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Europawahl 2024

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) zum zehnten Mal das Europäische Parlament. In Deutschland wird am Sonntag, 9. Juni 2024, gewählt, so hat es die Bundesregierung am 10. August 2023 bestimmt. Die neunte Wahlperiode, die mit der konstituierenden Sitzung am 2. Juli 2019 begonnen hatte, endet mit Beginn der konstituierenden Sitzung der zehnten Wahlperiode, die am 16. Juli 2024 stattfinden soll. Gewählt wird nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. In der Bundesrepublik regeln das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung das Wahlverfahren. Anders als vor fünf Jahren darf am 9. Juni in Deutschland wählen, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Für die Besetzung der Wahlvorstände anlässlich der Europawahl werden geeignete Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Alfter gesucht. Jeder Wahlvorstand besteht aus bis zu 8 Mitgliedern, dem/der Wahlvorsteher/in, dem/der stellvertretenden Wahlvorsteher/in sowie 6 Beisitzern. Insgesamt sind 12 Wahlvorstände und zusätzlich 6 Briefwahlvorstände zu besetzen. Für diese verantwortungsvolle Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 Euro an jedes einzelne Wahlvorstandsmitglied ausgezahlt. Bei der Wahl kann helfen, wer am Wahltag wahlberechtigt ist.

Wer in einem Wahlvorstand der Gemeinde Alfter mitarbeiten möchte, kann sich einfach über den Online-Dienst der Gemeinde Alfter als Wahlhelfer/in anmelden oder per E-Mail oder per Telefon an Herrn Bilal Bodabouz, bilal.bodabouzalfterde, Tel.: 0228 64 84-118 oder Frau Iris Wolber, iris.wolberalfterde, Tel.: 0228 64 84-246 wenden. Das Wahlamt hilft auch gerne mit weiteren Auskünften zu der wahlehrenamtlichen Tätigkeit weiter.

Ansprechpartner

Jürgen Thöne

Sachgebietsleiter
1.3.2 Sachgebiet Bürgerdienste

Telefon: 0228 6484-120
juergen.thoenealfterde

Raum: 8