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Dringend Jugendschöffen gesucht! Bewerbungen für das Schöffenamt bis zum Di., 02.05.2023 möglich

Meldung vom

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Alfter wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Interessenten können sich für das Schöffenamt als Jugendschöffen bis zum Di., 02.05.2023 bei der Gemeinde Alfter, Fachbereich 1.3, Am Rathaus 7, 53347 Alfter bewerben. An die Person der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen werden keine zwingenden Qualifikationsanforderungen gestellt, jedoch sollten die Bewerberinnen und Bewerber zumindest „erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein“. Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Schöffenwahl. Das verantwortungsvolle Amt verlangt darüber hinaus in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils. Weitere Informationen und das Bewerbungsformular gibt es hier

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in der oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer usw.) sowie Religionsdiener können nicht zu Schöffen gewählt werden.