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Information zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im NRW ab 01.01.2024 – Fragen & Antworten (FAQ)

Meldung vom

Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wurde ab dem 01.01.2024 durch das Land NRW beschlossen (Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen/Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen - KAG-ÄG NRW).
Diesem Beschluss waren kontroverse Diskussionen und zwischenzeitlich ein im Jahr 2020 eingeführtes Förderprogramm des Landes NRW – welches die Anlieger von dem Straßenausbaubeitrag befreien soll – vorausgegangen. Der Beschluss bedeutet, dass für Straßenausbaumaßnahmen, die vom zuständigen Gremium (Gemeindeentwicklungsausschuss und Rat) der Gemeinde Alfter nach dem 1.1.2024 beschlossen wurden, keine Beiträge mehr erhoben werden dürfen. Bisher wurde in Anliegerversammlungen vor einem Straßenausbau über den technischen Ausbau sowie die beitragsrechtlichen Folgen informiert. Dies wird zukünftig dahingehend geändert, dass sich die Erläuterungen und die Bürgerbeteiligung allein auf den technischen Ausbau beziehen.

  • Was sind Straßenausbaubeiträge?

Straßenausbaubeiträge werden im Land NRW erhoben, wenn kommunale Straßen grundlegend erneuert werden müssen. Das ist meist 50 bis 60 Jahre nach der erstmaligen Herstellung der Fall. Auf diesem Weg werden die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke (Anlieger) an den Kosten für die Baumaßnahmen beteiligt.

  • Wer muss noch Straßenausbaubeiträge zahlen?

Sie sind zu zahlen, wenn die Straßenerneuerung vor dem Stichtag 1.1.2018 vom zuständigen Gremium der Gemeinde Alfter beschlossen oder die Kosten für die Maßnahme das erste Mal in den gemeindlichen Haushalt aufgenommen worden sind. Das Datum der tatsächlichen Umsetzung oder das Datum des Eingangs des Beitragsbescheids sind dafür nicht ausschlaggebend. Deshalb müssen viele Anlieger in NRW weiterhin Straßenausbaubeiträge zahlen.

  • Welche Regelung gilt für zwischen dem Stichtag 1.1.2018 und dem 31.12.2023 beschlossene Straßenausbaumaßnahmen?

Das Land NRW hat zur Entlastung bei Straßenausbaumaßnahmen in 2020 ein Förderprogramm beschlossen. Gegenstand der Förderung ist die vollständige Entlastung von Anliegern von den zu zahlenden Beiträgen. Deshalb werden die Anliegerkosten für Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1.1.2018 beschlossen wurden – vorbehaltlich eines positiven Förderbescheides – weiterhin vom Land NRW erstattet. Anlieger erhalten immer noch Bescheide – es handelt sich aber um sogenannte Null-Bescheide: Auf sie kommen keine Kosten zu. Hinweis: Es gibt kein Anrecht auf diese Förderung – wenn der Fördertopf leer ist oder das Förderprogramm beendet wird, müssen Straßenausbaubeiträge gezahlt werden.

  • Wie findet man heraus, ob man noch Straßenausbaubeiträge zahlen muss?

Das Fachgebiet Bodenmanagement und Bauverwaltung der Gemeinde Alfter gibt dazu Auskunft. Ansprechpartner sind Beate Weingartz, E-Mail: beateweingartz @alfter.de, Telefon: 0228 6484-164 oder Christoph Henn, E-Mail: christoph.hennalfterde, Telefon: 0228 6484-176.
Alternativ: Erschließungs- und Straßenausbaukostenbescheinigungen zum Beitragsstatus können unter Anliegerkostenbescheinigungalfterde angefordert werden.

  • Sind noch Erschließungsbeiträge und andere Gebühren zu zahlen?

Ja. Die Erschließungsbeiträge – also die Beiträge für die erstmalige Herstellung einer Straße, mit Gehwegen, Parkflächen, Grünflächen – sowie Kanalanschlusskosten oder Sanierungs- und Ausgleichsbeiträge werden weiterhin erhoben. Wird beispielsweise eine zuvor nichtexistierende oder zumindest nie fertiggestellte Straße in einem Neubaugebiet endgültig hergestellt, müssen Anlieger dafür weiterhin zahlen.