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2. Öffentlichkeitsbeteiligung zur 4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie ab Di., 30.04.

Meldung vom

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte (Städte und Gemeinden) in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.
Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung in der Gemeinde Alfter fand im Februar 2024 statt. Auf Grundlage der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW erstellten aktuellen Lärmkartierung und den Meldungen aus dieser ersten Beteiligung wurde der letzte Lärmaktionsplan aus der 3. Runde überprüft und ein neuer Entwurf des Lärmaktionsplanes für die 4. Runde erstellt. Grundlage für die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung stellt nun dieser Entwurf dar.

Die Gemeinde Alfter bietet vom 30.04.2024 bis 29.05.2024 die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung auf dem Beteiligungsportal.NRW der Gemeinde Alfter unter www.beteiligung.nrw.de/portal/alfter an.

Wie kann man sich beteiligen?
Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht erforderlich, auch anonyme Hinweise werden entgegengenommen. Es können z. B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem abgegeben oder konkrete Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung eingebracht werden.

Wie geht es weiter?
Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.alfter.de/bekanntmachungen bekannt gegeben.

Wo gibt es weitere Informationen?
Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung findet man Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.umgebungslaerm.nrw.de. Dort gibt es auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.