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Kooperation von Polizei und Ordnungsamt wird in Alfter sichtbarer

Meldung vom

Polizei und Ordnungsamt wollen sich gemeinsam weiterhin intensiv für mehr Sicherheit in der Gemeinde Alfter einsetzen, auch wenn die polizeiliche Kriminalstatistik keine nennenswerten Probleme für Alfter aufweist. Damit soll auf das gestiegene Sicherheitsbedürfnis, die gesellschaftlichen Veränderungen und die damit einhergehenden neuen Anforderungen an den Ordnungsaußendienst reagiert werden. Der Ordnungsaußendienst der Gemeinde Alfter arbeitet bei der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit eng mit der für Alfter zuständigen Polizeiwache Bonn-Duisdorf zusammen. Diese gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit wird durch gemeinsame Streifengänge und gemeinsame Kontrollen auch in Zukunft weiter verstärkt.
Sichtbarstes Zeichen ist die Entscheidung, dass die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes nicht mehr in Zivil ihren Dienst verrichten, sondern an die Jahreszeit und Witterung angepasste Dienstkleidung tragen. Dadurch, dass dann alle beteiligten Ordnungshüter im Einsatz Uniform tragen, soll auch die präventive Wirkung der Einsätze erhöht werden, etwa wenn das Ordnungsamt Personalien feststellt oder Platzverweise ausspricht. Seit Juli 2023 ist die Präsenz des Ordnungsaußendienstes durch die neue Beschriftung und Folierung der Dienstwagen in polizeiähnlicher Optik deutlich sichtbarer. Gleichzeitig können die Bürgerinnen und Bürger die uniformierten Mitarbeitenden des Ordnungsamtes einfacher erkennen und bei aufkommenden Fragen ansprechen.

Das Aufgabengebiet des Ordnungsamtes ist sehr vielfältig und umfasst unter anderem die Überwachung der Einhaltung des Gaststätten- und Gewerberechts, Nichtraucherschutzes, Jugendschutzes, Landeshunde-gesetzes, Lärmimmissionsrechts etc. Im Bedarfsfall unterstützt die Polizei das Ordnungsamt bei der Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Vollzugshilfe. Das Ordnungsamt hat bei der Ausübung seiner Aufgaben zahlreiche gesetzliche Befugnisse nach dem Ordnungsbehördengesetz in Verbindung mit dem Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen. Demnach sind die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes unter anderem befugt, Personalien festzustellen und Daten zu erheben, Durchsuchungen von Personen und Sachen vorzunehmen, Personen festzuhalten, Gegenstände sicherzustellen und Platzverweise zu erteilen. Sowohl die Bediensteten des Ordnungsamtes als auch die uniformierten Polizeibeamten haben stets für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ein offenes Ohr. Zudem bieten die Bezirksdienstbeamten PHK Carsten Rien (donnerstags von 15:00 – 16:30 Uhr im Bürgerhaus Alfter, Lukas-gasse 2) und PHK Dirk Kappes (montags von 16:00 – 18:00 Uhr im Haus Kessenich) eine Bürgersprechstunde an.