Das zuständige Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises hat aufgrund von Eingaben aus der Bevölkerung die Verkehrssituation für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Knipsgasse überprüft. Im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins mit Vertreterinnen und Vertretern des Straßenverkehrsamtes, des Polizeipräsidiums Bonn und der Gemeindeverwaltung wurde festgestellt, dass das Gehweg-Parken in dem o.a. Bereich nicht mehr den verkehrsrechtlichen Anforderungen entspricht.
Aus diesem Grund hat das zuständige Straßenverkehrsamt die Gemeinde Alfter angewiesen, die auf den Gehwegen angelegten Parkflächen entlang der Knipsgasse 1 bis 19 bzw. 2 bis 18 ersatzlos zu entfernen. Die verkehrsrechtliche Anordnung wird insbesondere damit begründet, dass das Parken auf Gehwegen nur bei ausreichender Gehwegbreite (barrierefreie/-arme Nutzung des Gehweges durch Personen mit Kinderwagen oder im Rollstuhl bzw. unter Nutzung von Gehhilfen) verkehrsrechtlich zulässig ist. Nur im Bereich der Knipsgasse zwischen Hausnummer 20 bis 22 sind trotz der Parkflächen die geforderten Breiten von etwa 1,80 m annährend gegeben. Im übrigen Bereich der Knipsgasse sind aufgrund der historisch geprägten Wohnbebauung die Gehwege leider nicht ausreichend breit, um das Parken dort verkehrsrechtlich weiterhin zu erlauben.
Die noch verbleibenden öffentlichen Parkflächen auf dem Gehweg im Be-reich der Knipsgasse 20 bis 22 sind insbesondere für Besucherinnen und Besuchern und Kunden der örtlichen Betriebe unter Nutzung der Parkscheibe auf max. 2h vorgesehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Einhaltung der vorgenannten Parkregelung kontrolliert wird. Für Ihren Beitrag zur Sicherheit im Verkehr bedanken wir uns ganz herzlich!
