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Wie der Winterdienst in der Gemeinde Alfter funktioniert – Fragen & Antworten

Meldung vom

Beim Winterdienst auf Straßen und Gehwegen haben die Gemeinde Alfter und Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ihren jeweiligen Beitrag zu leisten. Die wichtigsten Fagen und Antworten zum Winterdienst werden nachfolgend aufgeführt.

1. Wo räumt die Gemeinde Alfter?

Die Gemeinde betreibt den Winterdienst auf dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, bei Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen jedoch nur der Ortsdurchfahrten. Soweit die Winterwartung der Gemeinde obliegt, führt sie diese im Rahmen von Räum- und Streuplänen je nach Dringlichkeit aus.

2. Wo und wie müssen Grundstückseigentümerinnen und  Grundstückseigentümer räumen?

Für alle Straßen und Wege, die im Straßenverzeichnis mit „Ja“ gekennzeichnet sind, gilt die Winterdienstpflicht für Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke. Dies ist in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Alfter geregelt (www.alfter.de/rathaus-politik/ortsrecht im Bereich V. Bauen und Umwelt). Das Straßenverzeichnis (Übersichtstabelle) ist Bestandteil dieser Satzung. Für das Streuen sind abstumpfende Mittel zu verwenden. Salz oder sonstige auftauende Stoffe dürfen nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist, sowie an besonders gefährlichen Stellen (wie z. B. an Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefäll- bzw. Steigungsstrecken, Fußgängerüberwegen) verwendet werden. Ihr Einsatz ist dabei auf das notwendige Maß zu begrenzen.

3. Wann müssen Gehwege geräumt und gestreut werden?

In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr (sonn- und feiertags von 9.00 bis 20.00 Uhr) gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am Folgetag bis 7.00 Uhr werktags und bis 9.00 Uhr sonn- und feiertags zu beseitigen. Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dies nicht möglich ist – an den Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird

4. In welchem Umfang müssen Gehwege geräumt und gestreut werden?

Die Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee freizuhalten. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen. Für das Streuen sind abstumpfende Mittel zu verwenden.
Ist kein Gehweg vorhanden, sind 1,50 m Breite ab dem begehbaren Straßenrand zu räumen und zu streuen.

5. Wo kann man nicht geräumte und gestreute Straßen und Wege melden?

Nicht geräumte, dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen und können per E-Mail an bauhof-gemeinde-alfteralfterde gemeldet werden. Da der Winterdienst nach Dringlichkeit durchgeführt wird, kann es zu Verzögerungen in der Abarbeitung kommen – insbesondere bei extemen Wetterlagen.
Für alle anderen Bereiche gilt die Zuständigkeit der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers. Bei Mehrfamilienhäusern sollte das Versäumnis schnellstmöglich der Vermieterin bzw. dem Vermieter gemeldet und auf die Pflicht hingewiesen werden.

6. Sind auch Radwege von den Anliegerinnen und Anliegern zu räumen?

Ja, zum Teil. Die Räumpflicht gilt auch für gemeinsame Fuß- und Radwege (Zeichen 240 StVO).
Den Winterdienst von ausgewiesenen Radwegen (z. B. RadPendlerRoute) übernimmt der gemeindliche Bauhof. Dies gilt nicht für unbefestigte Radwege. Hier müssen sich Radfahrende darauf einstellen, dass Spurrillen während einer Frostperiode scharfkantig festfrieren und das Lenken erschweren.

7. Wer leistet Winterdienst an den Bushaltestellen?

Der Winterdienst an Bushaltestellen wird durch den Bauhof der Gemeinde Alfter übernommen.

8. Auf welchen Fahrbahnen wird geräumt und gestreut?

Der Winterdienst des Bauhofs der Gemeinde Alfter konzentriert sich auf die Hauptstraßen und die Verbindungsstraßen mit Buslinienverkehr. Das ist eine Räum- und Streustrecke von rund 150 Kilometern täglich. Diese wird nach Priorität abgearbeitet. Es wird um Verständnis gebeten, dass ein genereller Winterdienst für die Neben- bzw. Wohnstraßen nicht geleistet werden kann.