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Ergänzende Information zur Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung: Anbringen der Laternenringe

Meldung vom

Beginnend mit der 12. Kalenderwoche ab Do., 21.03.2024 werden die gemeindlichen Straßenlaternen, die nachts abgeschaltet sind, durch das Verkehrszeichen VZ 394 „Laternenring“ (roter Streifen in weißer Einfassung) gekennzeichnet. Die Ausführung der Arbeiten wird voraussichtlich 4 bis 5 Wochen in Anspruch nehmen und in den Ortsteilen Volmershoven und Witterschlick beginnen. Bei den Vorbegehungen wurde festgestellt, dass einzelne öffentliche Straßenlaternen im Gemeindegebiet komplett mit privaten Grünbewuchs besetzt sind. Diese nicht freigeschnittenen Straßenlaternen wurden erfasst und die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer von der Gemeinde Alfter angeschrieben. Die Verwaltung bittet darum, diesen Bewuchs komplett zurückzuschneiden.

Der Laternenring zählt zu den ältesten Verkehrszeichen in Deutschland und wurde bereits in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von 1937 aufgeführt. Ist eine Laterne mit einem „Laternenring“ versehen, müssen Autofahrende laut § 17 IV der Straßenverkehrsordnung innerhalb geschlossener Ortschaften beim Abstellen ihres Fahrzeugs in diesem Bereich das Parklicht anschalten. Dies gilt auch für Krafträder, Mopeds, E-Bikes, Fahrräder und einachsige Anhänger, die mit eigener Lichtquelle zu beleuchten sind oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich gemacht werden müssen. Kommt es dann zu einem Unfall, kann den Halter des abgestellten Fahrzeugs eine Teilschuld treffen.

Mit dem Anbringen der Laternenringe ist die Umsetzung der Nachtabschaltung der gemeindlichen Beleuchtung in Alfter abgeschlossen. Die Verwaltung war durch den Beschluss des Gemeindeentwicklungsausschusses vom 19.06.2023 dazu beauftragt worden. Die Nachtabschaltung umfasst nicht das gesamte Gemeindegebiet, so sind z. B. klassifizierte Straßen, Bahnübergänge, Zebrastreifen hiervon ausgenommen.

Hinweis: Die Schaltkreise der gemeindlichen Beleuchtungsanlage sind für eine trennscharfe Abschaltung nicht ausgelegt. In vielen Schaltschränken sind mehrere Schaltkreise für verschiedene Straßenzüge gebündelt und versorgen diese mit Strom. Deshalb sind Straßenzüge, die eigentlich für eine Nachtabschaltung geeignet sind, teilweise beleuchtet. (Beispiel: Um die durchgehende Ausleuchtung des Bahnübergangs am Bahnhof Witterschlick zu gewährleisten, ist die Servaisstraße im Abschnitt Bahnübergang Duisdorfer Straße ebenfalls beleuchtet.) Da die Trennung der Schaltkreise mit hohen Kosten und Aufwand verbunden ist, wird aktuell darauf verzichtet.