Zahlen & Fakten
Auf einen Blick: Zufluchtsuchende und Flüchtlinge in Alfter
Die Gemeinde Alfter betreut aktuell 117 Personen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Hiervon befinden sich 50 Personen noch in einem Asylverfahren. Alle Personen sind registriert und bereits angehört worden. 35 Personen sind im Besitz einer Duldung, da ihr Antragsverfahren negativ beschieden worden ist. Gleichzeitig wohnen 32 Personen mit einem Aufenthaltstitel in Unterkünften der Gemeinde Alfter. Gründe hierfür sind der fehlende Wohnraum und die Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung NRW ( AWoV NRW).
Gesamt (Stand 10.06.2021) | im Verfahren | mit Duldung | mit Aufenthalt |
---|---|---|---|
117 | 50 | 35 | 32 |
Die Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung ( AWoV NRW) ist am 01.12.2016 in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Diese besagt, dass Asylbewerber und Flüchtlinge trotz eines Aufenthaltstitels ihren Wohnsitz mindestens für drei Jahre in der Kommune nehmen müssen, welcher sie im Verfahren zugewiesen worden sind. Ausnahmen zu dieser Regelung sind die Aufnahme eines Studiums oder ein Arbeitverhältnis mit dem der Lebensunterhalt vollständig selbst finanziert wird kann, so dass keine Transferleistungen geleistet werden müssen. Die Verteilung der anerkannten Schutzberechtigten erfolgt in NRW über einen neu geschaffenen Integrationsschlüssel. Dieser legt fest, wie viele anerkannte Schutzberechtigte jede der 396 Städte und Gemeinden in NRW aufnehmen muss. Landesweit zuständig für die Zuweisung ist die Bezirksregierung Arnsberg. Bei der eigens eingeführten Quote hat die Gemeinde Alfter derzeit eine Aufnahmeverpflichtung von 15 Personen.