Zum Hauptinhalt springenZum Hauptmenü springenZur Suche springenZur Schnellnavigation springenZum Seitenfuß springen

Seitenpfad

Statement des Bürgermeisters zur Beschlussfassung der Festsetzung des Hebesatzes Grundsteuer B für 2024

Meldung vom

Angesichts der insgesamt sehr schwierigen wirtschaftlichen Lage hat der Rat zu Beginn des Jahres die Verwaltung beauftragt, einen genehmigungsfähigen Haushalt für die Jahre 2024/2025 aufzustellen und zugleich dafür Sorge zu tragen, den Hebesatz für die Grundsteuer B möglichst sozial verträglich zu gestalten. Ich danke den Mitgliedern der vom Rat eingesetzten Lenkungsgruppe zur Haushaltskonsolidierung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die geleistete Arbeit in den letzten Monaten. Alle Projekte und Ausgaben sind auf den Prüfstand gestellt worden und ein rigoroser Sparkurs wird eingeschlagen.

Für die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 28.11.2023 sowie für die Beschlussfassung im Rat am 07.12.2023 schlage ich den Gremien für die Grundsteuer B für 2024 den Hebesatz  von 995 Prozentpunkten vor. Dieser Hebesatz belegt den eingeschlagenen Sparkurs. Es sind 505 Punkte weniger als im ersten Entwurf Anfang des Jahres errechnet worden sind. In der Konsequenz bedeutet dies eine radikale Konzentration aller Tätigkeiten auf die unbedingten Pflichtaufgaben, die wir als Kommune zu erfüllen haben und deutliche Einschränkungen von bisher selbstverständlichen, freiwilligen Serviceleistungen.
Bei den Investitionen konzentrieren wir uns insbesondere auf Zukunftsaufgaben wie Bildung und Schutz der Bevölkerung. Deshalb werden die Planungen für den Ausbau der Offenen Ganztagsschulen, des Erweiterungsbaus des neu gegründeten Gymnasiums und der Bau der beiden neuen Feuerwehrgerätehäuser in Alfter-Ort und Witterschlick sowie der Schutz vor Katastrophen wie Starkregen im Vordergrund stehen.

Die Erhöhung der Grundsteuer B auf 995 Punkte in 2024 belastet ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit ca. 20 Euro pro Monat, Mieterinnen und Mieter zahlen entsprechend weniger. Ich weiß, dass dies sehr viel Geld ist, aber angesichts der zunehmenden Aufgaben und der allgemeinen Kostensteigerungen, welche auch die Kommunen treffen, müssen wir leider diesen Weg gehen.

In der Ratssitzung am 07.12.2023 wird der Bürgermeister den Haushaltsentwurf für die Jahre 2024/2025 einbringen. Traditionell geht der Entwurf dann in die Beratungen der Fraktionen und der Öffentlichkeit sowie auch in die vorgesehenen Bürgerinformationsveranstaltungen im Januar 2024. Das Land NRW hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Rahmenbedingungen des Haushaltsrecht in die Verbändeanhörung gebracht und zielt darauf ab, dieses Gesetz bis Ende Februar 2024 zu verabschieden. Der Haushaltsentwurf wird nach altem Recht eingebracht, die Verabschiedung des Haushaltes ist dann für die Ratssitzung am 21.03.2024 vorgesehen, damit die dann gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden können.

Die Festlegung des Hebesatzes für das Jahr 2024 ist – wie bereits in den letzten Jahren praktiziert – für die letzte Ratssitzung im Dezember 2023 vorgesehen, damit eine teure Nachveranlagung (erheblicher Verwaltungsaufwand etc.) vermieden werden kann.

Der Hebesatz für das Jahr 2025 ist mit der Einbringung des Haushaltsentwurfs 2024/2025 ebenfalls im Dezember 2023 zu berücksichtigen und dann mit Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2024/2025 im März nächsten Jahres vorläufig festzulegen. Verbindlich kann zur Höhe des Hebesatzes 2025 zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, weil – wie bekannt – zum 01.01.2025 die bundesweite Grundsteuerreform in Kraft tritt. Vor dem Hintergrund der in den letzten Jahrzehnten gestiegenen Bodenrichtwerte und der Wertsteigerungen der Immobilien in der Gemeinde Alfter geht die Verwaltung davon aus, dass die von den Finanzämtern festzulegenden Messbeträge  in der Gemeinde Alfter in der Regel steigen werden und eine Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B für die Gemeinde Alfter dann exakt berechnet werden muss. Eine aufschlussreiche Information (FAQ) zur Grundsteuerreform ab 2025 des Deutschen Städte- und Gemeindebundes NRW füge ich in der Anlage bei.

Mit Blick auf den Hebesatz 2024 sind wir nun einen wesentlichen Schritt vorangekommen. Als Bürgermeister werde ich persönlich mit aller Kraft daran weiterarbeiten, eine zu hohe Steuerlast für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rolf Schumacher
Bürgermeister

Anlage 1: Fragen und Anworten zur Grundsteuerreform des Städte- und Gemeindebundes NRW
Anlage 2: Beschlussvorlage Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2024 (Sitzungen Haupt- und Finanzausschuss am 28.11.2023 und Rat am 07.12.2023 im Ratsinformationssystem)