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Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Witterschlick

Aufgrund der erhöhten Dringlichkeit zur Unterbringung von Geflüchteten in der Gemeinde Alfter hat der Rat in seiner Sitzung am 19.12.2023 (TOP 3) einen einstimmigen Beschluss zur Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) der Bezirksregierung Köln auf dem Grundstück Am Kumpelsgarten, gelegen zwischen Witterschlick und Volmershoven, gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit der Bezirksregierung Köln eine entsprechende Vereinbarung zu treffen und das Vorhaben dann umzusetzen.

  • Präsentation im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung der Gemeinde Alfter und der Bezirksregierung Köln am 13.12.2023
  • Informationsbrief an die Anwohnerinnen und Anwohner, den Ortsausschuss und Vereine vor Ort vom 27.09.2024
  • Spatenstich für die Erschließung gemeinsam mit der Bezirksregierung Köln und unter Beteiligung von Politik, Ortsauschüssen und Vereinen sowie der Presse am 02.10.2024
  • Beratungen zum Bauantrag im Ausschuss für Gemeindeentwicklung (TOP 6) am 04.02.2025
  • "Tag der offenen Tür" in der ZUE am 15.11.2025 von 10 Uhr bis 13.30 Uhr mit 510 Besucherinnen und Besuchern 

FAQ zur Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Witterschlick

Die Bezirksregierung Köln ist alleiniger Betreiber der ZUE. In den zweistöckigen Wohncontainern – unter anderem mit Räumlichkeiten für ein schulnahes Bildungsangebot, eine Kinderbetreuung, ein Café, ein Gebetsraum, eine Fitnessraum und eine Medizinstation – können bis zu 360 Personen untergebracht werden. Die Bezirksregierung Köln stellt durch eine Betreuungsleitung sowie mehrere Sozialbetreuer im Schichtsystem an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden am Tag eine angemessene Betreuung der Bewohnenden sicher. Die Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs wird auch durch Anwesenheit eines Sicherheitsdienstes im Schichtsystem an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden am Tag gewährleistet. Darüber hinaus ist ein Umfeldmanager direkt ansprechbar, um Fragen rund um die Unterkunft zu beantworten und eine Vernetzung der Nachbarschaft mit der Einrichtung zu fördern.

Kontakt Umfeldmanager: Herr Feras Dourdi, Telefon: 0151 549 023 20, E-Mail: alfter.umfeldeu-homecarecom

1. Wann ziehen die ersten Geflüchteten in die Einrichtung ein?
Die ersten Geflüchteten können seit Mi., 26.11.2025 von der Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen werden. Die Bezirksregierung Arnsberg ist landesweit zuständig für die Zuweisungen. Die Gemeinde Alfter hat darauf keinen Einfluss.

2. Welche Personen werden dort untergebracht?
In der Landesunterkunft leben Bewohnerinnen und Bewohner, nachdem sie in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) untergebracht waren. Schutzsuchende wohnen in der Landesunterkunft, bis zur Zuweisung an eine Kommune, bis zur Ausreise oder Abschiebung.

3. Wie viele Personen werden dort untergebracht? 
Die Landesunterkunft in Alfter kann bis zu 360 Bewohnerinnen und Bewohner aufnehmen.

4. Welche Nationalität haben die Geflüchteten und wird die Nationalität beim Zusammenleben berücksichtigt? 
Die Bewohnerinnen und Bewohner stammen aus nahezu allen Ländern der Welt. Flüchtlinge aus der Ukraine werden grundsätzlich nicht in Landesunterkünften untergebracht. In der Landesunterkunft wird im Rahmen des Belegungsmanagements der Zimmer Rücksicht auf kulturelle Aspekte genommen.

5. Wie reisen die Geflüchteten an? 
Die Bewohnerinnen und Bewohner der Landesunterkunft reisen individuell, i. d. R. mit dem öffentlichen Nahverkehr, an.

6. Gibt es Deutschkurse in der Einrichtung? Ist der Besuch verpflichtend?
Es gibt die Möglichkeit an Deutschkursen teilzunehmen, diese sind jedoch nicht verpflichtend.

7. Werden Kinder in der Einrichtung beschult?
Für die untergebrachten Kinder und Jugendlichen gibt es keine Schulpflicht. In der Einrichtung gibt es eine Kinderbetreuung und ein schulnahes Bildungsangebot. Somit müssen keine zusätzlichen Schulplätze in der Gemeinde Alfter geschaffen werden. 

