. gesetzlichen Anfroderungen hinausgehende Ladepunkte für Elektromobilität. Die Umsetzung von Maßnahmen soll in die Kaufverträge mit den späteren Enderwerbern der Grundstücke aufgenommen werden.

 

Steckbrief D7

Alfter-Ort

Die Maßnahme wurde aus Kostengründen zurückgestellt. Für die Erstellung eines Verkehrslenkungskonzeptes bedarf es der Unterstützung eines Fachplaners. Die hierfür notwendigen Finanzmittel müssen in zukünftige Haushalte eingestellt werden.

Witterschlick

Die Maßnahme wurde aus Kostengründen zurückgestellt. Für die Erstellung eines Verkehrslenkungskonzeptes bedarf es der Unterstützung eines Fachplaners. Die hierfür notwendigen Finanzmittel müssen in zukünftige Haushalte eingestellt werden.

Handlungsfeld 5

Mobilitätsmanagement

Steckbrief E1

Abstimmung, Einleitung und Koordination mobilitätsbezogener Maßnahmen

AufgabeBeispiele
Stellungnahmen

Der Zeitpunkt von Stellungnahmen richtet sich nach den Planungsphasen der Projekte. 2025 wurden beim KOMM insgesamt 5 Stellungnahmen angefragt und abgegeben. Für die Jahre 2020 - 2022 s. Mobilitätsbericht 2022

interkommunale Zusammenarbeit

regelmäßige Abstimmungstermine mit der RadRegionRheinland mit dem Ziel einer Verbesserung der touristischen Radinfrastruktur

Einbringen von für Radvorrangrouten geeigneten Strecken in das kreisweite Konzept zum Rangvorrangroutennetz

Akteursbeteiligung bei der Erstellung von mobilitätsrelevanten Konzepten der Nachbarkommunen (Mobilitätskonzept Meckenheim, Verkehrsentwicklungsplan Rheinbach)

Begleitung interkommunaler Mobilitätsprojekte

Radpendlerroute

Begleitung der Weiterentwicklung des E-Bike Verleihsystems der RVK in der interkommunalen Projektgruppe (welo)

Einleitung und Begleitung von Mobilitätsmaßnahmen

Erarbeitung und Beschilderung eines kommunalen Radwegenetzes

Begleitung der verkehrlichen Einrichtung der Rad-Pendler-Route sowie der Pilotphase und Etablierung des Dauerbetriebsder Fahrradstraße 'Am Bähnchen'

Begleitung der Prüfung der Ausbaumöglichkeiten der KBL 882 (bis März 2023, danach wurde das Projekt aus finanziellen Gründen zurückgestellt)

Einleitung des Umbaus von Umlaufsperren und Pollern (i.S. der Fahrradfreundlichkeit sowie Barrierefreiheit)

Informations- und Marketingmaßnahmen

AufgabeErläuterung
Fortbildungsmaßnahmen FachgebieteAngeregt durch das Mobilitätsmanagement nehmen Vertreter der Fachgebiete themenspezifisch an Informationsveranstaltungen der verschiedenen Initiativen im Bereich nachhaltige Mobilität (z. B. Zukunftsnetz Mobilität NRW, NOW-GmbH, oder zum Thema StVO-Novelle in 2025) teil.
Interkommunaler Austausch zu MobilitätsthemenDer interkommunale Austausch zu Mobilitätsthemen aus den sechs linksrheinischen Kommunen hat sich mit regelmäßigen Terminen verstetigt.
Informationsangebote zum Thema nachhaltige Mobilität für die Kommunalpolitik durch das Zukunftsnetz NRW Das Zukunftsnetz NRW bietet Informationen, Beratung und Unterstützung zur nachhaltigen Mobilitätsentwicklung für Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalpolitik. Seit 2026 besteht die Möglichkeit sich per Newsletter über aktuelle Angebote, Veranstaltungen und Materialien informieren zu lassen.
Marketingmaßnahmens. Steckbrief E5

 

Wirkungsevaluation der umgesetzten Mobilitätsmaßnahmen

Neben der regelmäßigen Berichterstattung zur Umsetzungsanalyse ist im Mobilitätskonzept eine Evaluation der Wirkung der umgesetzten Mobilitätsmaßnahmen in einem Zyklus von 5 Jahren empfohlen. Die erste Evaluation war entsprechend ca. 5 Jahre nach Abschluss des Mobilitätskonzeptes (2018) für die Jahre 2023/24 geplant. Sie wurde vom Mobilitätsmanagement im Jahr 2022 inklusive der benötigten Haushaltsmittel und Fördermöglichkeiten vorbereitet. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage (Haushaltssicherung) muss diese Maßnahme jedoch auf unbestimmte Zeit zurückgestellt werden.

