Im Landgraben 68-106 das Parken und Halten am rechten Fahrbahnrand erlaubt. Durch diese Regelung sind so gut wie keine Ausweichmöglichkeiten für den fließenden Verkehr vorhanden. Dies führte dazu, dass die An- und Abfahrt zur Interimshalle der Feuerwehr Löschgruppe Alfter im Freudiger Weg stark beeinträchtigt wurde. Um die Durchlässigkeit des fließenden Verkehrs zu erleichtern und den Einsatzkräften der Feuerwehr ein zügiges Erreichen des Gerätehauses im Freudiger Weg zu ermöglichen, ist es notwendig weitere Ausweichmöglichkeiten zu schaffen. Deshalb wird im Landgraben eine Halteverbotszone eingerichtet, in welcher nur das Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt ist. Dazu werden im Bereich der Haus-Nr. 68-106 Parkflächen eingezeichnet.
Für den motorisierten Verkehr gelten folgende Verkehrsregeln:
• Das Parken ist nur in den gekennzeichneten Parkflächen erlaubt.
• Zum Be- und Entladen kann auch außerhalb der Parkflächen gehalten werden.
Die verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises wird zeitnah durch den Bauhof umgesetzt. Die Einhaltung der Parkregelung wird durch den Ordnungsaußendienst überwacht. Es wird um Beachtung der geänderten Verkehrs- und Parkregelungen gebeten.
