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Emissionsschutz

Die im Jahr 2002 in Kraft getretene EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) wurde im Jahr 2005 durch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in nationales Recht überführt. Mit dieser Richtlinie und dem BImSchG (§§ 47a-f) soll ein integriertes Konzept entwickelt werden, welches den Umgebungslärm bekämpft und schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu beseitigen oder bei zu erwartenden Belastungen ihr Entstehen zu verhindern. Durch den integrierten Ansatz die Ursachen lärmquellenübergreifend zu betrachten, unterscheidet sich die Lärmaktionsplanung von rein projektorientierten schalltechnischen Untersuchungen und ermöglicht so ein koordiniertes Vorgehen gegen die Lärmbelastung, d.h. es wird nicht der Lärm an der Entstehung (Emission),sondern an der Stelle betrachtet, an der er ankommt (Immission). Das Hauptziel des Lärmaktionsplans ist, in allen Gebieten der Gemeinde Alfter die Belastung durch Umgebungslärm so weit zu vermindern, dass definierte Zielwerte überall eingehalten werden können.

Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Stufe III

Das Eisenbahn-Bundesamt hat die vierte Runde der Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes durchgeführt. Damit wurde die Umgebungslärmkartierung an ca. 17.000 Streckenkilometern in einem Untersuchungsgebiet von mehr als 58.000 km² termingerecht abgeschlossen. Die Ergebnisse können ab sofort online abgerufen werden. Über das GeoPortal des Eisenbahn-Bundesamtes können Adressen gesucht und Informationen gefunden werden, wie laut der Schienenverkehrslärm für ein Haus oder Grundstück berechnet wurde. Darüber hinaus gibt es Informationen zu der Anzahl der Zugfahrten (nach Verkehrskategorie und pro Jahr) sowie Statistiken für jede betroffene Gemeinde. Darin enthalten sind zum Beispiel Angaben zu der Anzahl belasteter Einwohnerinnen und Einwohner sowie betroffener Schulen und Krankenhäuser. Selbstgewählte Ausschnitte können als PDF-Karte ausgedruckt werden.  Für weitere Fragen stehen die Mitarbeitenden des Eisenbahn-Bundesamtes gern zur Verfügung. Anliegen können per E-Mail an umgebungslaermeba.bundde oder postalisch mit dem Stichwort „Umgebungslärm“ an die Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes, Heinemannstr. 6, 53175 Bonn gerichtet werden.

Die Einführung der neuen Mobilfunknetze nach dem 5G-Standard steht derzeit im Fokus der öffentlichen Diskussion. Thematisiert werden dabei hauptsächlich die Entwicklungen in der digitalen Gesellschaft und die neuen, sich ergebenden Möglichkeiten für Industrie, Landwirtschaft und autonome Fahrzeuge, aber ebenso für die Menschen in der modernen, vernetzten Stadt und im ländlichen Raum. Mit 5G verbindet sich bei einigen Menschen auch Besorgnis wegen der mit jeder Funkkommunikation unweigerlich verbundenen elektromagnetischen Felder und deren möglichen gesundheitlichen Auswirkungen. Das Bundesumweltministerium nimmt diese Sorgen und Ängste sehr ernst und wirkt mit einer transparenten und wissenschaftsbasierten Kommunikation gegenüber Medien, Verbänden und Bürgern auf eine faktenbasierte gesellschaftliche Diskussion hin.

Fragen und Antworten zur Einführung der 5G-Mobilfunknetze und den damit in Verbindung stehenden elektromagnetischen Feldern (EMF)

Häufig wiederkehrende Fragen zum Ausbau des Mobilfunks

Für viele Menschen ist es aus unterschiedlichen Gründen wieder attraktiv geworden, Öfen und Kamine zusätzlich zur Zentralheizung zu betreiben. Viele versprechen sich Behaglichkeit und eine erhöhte Wohnqualität und für manche ist das Heizen auch eine kostengünstige Alternative für eine Beheizung eines Hauses oder einer Wohnung vor allem in den Abendstunden im Frühjahr und Herbst, wenn die Zentralheizung nicht in Betrieb ist. Das Heizen mit Holz verursacht, auch wenn es sachgerecht vorgenommen wird, deutlich größere luftverschmutzende Emissionen als andere Energieträger wie Heizöl oder Erdgas. Es ist daher nicht auszuschließen, dass es in einigen Wohngebieten zu kurzzeitigen Belastungen mit Feinstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) kommen kann - insbesondere dann, wenn in einem Wohngebiet viele Holzöfen und Kamine gleichzeitig betrieben werden und Inversionswetterlagen (Inversion = Umkehr) auftreten. PAK entstehen bei unvollständiger Verbrennung und einige Verbindungen dieses Stoffgemisches sind krebserregend. Sie haften an emittierten Staubteilchen und können, wenn letztere klein genug sind, eingeatmet werden. Feinstaub ist meist aber auch allein durch die Kleinheit seiner Partikel für den Menschen gefährlich. Je kleiner die Partikel sind, umso weiter dringen sie in die Atemwege vor.

Hinweise des Umweltbundesamtes zu Holzfeuerungsanlagen:

  • Betreiben Sie Ihren offenen Kamin nur gelegentlich. Offene Kaminfeuer sind energetisch sehr ineffizient, verursachen sehr hohe unkontrollierbare Emissionen, belasten die Innenraumluft deutlich mit Schadstoffen und stellen als offene Feuerquelle eine besondere Brandgefährdung dar. Auch geschlossene Kaminöfen sollten nicht regelmäßig betrieben werden, weil sie durch die Emissionen die Gesundheit in die Nachbarschaft stark belasten können.
  • Wenn Sie einen Kamin oder Kaminofen betreiben, halten Sie sich an die Empfehlungen des Herstellers sowie Ihres Schornsteinfegers. Verbrennen Sie vor allem nur geeignetes Brennmaterial und insbesondere nur trockenes, unbehandeltes Holz. Ungeeignet und verboten ist die Verbrennung von gestrichenem oder behandeltem Holz sowie Sperrholz, Span- oder Faserplatten. Grundsätzlich dürfen Papier oder Pappe, brennbare Abfälle und Müll nicht verbrannt werden.
  •  Verwenden sie ein Holzfeuchte-Messgerät. Solche Geräte sind preiswert zum Beispiel in Baumärkten zu erhalten. Ihr Holz darf nicht mehr als 25 % Restfeuchte aufweisen, um starke Rauchentwicklung, viel Asche und eine geringe Energieausbeute zu vermeiden.
  • Wenn Sie sich als Nachbarin oder Nachbar belästigt fühlen, kann zunächst ein offenes Gespräch deutliche Erfolge bringen. Oftmals können sich Betreiber und Belästigte einigen. Ist die Quelle schwer auszumachen, ist möglicherweise auch Ihr örtlicher Schornsteinfeger oder das Ordnungsamt ein guter Ansprechpartner.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.umweltbundesamt.de