Steckbrief E2

aktuelle Fahrzeugflotte der Gemeinde

  • 4 Dienst-E-Bikes
  • 7 Fahrzeuge mit Elektro-Antrieb (5x VW ID3, 2x Smart)
  • davon: 5 Fahrzeuge im Eigentum der Gemeinde Alfter (3 ID 3, 2x Smart); 2 Leasingfahrzeuge (Renault 5 E-Tech seit August 2025, vorher ID 3)
  • Im Bauhof und im Fachgebiet technisches Gebäudemanagement aktuell keine Elektro-Fahrzeuge
  • Die in 2025 auslaufenden Leasing-Verträge mit 2 VW ID 3 wurden durch Leasing-Verträge für 2 Renault 5 E-Tech ersetzt.

zukünftige Gestaltung der Fahrzeugflotte

  • Wenn ein neues Fahrzeug für die Verwaltung, den Bauhof oder andere Bereiche beschafft werden muss, wird jeweils eine Umstellung auf elektrischen Antrieb geprüft und nach Möglichkeit bevorzugt beschafft.
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Steckbrief E3

Dienstrad-Leasing

Seit dem 01.05.2025 ermöglicht die Gemeinde Alfter allen Mitarbeitenden das Dienstrad-Leasing. In Kooperation mit dem Dienstrad-Leasing-Anbieter RadimDienst haben die Mitarbeitenden die Möglichkeit, ein von ihnen ausgewähltes Fahrrad, Pedelec oder Lastenfahrrad zu leasen. Das Angebot umfasst das Fahrrad inklusive Zubehör, Versicherungsraten und Inspektion. Die Leasing- und Versicherungsraten werden hierbei im Rahmen der Entgeltumwandlung von den Bezügen der Bediensteten einbehalten. Das geleaste Dienstrad kann für den Arbeitsweg und in der Freizeit genutzt werden.

Jobticket

Für das Jobticket oder das Deutschlandticket als Jobticket stehen für die Haushaltsjahre 2024/2025 keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Das Deutschlandticket liegt mit dem Preis von 59 Euro aktuell jedoch deutlich unter allen bisherigen Angeboten der Gemeinde Alfter für ein Jobticket.

Bau von zusätzlichen Abstellmöglichkeiten für (höherwertige) Fahrräder

Aufgrund der Haushaltssituation wird von einem Neubau abgesehen. Es wird nach alternativen Abstellmöglichkeiten gesucht, vor allem für die Diensträder. In der Prüfung befinden sich derzeit Flächen bei der Außenstelle des Rathauses (ehemals VR Bank).

Bau von Umkleide- und Duschräumen für die Mitarbeitenden bei ohnehin anstehenden Umbauarbeiten

Die Maßnahme wurde aufgrund der aktuellen Haushaltslage zurückgestellt.

Steckbrief E4

Aufgrund des in der Vergangenheit mangelnden Interesses seitens der Betriebe wird in dem Steckbrief die Erforderlichkeit einer größeren Rahmens für das Thema in den Fokus genommen. Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und Beratungen sollten möglichst interkommunal durchgeführt werden. 2023 erfüllte dies der zweite interkommunale Mobilitätstag in Troisdorf mit dem Thema 'betriebliches Mobilitätsmanagement':

Interkommunaler Mobilitätstag zum Thema betriebliches Mobilitätsmanagement in Troisdorf

Am 29.09.2023 fand in Troisdorf der zweite interkommunale Mobilitätstag mit einem Programm rund um die betriebliche Mobilität statt. Zielgruppe waren neben Fachpublikum und der breiten Öffentlichkeit insbesondere (kleine und mittlere) Betriebe in der Region. In einer Keynote und verschiedenen Crashkursen, auf einer Minimesse sowie einer Aktivfläche zum Ausprobieren wurde umfassend über die verschiedenen Aspekte des betrieblichen Mobilitätsmanagements informiert. Beispielthemen waren der bedarfsgerechte Fuhrpark und Einbindung von CarSharing oder Konzepte zu (Lasten-)Radlogistik und Dienstradleasing. Viele lokal aktive Akteure wie die Telekom, das Zukunftsnetz Mobilität NRW oder die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg waren auf der Veranstaltung vertreten.

Das Event wurde in der Gemeinde Alfter über den Gewerbeverein bei den lokalen Unternehmen beworben.

