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Aufruf zur Wahl der Schiedsperson Schiedsamtsbezirk Alfter 1 (Alfter und Gielsdorf) bis Fr., 01.09.2023

Meldung vom

Aufgrund des Ablaufs der Wahlperiode ist für den Schiedsamtsbezirk Alfter 1 (Ortschaften Alfter und Gielsdorf) eine neue Schiedsperson zu wählen. Interessierten Personen wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich um dieses Schiedsamt zu bewerben und zur Wahl zu stellen. Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist. Schlichtungsverhandlungen finden überwiegend in einem Amtsraum statt, den die Gemeinde zur Verfügung stellt; sie können aber auch in der Privatwohnung der Schiedsperson geführt werden. Durch die Bereitschaft den Beteiligten zuzuhören, auf ihr Vorbringen einzugehen sowie durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schaffen Schiedspersonen die Voraussetzungen dafür, dass sich die Parteien einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen. Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen die Schiedspersonen ehrenamtlich war. Sie werden vom Rat der Gemeinde Alfter für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Bonn. Nach Ablauf der Wahlzeit ist eine Wiederwahl möglich.

Grundsätzlich wird vom Gesetzgeber vorausgesetzt, dass die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein muss (z.B. Durchsetzungsvermögen, Akzeptanz in der Bevölkerung).

Nach § 2 Abs. 2 des Schiedsamtsgesetzes NRW (SchAG NRW) kann Schiedsperson nicht sein, wer
1.    die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2.     unter Betreuung steht.

Weiterhin soll Schiedsperson gemäß § 2 Abs. 3 SchAG NRW nicht sein, wer
1.    das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat;
2.    in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat;
3.    durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Nach § 2 Abs. 4 SchAG NRW soll zur Schiedsperson nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 75. Lebensjahr vollendet hat.

Schriftliche Bewerbungen mit Angaben von

  • Name, Vorname, Geburtsname
  • Anschrift
  • Geburtstag und Geburtsort
  • Beruf
  • Telefon & E-Mail Adresse

können bis zum Fr., 01.09.2023 im Rathaus der Gemeinde Alfter, Fachgebiet Sicherheit und Ordnung, Am Rathaus 7, 53347 Alfter eingereicht werden. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Allgemeine Informationen zum Schiedsamt sind unter www.alfter.de/service/schiedspersonen einzusehen. Rückfragen zur Wahl der Schiedsperson beantwortet Ihnen der Leiter des Fachgebiets Sicherheit und Ordnung, Herr Bodabouz (Telefonnummer 0228/6484-118 oder per E-Mail bilal.bodabouzalfterde).