8. Wie lange wird die Einrichtung stehen bleiben? 
Die Bezirksregierung Köln hat die Einrichtung von der Gemeinde Alfter für sieben Jahre gemietet.

9. Wie werden die Geflüchteten medizinisch versorgt? 
In der Einrichtung ist eine Sanitätsstation vorhanden, welche von medizinischem Fachpersonal betrieben wird. Bei Bedarf stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern die übliche notfallmedizinische oder fachärztliche medizinische Versorgung zur Verfügung.

10. Welche Vorteile bietet die Errichtung der ZUE in Witterschlick durch das Land NRW?
Die Gemeinde Alfter ist – wie alle anderen Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland – zur Unterbringung von Geflüchteten verpflichtet. Die Errichtung der ZUE in Witterschlick findet durch das Land NRW statt und wird durch das Land NRW finanziert. Die Gemeinde Alfter errichtete die ZUE und finanziert diese vor. Im Rahmen des 7-jährigen Mietvertrages werden alle Kosten (inkl. Finanzierungskosten) erstattet. Die Errichtung vermeidet auf absehbare Zeit eine Belegung von Turnhallen. Sollten Turnhallen trotz intensiver Bemühungen in Zukunft doch einbezogen werden müssen, werden die Vereine im gemeinsamen Gespräch vorher entsprechend informiert.

1. Wird es einen Spielplatz und Sitzbänke geben?
Die Freizeiträume und das Außengelände werden von dem Betreuungsdienstleister in eigener Verantwortung hergerichtet. Dabei werden üblicherweise auch Spiel- und Verweilmöglichkeiten geschaffen.

2. Von der Straße/dem Fußweg aus ist ein direkter Blick in die Zimmer möglich. Im Sommer wird es dort sehr heiß. Sind ein Sichtschutz und Hitzeschutz geplant? 
Ein Sichtschutz wurde bereits am Zaun zur Liegenschaft angebracht. Darüber hinaus ist das Fensterglas der an Wohnbebauung angrenzenden Flurtüren mit einem Sichtschutz ausgestattet. Ausgewählte Räume, wie etwa der Kantinenbereich, sind klimatisiert.

3. Die Einrichtung wird mit Strom beheizt. Was passiert bei Stromausfall? Gibt es ein Notfallmanagement? 
Für die Landesunterkünfte bestehen u.a. Evakuierungskonzepte, welche individuelle potentielle Notfallsituationen berücksichtigen.

1. Wie kann für die Einrichtung gespendet werden?
2. Was kann gespendet werden (z. B. Kleidung, Spielzeug, Möbel, Fahrräder)? 
3. Wer koordiniert die Spenden?
4. Können Spendenbescheinigungen ausgefüllt werden? 
5. Wie und in welchen Bereichen kann ehrenamtlich unterstützt werden? 
6. Wer ist der Ansprechpartner für ehrenamtliches Engagement? 

Antwort zu 1.-6.: Für Fragen bzgl. Sachspenden und einem ehrenamtlichen Engagement steht der Betreuungsdienst in der Landesunterkunft als Ansprechpartner zur Verfügung. Kontakt Umfeldmanager: Herr Feras Dourdi, Telefon: 0151 549 023 20, E-Mail: alfter.umfeldeu-homecarecom

1. Wie sind die Öffnungszeiten der Einrichtung?
Die Landesunterkunft ist Wohnort der Schutzsuchenden. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Beschäftigte der Landesunterkunft können diese jederzeit betreten und verlassen.

2. Welche Regelungen gibt es beim Besuch der Einrichtung?
Ein anlassloser Besuch der Landesunterkunft ist nicht möglich. Ein Betreten der Liegenschaft ist für externe Besucher (z. B. Handwerkerinnen und Handwerker) nur nach vorheriger Anmeldung und nach Vorlage eines Ausweises an der Pforte möglich.

3. Gibt es ein Sicherheitskonzept für die Einrichtung (Polizei, Feuerwehr)?
Die Bezirksregierung Köln arbeitet eng mit der zuständigen Polizeibehörde und der Gemeinde Alfter zusammen und steht dabei auch in einem Austausch zu Themen, die die Sicherheit der Landesunterkunft betreffen.

Weitere Basisinformationen und FAQ zur Betreuung und Sicherheit gibt es auf der Website der Bezirksregierung Köln zur Unterbringung von Geflüchteten.

Alfterer Erklärung für Respekt, Akzeptanz und Toleranz in Alfter – Einstimmig vom Rat der Gemeinde Alfter am 28. April 2015 verabschiedet und einstimmig am 19. Dezember 2023 erneuert.