Die Befragungen für die Gebäude- und Wohnungszählung mit etwa 23 Millionen Befragten sind gestartet und finden in erster Linie online statt. Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen von Immobilien erhalten hierzu Post mit den Online-Zugangsdaten von ihrem Statistischen Landesamt. Weiterhin werden etwas mehr als zehn Prozent der Bevölkerung (etwa 10,3 Millionen Personen) in einem kurzen, persönlichen Interview befragt. Zum vereinbarten Termin zeigen die Interviewerinnen und Interviewer einen offiziellen Erhebungsbeauftragten-Ausweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis vor. Das persönliche Interview dauert etwa fünf bis zehn Minuten und kann kontaktarm an der Haustür erfolgen.
Etwa drei Viertel der Befragten beantworten im Anschluss daran noch weitere Fragen, etwa zu Bildung und Beruf. Die Zugangsdaten für den Online-Fragebogen erhalten sie im Anschluss an das persönliche Interview. Für Menschen, die den Online-Fragebogen nicht nutzen können, ist auch eine Auskunft über Papierfragebogen möglich. Darüber hinaus werden alle Bewohnerinnen und Bewohner in Wohnheimen (etwa 300 000 Personen) befragt. Bei Gemeinschaftsunterkünften (etwa 60 000 Einrichtungen), zum Beispiel Seniorenheimen oder Flüchtlingsunterkünften, geben die Einrichtungsleitungen stellvertretend Auskunft.
Alle Bürgerinnen und Bürger müssen bei den Befragungen des Zensus Auskunft geben. Wer für den Zensus ausgewählt wurde, ist zur Teilnahme verpflichtet. Dies ist gesetzlich durch das Zensusgesetz 2022 vorgegeben und für die benötigte hohe Genauigkeit und Qualität der Ergebnisse erforderlich. Weitere Informationen gibt es unter www.zensus2022.de
