Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Witterschlick
Aufgrund der erhöhten Dringlichkeit zur Unterbringung von Gefflüchteten in der Gemeinde Alfter hat der Rat in seiner Sitzung am 19.12.2023 (TOP 3) einen einstimmigen Beschluss zur Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) der Bezirksregierung Köln auf dem Grundstück Am Kumpelsgarten, gelegen zwischen Witterschlick und Volmershoven, gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit der Bezirksregierung Köln eine entsprechende Vereinbarung zu treffen und das Vorhaben dann umzusetzen.
- Präsentation im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung der Gemeinde Alfter und der Bezirksregierung Köln am 13.12.2023
- Informationsbrief an die Anwohnerinnen und Anwohner, den Ortsausschuss und Vereine vor Ort vom 27.09.2024
- Spatenstich für die Erschließung gemeinsam mit der Bezirksregierung Köln und unter Beteiligung von Politik, Ortsauschüssen und Vereinen sowie der Presse am 02.10.2024
- Beratungen zum Bauantrag im Ausschuss für Gemeindeentwicklung (TOP 6) am 04.02.2025
Aktueller Stand ZUE:
- In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung ist einstimmig das Einvernehmen für den Bauantrag erteilt und an die Baugenehmigungsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises übermittelt worden. Der vorläufige Zeitplan sieht eine Beendigung der Gesamtmaßnahme gegen Ende des ersten Halbjahres 2025 vor.
- Vor Bezug der ZUE wird der Bürgermeister zu einem „Tag der offenen Tür“ mit Besichtigungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit einladen.
- Die Anlieferung der in Litauen gefertigten Container für die ZUE beginnt ab Mo., 24.02.2025. Sie werden zunächst auf der Baustelle gelagert und dann nach Fortgang der Bauarbeiten aufgestellt.
Die Bezirksregierung Köln ist alleiniger Betreiber der ZUE. In den geplanten zweistöckigen Wohncontainern – unter anderem mit Räumlichkeiten für ein schulnahes Bildungsangebot, eine Kinderbetreuung, ein Café und einen Gebetsraum – können bis zu 350 Personen untergebracht werden. Die Bezirksregierung Köln stellt durch eine Betreuungsleitung sowie mehrere Sozialbetreuer im Schichtsystem an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden am Tag eine angemessene Betreuung der Bewohnenden sicher. Darüber hinaus ist zukünftig ein Umfeldmanager – auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten – direkt ansprechbar, um Fragen rund um die Unterkunft zu beantworten und eine Vernetzung der Nachbarschaft mit der Einrichtung zu fördern. Die Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs wird auch durch Anwesenheit eines Sicherheitsdienstes im Schichtsystem an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden am Tag gewährleistet.
FAQ zur Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Witterschlick
Aufgrund der anhaltend hohen Zahl an Geflüchteten wurde im Sommer 2023 beraten, eine Landesunterkunft auf dem Gebiet der Gemeinde Alfter zu errichten – ähnlich wie in 2015/2016 im Alfterer Schloss, welches inzwischen für die OGS der Annaschule und für die Unterbringung von der Kommune zugewiesenen Geflüchteten genutzt wird. Ziel war es auch zukünftig die Nutzung von Sport- und Dorfgemeinschaftshallen und Kosten für die Gemeinde Alfter für neue Unterkünfte zu vermeiden. Entschieden wurde der Bau der Zentralen Unterkunftseinrichtung des Landes NRW (ZUE) in der öffentlichen Ratssitzung am 19.12.2023 – nach der gemeinsamen Bürgerinformationsveranstaltung der Gemeinde Alfter und der Bezirksregierung Köln am 13.12.2023.
Die Geflüchteten durchlaufen verschiedene Stationen. Zu den Landesunterkünften zählen die Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE), in denen die Unterbringung nach der Ankunft in NRW erfolgt, die Registrierung als Geflüchteter durchgeführt wird und medizinische Untersuchungen sowie Impfungen angeboten werden. Hier erhalten die Geflüchteten auch die Gelegenheit, das Asylverfahren einzuleiten bzw. einen formalen Asylantrag zu stellen. Die anschließende Unterbringung und Betreuungsarbeit bis zur Verlegung in eine kommunale Einrichtung finden in der ZUE statt.
Eine langfristige Integration in die Dorfgemeinschaft erfolgt in einer ZUE nicht, da es sich nur um eine zeitlich befristete Unterbringung handelt. Die eigentliche Integrationsarbeit findet erst nach dem Transfer in die aufnehmende Kommune statt. Die ZUE ist vielmehr ein Ort des Ankommens, der der Orientierung dient. Ein ehrenamtliches Engagement ist aber durchaus gewünscht, um Vorurteile abzubauen und das Verständnis füreinander wachsen zu lassen.
