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Hinweise zu den Stichwahlen am So., 28.09.2025 und der Briefwahl – FAQ Land NRW

Meldung vom

In der Gemeinde Alfter finden Stichwahlen des/der Landrats/Landrätin und des Bürgermeisters am Sonntag, 28. September 2025 statt. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Durchführung der Stichwahl:

  • Ihre bereits erhaltene Wahlbenachrichtigung bleibt weiterhin gültig. Eine neue Wahlbenachrichtigung wird nicht versendet.
  • Falls Sie keine Wahlbenachrichtigung mehr besitzen, können Sie trotzdem an der Stichwahl teilnehmen. Ein Personalausweis, Reisepass oder gültiger Identitätsausweis genügt zur Identifikation im Wahllokal.
  • Die Wahllokale sind identisch mit denen der Kommunalwahl am Sonntag, 14. September 2025. 

Hinweise zur Briefwahl:

  • Die Briefwahlunterlagen werden ab heute (Donnerstag, 18.09.2025) per Post versendet.
  • Alle Wählerinnen und Wähler, die im Wahlscheinantrag (z. B. über den Online-Dienst oder in Papierform) bereits angegeben haben, dass sie zur Stichwahl ebenfalls per Briefwahl teilnehmen möchten, erhalten automatisch neue Briefwahlunterlagen. Eine erneute Beantragung ist nicht erforderlich.
  • Es gibt folgende Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde Alfter:
  1. Antragstellung auf dem Postweg mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief
  2. Antragstellung per E-Mail an briefwahlalfterde
  3. persönliche Vorsprache im Wahlbüro im Rathaus Alfter mit dem ausgefüllten Wahlbenachrichtigungsbrief auf der Rückseite

Aufgrund der langen Postlaufzeiten der Deutschen Post wird dringend empfohlen, Briefwahlanträge rechtzeitig oder direkt vor Ort im Wahlbüro zu stellen. Der Antrag auf die Briefwahlunterlagen muss spätestens um 15 Uhr am Freitag vor dem Wahlsonntag, bei der Stichwahl 2025 also am Freitag, 26.09.2025, im zuständigen Wahlbüro eingetroffen sein.

  • Ab heute Donnerstag, 18.09.2025 kann im Wahlbüro im Rathaus Alfter per Briefwahl gewählt werden.
  • Die Briefwahl im Wahlbüro im Rathaus Alfter ist bis Freitag, 26.09.2025 um 15 Uhr möglich.
  • Die ausgefüllten Wahlbriefunterlagen müssen spätestens um 16 Uhr des Wahltags im Rathaus eingetroffen sein.
  • Briefwahlabgabe bis 16 Uhr am Sonntag, 28.09.2025: Hausbriefkasten am Rathaus, Am Rathaus 7, 53347 Alfter

Bitte beachten: Wer Briefwahlunterlagen erhalten hat, muss darauf achten, dass die Absendung des Wahlbriefs rechtzeitig erfolgt. Wahlbriefe, die aufgrund aktueller langer Postlaufzeiten der Deutschen Post verspätet eingehen, werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt. Für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe sind Briefwählerinnen und Briefwähler selbst verantwortlich.

FAQ zur Briefwahl des Ministeriums des Innern des Landes NRW