Presse
Drehgenehmigung
Die Gemeinde Alfter erteilt Drehgenehmigungen für den öffentlichen Raum. Sie erlaubt das Drehen einer Film- oder Fernsehaufnahme auf öffentlicher Fläche. Die Drehgenehmigung ist kostenlos. Für die Benutzung gemeindlicher Gebäude oder Locations mit Personalaufwand entstehen gegebenenfalls Kosten, die im Vorhinein vertraglich geregelt werden. Für eine Drehgenehmigung genügt eine formlose E-Mail mit folgenden Angaben: Drehzeitraum (Datum und Uhrzeit), Ort (Ortsteil, wenn möglich Straßenname und Hausnummer), Kurzbeschreibung des Filmprojekts, vor Ort zum Einsatz kommendes Equipment sowie Anzahl der beteiligten Personen.
Nicht Gegenstand dieser Erlaubnis ist die Benutzung von unbemannten Fluggeräten (Drohnen), die Durchführung baulicher Maßnahmen, die Durchführung von Absperrungen jeglicher Art oder eine sonstige Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums.
Sperrgenehmigung
Für Sperrungen/Sondernutzungen des öffentlichen Straßenraumes sind gesonderte Genehmigungen beim Ordnungsamt der Gemeinde Alfter einzuholen. Diese Anträge sind mindestens 14 Tage vorher zu stellen.
Benutzung von unbemannten Fluggeräten (Drohnen)
Ansprechpartner und Genehmigungsbehörde für die Benutzung von unbemannten Fluggeräten (Drohnen) ist die Bezirksregierung Düsseldorf
Ansprechpartner
Raum: 108
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- Frühlingsaktion „Alfter bewegt“ an der Genuss-Schule Alfter [JPG]Bildnachweis: Gemeinde Alfter342 KB