Zum Hauptinhalt springenZum Hauptmenü springenZur Suche springenZur Schnellnavigation springenZum Seitenfuß springen

Seitenpfad

Öffentlichkeitsbeteiligung 4. Runde Lärmaktionsplanung der Gemeinde Alfter bis Mi., 07.02.2024

Meldung vom

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte (Städte und Gemeinden) in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Gemeinde Alfter bietet bis zum 7. Februar 2024 die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung auf dem Beteiligungsportal.NRW der Gemeinde Alfter unter www.beteiligung.nrw.de/portal/alfter

Die Gemeinde Alfter ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen und an nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken erfasst. Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen.

Wie kann man sich beteiligen?
Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht erforderlich, auch anonyme Hinweise werden entgegengenommen. Es können z. B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem abgegeben oder konkrete Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung eingebracht werden.

Wie geht es weiter?
Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. In einigen Monaten findet auf dem Beteiligungsportal.NRW der Gemeinde Alfter die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.alfter.de/bekanntmachungen bekannt gegeben.

Wo gibt es weitere Informationen?
Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung findet man Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.umgebungslaerm.nrw.de. Dort gibt es auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.