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Änderung der Corona-Test-und Quarantäneverordnung NRW – Beendigung der "Quarantäneverfügungen"

Meldung vom

Die Gemeinde Alfter weist darauf hin, dass aufgrund der aktuell geänderten Corona-Test-und-Quarantäneverordnung – CoronaTestQuarantäneVO – auch das Alfterer Ordnungsamt grundsätzlich keine gesonderten Anordnungen (umgangssprachlich „Quarantäneverfügungen“) mehr ausstellt. Damit setzt die Gemeinde Alfter die Entscheidung des Rhein-Sieg-Kreises um. Die Regelungen sowie die Dauer der Isolierung für Infizierte beziehungsweise Quarantäne für Kontaktpersonen ergeben sich aus der CoronaTestQuarantäneVO. Die aktuelle Verordnung kann auf www.land.nrw/corona abgerufen werden.

Informationen für Infizierte und Kontaktpersonen:

1. Eine gesonderte individuelle Anordnung des Gesundheitsamtes ist für die Quarantäne nicht mehr erforderlich, Infizierte und deren Kontaktpersonen erhalten daher ab dem 20.01.2022 keine Ordnungsverfügung mehr vom Ordnungsamt der Gemeinde Alfter. Auch das Ende der Quarantäne bedarf keiner behördlichen Anordnung, sondern erfolgt selbstständig nach den geltenden Regelungen der CoronaTestQuarantäneVO NRW.

2. Kontaktpersonen werden vom Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises nicht mehr telefonisch kontaktiert und müssen sich selbstständig in Quarantäne begeben.

3. Die Umsetzung der neuen Regelungen der CoronaTestQuarantäneVO NRW gilt auch für Personen, die sich bereits jetzt als Kontaktperson in Quarantäne befinden und eine individuelle Anordnung erhalten haben. Die vorzeitige Beendigung ist gemäß den aktuellen Regelungen möglich. Das Testergebnis muss bis zum Ende der Quarantänefrist mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt sowie mindestens 4 Wochen aufbewahrt werden.

4. Auch ohne eine offizielle Quarantäneanordnung wird ein verantwortungsvolles Verhalten von Infizierten und deren Kontaktpersonen erwartet. Ein Verstoß gegen eine eventuell bestehende Quarantäneverpflichtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

5. Für weitere Fragen steht das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises steht unter coronavirusrhein-sieg-kreisde zur Verfügung. Es wird um Verständnis gebeten, dass es bei der Beantwortung zu Verzögerungen kommen kann.

Einen umfangreichen FAQ-Katalog gibt es außerdem auf der Website des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de/corona