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Mehrjahresbescheid Hundesteuer 2024

Meldung vom

Der Mehrjahresbescheid über die Hundesteuer behält auch für die Folgejahre weiterhin seine Gültigkeit. Es wird kein erneuter Bescheid versandt. Die Gemeinde Alfter hat aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kosteneinsparung die Hundesteuerbescheide seit 2019 umgestellt. Die Hundesteuerbescheide werden als Mehrjahresbescheide versendet. Die in einem Mehrjahresbescheid getroffenen Festsetzungen bleiben der Höhe nach für die Folgejahre so lange gültig, bis sie durch einen Änderungsbescheid oder einen aktualisierten Mehrjahresbescheid neu erlassen werden.

Ein Steuerbescheid wird somit nur noch bei Änderungen
•    des Steuersatzes
•    der Anzahl der Hunde
•    der Besitzenden
•    des Zeitraumes (Ab- und Anmeldung)
•    der Ermäßigungsgrundlagen
neu erlassen.

Zum 01.01.2024 sind Änderungen der Hundesteuersatzung durch den Rat am 07.12.2023 beschlossen worden. Die Bekanntgabe der Hundesteuersatzung gem. § 15 der Hauptsatzung der Gemeinde Alfter wurde im Vorfeld durch Bereitstellung im Internet und durch Aushang bekannt gemacht. Die aktuelle Hundesteuersatzung finden Sie unter der Rubrik Ortsrecht.

Aus diesem Grunde erhalten Sie mit Beginn 2024 einen neuen Hundesteuer-Mehrjahresbescheid, welcher auch weiterhin für die Folgejahre sorgfältig aufzubewahren ist. Damit künftige Fälligkeitstermine nicht versäumt werden, besteht die Möglichkeit, der Zahlungsabwicklung der Gemeinde Alfter ein SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat (Online-Dienst im Kommunalportal Alfter) zu erteilen. Ansonsten sind die Fälligkeitstermine (15.02.,15.08. oder wenn beantragt der 01.07.) in jedem Jahr selbständig zu beachten. Die Gemeinde Alfter bittet die Hundehalterinnen und Hundehalter um zeitnahe Mitteilung von Veränderungen insbesondere Adressänderungen.