Durch die geänderte Gesetzeslage ist es nun möglich, ein Online-Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Das Online-Führungszeugnis wird direkt nach Abschluss des Antrags als PDF in das BundID-Postfach des Antragsstellers zugestellt. Es unterscheidet sich optisch vom gedruckten, grünen Führungszeugnis durch den weißen Hintergrund und den aufgedruckten QR-Code.
Für die Beantragung ist
- ein gültiger Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) und aktivierter PIN,
- ein NFC-fähiges Smartphone (oder sonst NFC-fähiges Gerät) mit installierter AusweisApp,
- eine Kreditkarte zur Bezahlung,
- die Bereithaltung beizufügender Anlagen (wie z. B. den Nachweis für die Gebührenbefreiung oder für die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses)
erforderlich.
Sofern noch nicht vorhanden, kann das BundID-Postfach, in welches die Bereitstellung des Online-Führungszeugnisses erfolgt, während der Antragsstellung erstellt werden.
Sollten Sie Ihre PIN nicht kennen, ist zunächst das Zurücksetzen der PIN über den re-aktivierten und kostenlosen PIN-Rücksetzdienst erforderlich. Bitte beachten Sie, dass der Code per Post-Ident-Verfahren an Ihre Meldeadresse zugestellt werden muss, wobei von einer maximalen Laufzeit von sieben Tagen auszugehen ist.
Die Möglichkeit der postalischen Zustellung des klassischen, grünen Führungszeugnisses bleibt weiterhin möglich und kann über den gleichen Link beantragt werden.
