Das Fundbüro im Alfterer Rathaus dient als Sammelstelle für alle im Gebiet der Gemeinde Alfter aufgefundenen Gegenstände, z. B. Schlüssel, Handys, Brillen (außer abgeschlossene Fahrräder). Für Fundsachen mit einem Wert ab 10,00 Euro besteht generell eine Anzeigepflicht. In diesem Fall muss der Finder die Fundsache dem Fundbüro unverzüglich anzeigen.
Die Gemeinde Alfter empfiehlt, Fundsachen grundsätzlich im Fundbüro abzugeben, da das Fundbüro als zentrale Anlauf- und Anfragestelle für die Verlierer dient. Zudem bewahrt das Fundbüro Fundsachen längstens für sechs Monate auf (Ausnahme: verderbliche Güter oder solche, deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden ist oder verschmutzte und defekte Gegenstände, deren Aufbewahrung nicht angezeigt erscheinen). Soweit sich aus der Fundsache oder den Umständen des Fundes Hinweise auf den Eigentürmer ergeben, versucht das Fundbüro diesen zu ermitteln.
Fundbüro-Online hilft bei der Suche nach verlorenen Gegenständen und Wertsachen
Sollten Sie auf der Suche nach verlorenen Gegenständen oder Wertsachen sein, können Sie im Fundbüro-Online (siehe unten) nachschauen, ob diese bereits im Fundbüro abgegeben wurden. Erfahrungsgemäß vergehen zwischen dem Zeitpunkt des Verlustes und der Anzeige von Fundsachen beim Fundbüro zwei bis drei Wochen. Deshalb wird bei Verlust von EC-/Kreditkarten und Personalausweisen mit Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) eine Sperrung über den einheitlichen Sperrnotrufnummer 116 116 empfohlen. Zudem ist der Verlust von Ausweisdokumenten, sofern nicht bereits bei der Polizei angezeigt, im Bürgerbüro der Gemeinde Alfter zu melden. Bei Verlust von Gegenständen in öffentlichen Verkehrsmitteln, wenden Sie sich bitte an das Unternehmen, das das Verkehrsmittel betreibt (z. B. RVK, SWB).
Die Aushändigung von Fundsachen an den Verlierer erfolgt nach Prüfung des rechtmäßigen Besitzanspruches. Nehmen Sie hierzu bitte mit der zuständigen Ansprechpartnerin im Fundbüro Kontakt auf.
Tierfund
Zugelaufene oder aufgegriffene Tiere sind, soweit der Besitzer nicht auffindbar ist, unverzüglich dem Ordnungsamt telefonisch unter 0228/6484-116 oder -216 bzw. der Polizeiwache Bonn-Duisdorf unter 0228/15-5511 zu melden. Sollten die Ordnungskräfte ebenfalls den Besitzer nicht ausfindig machen können, wird das Tier dem Troisdorfer Tierheim (Tierschutz für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.) zur Versorgung anvertraut.
Kosten
Bitte beachten Sie, dass für die behördliche Verwahrung von Fundsachen Verwaltungsgebühren anfallen, deren Höhe sich aus dem Gebührentarif 9 der Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) ergeben. Die Verwahrung von Fundsachen bis zu einem Wert von 25,00 Euro ist gebührenfrei.
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