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Die Schonfrist für Gehölze beginnt ab 1. März

Meldung vom

Die Gemeindeverwaltung erinnert daran, dass die Brutzeit der Vögel bald beginnt. Deshalb dürfen vom 1. März bis zum 30. September Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder bis auf den Stock zurückgeschnitten werden. Unproblematisch sind schonende Form- und Pflegeschnitte, mit denen der jährliche Zuwachs der Pflanzen beseitigt wird oder Bäume gesund gehalten werden. Bäume in Gärten dürfen in dieser Zeit nur unter Beachtung des Artenschutzes gefällt werden. Hierbei ist zudem die Baumschutzsatzung der Gemeinde Alfter zu berücksichtigen. Warum die Schonfrist? Das zeitlich beschränkte Schneideverbot schützt alle Arten, die auf die genannten Gehölze angewiesen sind. Neben weiteren Regelungen ist die Bestimmung wichtig, um das Blütenangebot für Insekten während des Sommerhalbjahres sicher zu stellen, brütende Vogelarten zu schützen sowie Gehölze als Brutplatz in der Saison zu erhalten.