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Ausbreitung Eichenprozessionsspinner in der Gemeinde Alfter - Meldungen zum Befall an den Bauhof

Meldung vom

Aktuell breitet sich der Eichenprozessionsspinner in der Gemeinde Alfter aus. Er befällt insbesondere alle Eichen-Arten. An einigen Stellen im Gemeindegebiet warnen inzwischen Hinweisschilder und Absperrungen davor, die Raupen oder Nester zu berühren.

Die mit Raupen und Larvenhäuten gefüllten Gespinstnester befinden sich häufig am Stamm und in Astgabelungen. Die Raupenhaare enthalten ein Nesselgift, dass bei Körperkontakt eine gesundheitliche Gefährdung für den Menschen und Tiere darstellen kann. Die sehr feinen Brennhaare können leicht brechen und dabei im Unterholz sowie im Bodenbewuchs vorhanden sein.
Die Gemeinde Alfter rät deshalb zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen bei einem festgestellten Befall:

  • grundsätzlich die Befallstelle meiden, besonders auf Kinder und Tiere achten
  • Raupen und Gespinste nicht berühren
  • bei Auftreten von allergischen Symptomen oder bei stärkeren gesundheitlichen Beschwerden den behandelnden Arzt, Hautarzt oder den Tierarzt aufsuchen
  • auf Holzernte- oder Pflegemaßnahmen verzichten, solange Raupennester erkennbar sind

Bei Befall auf öffentlichen Grundstücken ist die Gemeinde Alfter für die Gefahrenbeseitigung zuständig. Die Kollegen des Bauhofes erfassen unter der E-Mail-Adresse Bauhof-Gemeinde-Alfteralfterde alle Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern, die öffentliche Flächen betreffen. Diese öffentlichen Flächen werden nach einer Gefährdungsabschätzung der jeweiligen Dringlichkeit entsprechend abgearbeitet. Vorrangig wird eine Bekämpfung aus ordnungsrechtlicher Sicht dort in Erwägung gezogen, wo Menschen gefährdet sein können und eine Absperrung des befallenen Geländes für längere Zeit nicht möglich ist (z. B. öffentliche Spielplätze, Kindergärten, Schulen, Sportanlagen).

Auf Privatgrundstücken ist es Aufgabe des Eigentümers für eine Bekämpfung zu sorgen. Notwendig ist eine Bekämpfung immer dann, wenn die betroffenen Eichen zwar auf privater Fläche aber ebenso in unmittelbarer Nähe zur öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Wegen der gesundheitlichen Belastung und spezieller Arbeitstechniken sollte dies nur von Fachleuten durchgeführt werden. Es wird davor gewarnt, die Gespinstnester selbst zu entfernen.