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Durchführung verstärkter Kontrollen der Hundesteuermarken im Gemeindegebiet

Meldung vom

Im Gemeindegebiet sind derzeit ca. 1.500 Hunde steuerlich angemeldet. Leider kommt nicht jeder Hundehalter dieser Anmeldepflicht nach. Es ist außerdem festzustellen, dass nicht alle Hundehalter ihrer Pflicht zur Befestigung der Hundesteuermarke an ihrem Vierbeiner nachkommen. Gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 der aktuellen Hundesteuersatzung müssen Hunde außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks des Hundehalters eine sichtbar befestigte Steuermarke tragen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Gleiches gilt auch für die steuerliche Nichtanmeldung eines Hundes und kann jeweils mit einem Bußgeld geahndet werden. Der Ordnungsaußendienst der Gemeinde Alfter kontrolliert daher derzeit verstärkt.

Wie Sie aus Ihrem persönlichen Hundesteuer-Mehrjahresbescheid entnehmen können, werden neben der Hunderasse auch die Nummer der Hundesteuermarke vermerkt und gespeichert. Diese Vorgehensweise erfüllt den ordnungspolitischen Charakter, bedeutet aber zugleich für den Hundehalter den Vorteil, dass ein evtl. entlaufener Hund, der eine Hundesteuermarke trägt, dem Halter schneller zurückgegeben werden kann. Sollte die Hundesteuermarke verloren gegangen sein, so können Sie eine Ersatz-Hundesteuermarke online auf alfter.kommunalportal.nrw gegen eine Verwaltungsgebühr von 5 Euro beantragen. 

Außerdem haben Hundebesitzer die Möglichkeit, die Ersatz-Hundesteuermarke direkt beim Steueramt der Gemeinde Alfter im Rathaus (Zimmer 119 oder 120) oder via Email unter steueramt-gemeinde-alfteralfterde zu beantragen. Die Gebühr kann in bar vor Ort im Bürgerbüro entrichtet werden oder aber durch Vorauszahlung auf ein Konto der Gemeinde Alfter unter Angabe des Verwendungszwecks „Ersatzmarke Hundesteuer“ nebst dem Namen des Hundehalters und der vorherigen Hundesteuermarken-Nummer überwiesen werden.

Sollten im Zuge der Kontrollen steuerlich nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter gegebenenfalls auch mit einer rückwirkenden Festsetzung der Hundesteuer rechnen. In diesen Fällen kann die Gemeinde gegen die Hundehalter zusätzlich eine Geldbuße von bis zu 500 Euro verhängen. Die Hundesteuersatzung kann unter www.alfter.de/rathaus-politik/ortsrecht eingesehen werden.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Steueramtes unter Telefon 0228 6484-154 oder -228 zur Verfügung.