Das Fundbüro im Alfterer Rathaus dient als Sammelstelle für alle im Gebiet der Gemeinde Alfter aufgefundenen Gegenstände, z. B. Schlüssel, Handys, Brillen (außer abgeschlossene Fahrräder). Für Fundsachen mit einem Wert ab 10,00 Euro besteht generell eine Anzeigepflicht. In diesem Fall muss der Finder die Fundsache dem Fundbüro unverzüglich anzeigen.
Die Gemeinde Alfter empfiehlt, Fundsachen grundsätzlich im Fundbüro abzugeben, da das Fundbüro als zentrale Anlauf- und Anfragestelle für die Verlierer dient. Zudem bewahrt das Fundbüro Fundsachen längstens für sechs Monate auf (Ausnahme: verderbliche Güter oder solche, deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden ist oder verschmutzte und defekte Gegenstände, deren Aufbewahrung nicht angezeigt erscheinen). Soweit sich aus der Fundsache oder den Umständen des Fundes Hinweise auf den Eigentürmer ergeben, versucht das Fundbüro diesen zu ermitteln.
Fundbüro-Online hilft bei der Suche nach verlorenen Gegenständen und Wertsachen
Sollten Sie auf der Suche nach verlorenen Gegenständen oder Wertsachen sein, können Sie im Fundbüro-Online (siehe unten) nachschauen, ob diese bereits im Fundbüro abgegeben wurden. Erfahrungsgemäß vergehen zwischen dem Zeitpunkt des Verlustes und der Anzeige von Fundsachen beim Fundbüro zwei bis drei Wochen. Deshalb wird bei Verlust von EC-/Kreditkarten und Personalausweisen mit Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) eine Sperrung über den einheitlichen Sperrnotrufnummer 116 116 empfohlen. Zudem ist der Verlust von Ausweisdokumenten, sofern nicht bereits bei der Polizei angezeigt, im Bürgerbüro der Gemeinde Alfter zu melden. Bei Verlust von Gegenständen in öffentlichen Verkehrsmitteln, wenden Sie sich bitte an das Unternehmen, das das Verkehrsmittel betreibt (z. B. RVK, SWB).
Die Aushändigung von Fundsachen an den Verlierer erfolgt nach Prüfung des rechtmäßigen Besitzanspruches. Nehmen Sie hierzu bitte mit der zuständigen Ansprechpartnerin im Fundbüro Kontakt auf.
Tierfund
Zugelaufene oder aufgegriffene Tiere sind, soweit der Besitzer nicht auffindbar ist, unverzüglich dem Ordnungsamt telefonisch unter 0228/6484-116 oder -216 bzw. der Polizeiwache Bonn-Duisdorf unter 0228/15-5511 zu melden. Sollten die Ordnungskräfte ebenfalls den Besitzer nicht ausfindig machen können, wird das Tier dem Troisdorfer Tierheim (Tierschutz für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.) zur Versorgung anvertraut.
Kosten
Bitte beachten Sie, dass für die behördliche Verwahrung von Fundsachen Verwaltungsgebühren anfallen, deren Höhe sich aus dem Gebührentarif 2.2.4 der Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) ergeben. Die Verwahrung von Fundsachen bis zu einem Wert von 25,00 Euro ist gebührenfrei.
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Stirnlampe Nitecore HC65
Fundort: Parkplatz Rathaus
Datum: 04.12.2025
Fall-ID: 28/2025
In-Ear Kopfhörer Apple rechts
Fundort: Sängekreuz Wald
Datum: 30.10.2025
Fall-ID: 25/2025
Redmi Handy
Fundort: nicht bekannt
Datum: 19.12.2025
Fall-ID: 31/2025
Armreif gold mit Steinchen
Fundort: Buschkaulerweg 37 auf dem Gehweg
Datum: 03.01.2026
Fall-ID: 01/2026
Schlüsselmäppchen lila mit 2 Schlüsseln und Anhängern Fall-ID: S 06/2026 Kleiner schwarzer Schlüssel AXA Fall-ID: S 05/2026 Schlüsselbund mit drei Schlüsseln und zwei Anhängern (rotes Herz) Fall-ID: S 04/2026 Fiat Autoschlüssel Fall-ID: S 03/2026 Schlüsselbund mit vier Schlüsseln und einem Fahrradanhänger Fall-ID: S 02/2026 Schlüsselbund mit zwei Schlüsseln und zwei Anhängern (ein fliegendes Pferd) Fall-ID: S 01/2026 Schlüsselring mit zwei Schlüsseln, 1 Schütze dich und zwei Einkaufsmarken Fall-ID: S 20/2025 ein kleiner Schlüssel mit Biscuit Kopf Fall-ID: S 19/2025 zwei Schlüssel mit KSK-Anhänger Fall-ID: S 17/2025 |
