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Eisenbahn-Bundesamt: Öffentlichkeitsbeteiligung zum Schienenverkehrslärm bis Mo., 24.04.2023

Meldung vom

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung endet am 24. April 2023. Teilnehmende können sich zu ihrer persönlichen Belastungssituation, zum Beispiel zu Hause oder am Arbeitsplatz, äußern sowie ihre Einschätzung zu Lärmschutzmaßnahmen abgeben. Für die Beteiligung steht ein Fragebogen auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de zur Verfügung, den Bürgerinnen und Bürger ausfüllen können. Eine Registrierung ist nicht notwendig. Nach Abschluss und Auswertung der ersten Phase wird der Entwurf zum Lärmaktionsplan veröffentlicht. Im Anschluss erfolgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dann können Teilnehmende eine Rückmeldung zum Prozess der Lärmaktionsplanung sowie zur Öffentlichkeitsbeteiligung geben. Weiteres Informationsmaterial wie Broschüren und Flyer gibt es unter www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich. E-Mail-Kontakt für weitere Fragen und Anmerkungen umgebungslaermeba.bundde