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Unwetterkatastrophe: Grenzzeichen an Grundstücksgrenzen – Vermessungsarbeiten für Betroffene kostenlos

Meldung vom

Die Unwetterkatastrophe im Sommer 2021 hat in den betroffenen Gebieten zahlreiche Wohnhäuser und andere Gebäude massiv beschädigt oder komplett zerstört. Das Hochwasser hat dabei auch Grenzzeichen von Grundstücksgrenzen (z.B. Grenzsteine, Bolzen oder Meißelzeichen) weggerissen oder in ihrer Lage verändert. Diese Grenzzeichen sind im sogenannten Liegenschaftskataster verzeichnet, das alle wichtigen Informationen zu Flurstücken und Gebäuden enthält. Also, z. B. räumliche Lage, Abgrenzung, Nutzung und Größe.

Hier hilft der Rhein-Sieg-Kreis:

Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Grundstücke können dem Amt für Katasterwesen und Geoinformation des Rhein-Sieg-Kreises formlos hochwasserbedingte Schäden an den Grenzzeichen ihrer Grundstücksgrenzen melden. Das Katasteramt stellt dann die konkreten Schäden an der Infrastruktur fest und koordiniert notwendige Vermessungsarbeiten, um die Grenzzeichen wiederherzustellen und das Liegenschaftskataster zu erneuern.

Diese Vermessungsarbeiten sind für betroffene Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer kostenlos!

Bitte melden Sie hochwasserbedingte Schäden an den Grenzzeichen von Grundstücken bis Montag, 28. Februar 2022, an

Bertram Stiel
Katasteramt – Bereich Vermessung
Telefon: 02241 13-2797
Fax: 02241 13-2437
vermessungrhein-sieg-kreisde