Steckbrief E5

Europäische Mobilitätswoche

Die Europäische Mobilitätswoche findet jedes Jahr in der Zeit vom 16.-22. September statt. Die Gemeinde Alfter hat in den Jahren 2022-2024 mit einem Aktionstag teilgenommen. Das folgende Programm wurde in den jeweiligen Jahren angeboten:

2022 
  • Fahrradcodieraktion mit dem ADFC
  • Unternehmensvorstellung des Fahrradservices Rad&Tat
 
2023 
  • Fahrrad-Reparaturstand in Kooperation mit dem Repair-Café Alfter
  • Fahrrad-Sammelaktion für das Bike-House der Caritas Bonn
  • Vorstellung der RVK-E-Bikes, inkl. Probier-Parcours
 
2024 
  • Kostenloses Bustraining für Senioren in Kooperation mit der RVK und dem AWO Ortsverein Alfter/Witterschlick
  • Rollatorparcours und Technik-Check in Kooperation mit dem Sanitätshaus Rahm
 
2025 
  • Fahrradcodieraktion mit dem ADFC
  • Fahrrad-Reparaturstand in Kooperation mit dem Repair-Café Alfter und der mobilen Fahrradwerkstatt WiegeWerk
  • Vorstellung des Fahrradleihsystems welo durch den RVK
  • Informationsstand des Carsharing Unternehmens cambio
  • Informationen des Mobilitätsmanagements der Gemeinde Alfter
 

Alfter bewegt

Die Frühlingsaktion des Rhein-Voreifel-Touristik e.V. 'Alfter bewegt...' wird jährlich im Mai durchgeführt und durch die Ortsgruppe Alfter des ADFC Bonn/Rhein-Sieg unterstützt. Dabei können die Gemeinde per Rad erkundet und verschiedene Angebote der Partnerbetriebe und Stationen besucht werden. 2024 wurde die Aktion mit 12 Partnerbetrieben/-stationen und etwa 600 Teilnehmern durchgeführt. 2025 findet die Aktion am 11.05.2025 statt.

Stadradeln

Seit 2018 beteiligt sich die Gemeinde jährlich mit großem Erfolg an der Kampagne Stadtradeln des Klimabündnisses. Ziel des STADTRADELN ist es, innerhalb des 21-tägigen Aktionszeitraumes beruflich und privat möglichst viele Kilometer auf dem Fahrrad zurückzulegen für mehr Klimaschutz, mehr Lebensqualität und Spaß beim Fahrradfahren einzustehen (www.stadtradeln.de). Nach Abschluss der Kampagne erfolgt jeweils eine Siegerehrung in einem Pressetermin.

JahrTeilnehmerzahlgeradelte KilometerCO2-Vermeidung
201869 Radler*Innen16.895 km2,4 t
201947 Radler*Innen10.508 km1 t
202088 Radler*Innen18.253 km2 t
202197 Radler*Innen30.180 km4,6 t
2022195 Radler*Innen35.778 km5,5 t
2023267 Radler*Innen47.577 km8 t
2024211Radler*Innen33.121 km5 t
2025274 Radler*innen (Stand 30.10.2025)44.230 km7,3 t

Stadt, Land, zu Fuß

Die Kampagne Stadt, Land, zu Fuß (https://www.stadtlandzufuss.de) ähnelt der Aktion STADTRADELN, ist aber auf das Zufußgehen ausgelegt. Teilnehmende können zu Fuß zurückgelegte Kilometer sammeln, eintragen und in den Wettbewerb mit anderen Kommunen treten. Der Rhein-Sieg-Kreis wird sich 2025 erstmalig am bundesweiten Aktionszeitraum vom Sa. 01.11.25 bis Fr. 21.11.25 an der Kampagne Stadt, Land, zu Fuß beteiligen. Die Gemeinde Alfter hat innerhalb des Kreises das Team „Gemeinde Alfter“ erstellt. 

ADFC RadReiseMesse

Die ADFC RadReiseMesse mit Messeständen Vorträgen u.v.m. zum Thema Reisen per Fahrrad für alle interessierten Radreisenden findet jährlich im Frühjahr im Rhein-Sieg Forum in Siegburg statt.
Der Rhein-Voreifel-Touristik e.V. bewarb 2023 bei der RadReiseMesse „Rad+Freizeit“ mit 3000 Besuchern, im Jahr 2024 mit 2900 Besuchern und im Jahr 2025 mit 2750 Besuchern u.a. die „Rheinische Apfelroute“.

Bewerbung und Bekanntmachungen

Mobilitätsrelevante Themen und Angebote werden regelmäßig über die Homepage und durch Pressemitteilungen sowie über die Ortszeitung "Wir in Alfter" kommuniziert.