Die Gemeinde Alfter ist – wie alle anderen Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland – zur Unterbringung von Geflüchteten verpflichtet. Die Errichtung der ZUE in Witterschlick findet durch das Land NRW statt und wird durch das Land NRW finanziert. Die Gemeinde Alfter baut die ZUE und finanziert diese vor. Im Rahmen des 7-jährigen Mietvertrages werden alle Kosten (inkl. Finanzierungskosten) erstattet. Die Errichtung vermeidet auf absehbare Zeit eine Belegung von Turnhallen. Sollten Turnhallen trotz intensiver Bemühungen in Zukunft doch einbezogen werden müssen, werden die Vereine im gemeinsamen Gespräch vorher entsprechend informiert.
Die Flüchtlinge kommen aus den unterschiedlichsten Ländern. Bei den zugangsstärksten Ländern handelt es sich jedoch um Syrien, Afghanistan und Türkei. Ukrainische Flüchtlinge werden direkt den Kommunen zugewiesen und halten sich nicht in den Landesunterkünften auf. Die Gemeinde Alfter hat keinen Einfluss auf die Belegung der ZUE.
In der ZUE des Landes NRW (Betreiber: Bezirksregierung Köln) gibt es eine 24-stündige Betreuung sieben Tage in der Woche für die Geflüchteten. Die notwendigen Versorgungs- und Betreuungsleistungen sind u. a. die Verpflegung, die Hilfestellung bei der Wahrnehmung von behördlichen Terminen, die Bereitstellung von Kleidung, die Reinigung der Unterkünfte und die Durchführung erforderlicher Instandsetzungsmaßnahmen. Ferner sind sowohl Wach- und Sicherheitsdienste als auch die soziale Betreuung und die medizinische Versorgung der Menschen zu gewährleisten. Auf diese Weise wird gesichert, dass jederzeit bei auftauchenden Problemen (des täglichen Lebens) für Bewohnende und Anwohnende jeweils zuständige Ansprechpersonen unmittelbar zur Verfügung stehen.
Für die untergebrachten Kinder und Jugendlichen gibt es keine Schulpflicht. Somit müssen keine zusätzlichen Schulplätze in der Gemeinde Alfter geschaffen werden. Die Kinder und Jugendlichen werden in der Einrichtung schulnah betreut.
Das Umfeldmanagement steht für Fragen rund um die Unterkunft zur Verfügung. Zudem dient das Umfeldmanagement dem persönlichen Kontakt zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Geflüchteten. Es soll gegenseitiges Verständnis fördern und bei Konflikten vermitteln.
Stand Mai 2025 ist davon auszugehen, dass die Baumaßnahmen im Sommer 2025 abgeschlossen werden können. Dann erfolgt die Einrichtung und die Bestimmung der personellen Leitung der ZUE durch die Bezirksregierung Köln. Voraussichtlich kann der Betrieb ab Herbst 2025 aufgenommen werden. Sobald die ZUE betriebsbereit ist und das Personal bekannt ist, wird die Öffentlichkeit zu einem "Tag der offenen Tür" eingeladen.
Die Leitung der ZUE wird beim "Tag der offenen Tür" vorgestellt und die Kontaktdaten werden öffentlich gemacht. Es ist davon auszugehen, dass es eine sukzessive Belegung geben wird. Dies hängt jedoch entscheidend vom aktuellen Fluchtgeschehen und der landesweiten Planung der Zuweisungen der Bezirksregierung Arnsberg ab. Die ZUE hat eine maximale Kapazität für 350 Menschen.
Die Erfahrungen aus Kommunen, in denen Unterkünfte des Landes NRW existieren, zeigen sehr deutlich, dass für ein gutes Miteinander vor Ort auf eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten ankommt. Spätestens beim "Tag der offenen Tür" wird es Gelegenheit geben, sich über ehrenamtlichen Einsatz zu informieren.
Weitere Basisinformationen und FAQ zur Betreuung und Sicherheit gibt es auf der Website der Bezirksregierung Köln zur Unterbringung von Geflüchteten.
Alfterer Erklärung für Respekt, Akzeptanz und Toleranz in Alfter – Einstimmig vom Rat der Gemeinde Alfter am 28. April 2015 verabschiedet und einstimmig am 19. Dezember 2023 erneuert.