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Beantragung von Unterlagen zur Briefwahl

Die Wahlberechtigten in NRW erhalten ab 6. Mai 2024 bis 19. Mai 2024 die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl am 9. Juni 2024 von ihrer Kommune.

Empfänger sind alle, die wahlberechtigt sind und zum gesetzlichen Stichtag in die Wählerverzeichnisse aufgenommen wurden. Wahlberechtigt sind alle Deutschen die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, sowie die EU-Bürger,  die einen Antrag auf Eintragung bei dieser oder einer der vorherigen Europawahlen gestellt haben und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens ab dem 9. März 2024 in Deutschland oder in einen anderen EU-Land Ihren Hauptwohnsitz hatten.

Wählerinnen und Wähler mit Wohnsitz in der Gemeinde Alfter, die am 9. Juni 2024 nicht im Wahllokal wählen können oder wollen, können per Brief wählen.

Es gibt folgende Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde Alfter:

•    Online-Antrag ab 29.04.2024, 0 Uhr (nur möglich bis 02.06.2024, 18 Uhr)
•    Einscannen des QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte und Ausfüllen der erscheinenden Maske (nur möglich bis 02.06.2024, 18 Uhr)
•    Antragstellung auf dem Postweg mit der Wahlbenachrichtigungskarte
•    Antragstellung per Email an briefwahlalfterde
•    persönliche Vorsprache im Wahlbüro im Rathaus Alfter mit der Wahlbenachrichtigungskarte

Bei Antragstellung mit der Wahlbenachrichtigungskarte auf dem Postweg muss diese auf der Rückseite ausgefüllt werden, in einem ausreichend frankierten Kuvert an das Wahlamt gesendet oder in den Briefkasten des Rathauses direkt eingeworfen werden.

Bei der Antragstellung per E-Mail werden folgende Angaben für die Abwicklung und den Versand benötigt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Versandadresse für die Briefwahlunterlagen (wenn abweichend von der Wohnanschrift) sowie die Angabe der Wählerverzeichnis-Nr. (Aufdruck auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigungskarte).

Wer den Antrag für einen anderen Wahlberechtigten stellt, muss durch Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Briefwahl nur telefonisch zu beantragen, ist nicht möglich.

Der Antrag auf die Briefwahlunterlagen muss spätestens um 18.00 Uhr des Freitags vor dem Wahlsonntag, bei der Europawahl 2024 also dem 7. Juni, im zuständigen Wahlbüro eingetroffen sein. Die ausgefüllten Wahlbriefunterlagen müssen spätestens um 18.00 Uhr des Wahltags im Wahllokal eingetroffen sein.

Kontakt Wahlbüro

Telefon: 0228 6484-178
Fax: 0228 6484-199
briefwahlalfterde

Gemeinde Alfter
Wahlbüro
Am Rathaus 7
53347 Alfter

Das Wahlbüro ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses geöffnet.