Nutzungsbedingungen Besucher-WLAN im Rathaus der Gemeinde Alfter
Bei der Nutzung des Besucher-WLANs im Rathaus der Gemeinde Alfter gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Beteiligten im Zusammenhang mit der Nutzung Besucher-WLAN-Zugangs im Rathaus der Gemeinde Alfter.
- Die Gemeinde Alfter stellt den Besuchern im Rathaus einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs („Hotspot“) zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Dabei handelt es sich nicht um einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst, sondern um ein internes WLAN für Besucher des Alfterer Rathauses.
- Um das Besucher-WLAN im Alfterer Rathaus nutzen zu können, wird die Zustimmung dieser Nutzungsbedingungen in der jeweils zurzeit gültigen Fassung vorausgesetzt.
- Die Bereitstellung des WLAN-Hotspots richtet sich nach den jeweiligen technischen und dienstlichen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf einen funktionsfähigen Hotspot oder eine bestimmte örtliche Abdeckung des Hotspots besteht nicht. Da dieser Dienst unentgeltlich erbracht wird, besteht kein Anspruch auf Nutzung des Hotspots. Die Gemeinde Alfter bemüht sich jedoch um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit des Hotspots
- Ferner kann nicht gewährleistet werden, dass der Hotspot jederzeit störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann. Dies gilt auch in Bezug auf die Übertragungsgeschwindigkeiten.
- Die Gemeinde Alfter behält sich das Recht vor, den Zugang zum Hotspot im Falle notwendiger technischer Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen.
- Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Dienste über den Hotspot genutzt werden können. So können insbesondere Port-Sperrungen vorgenommen werden. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails ermöglicht.
- Die WLAN-Nutzenden sind verpflichtet, etwaige Informationen, die im Rahmen der Nutzung des Dienstes von Ihnen zu ihrer Person angegeben werden, wahrheitsgemäß zu machen.
- Die WLAN-Nutzenden sind verpflichtet, bei der Nutzung des Besucher-WLANs die geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten.
- Weitere Pflichten, die sich aus anderen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ergeben, bleiben unberührt.
Als WLAN-Nutzende sind jegliche Handlungen bei der Nutzung des Hotspots untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:
- das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;
- die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Inhalten, durch die andere Teilnehmer oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden;
- die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein;
- die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstige urheberrechtswidrige Handlungen, insbesondere bei der Nutzung von sog.
„Internet-Tauschbörsen“ oder File-Sharing-Diensten.
Des Weiteren sind auch unabhängig von einem eventuellen Rechtsverstoß bei der Einstellung eigener Inhalte auf der Internetseite des Diensteanbieters sowie bei der Kommunikation mit anderen Nutzern (z. B. durch Versendung persönlicher Mitteilungen, durch die Teilnahme an Diskussionsforen etc.) die folgenden Aktivitäten untersagt:
- die Übertragung überdurchschnittlich großer Datenmengen und insbesondere die anhaltende Übertragung solcher Datenmengen;
- das Hosting eines Web-Servers oder anderer Server durch Nutzung eines Hotspots des Diensteanbieters;
- die Änderung der vorgegebenen DNS-Server in den Netzwerkeinstellungen des Hotspots des Diensteanbieters;
- die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen;
- die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;
- die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);
- die Aufforderung anderer Nutzer oder Dritter zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke.
Ebenfalls sind Handlungen untersagt, die geeignet sind, den reibungslosen Betrieb des Besucher-Hotspots zu beeinträchtigen oder die Dienste unverhältnismäßig hoch belasten.
Die Gemeinde Alfter kann jederzeit vorübergehend oder dauerhaft den Zugang zum Hotspot sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass von einzelnen Personen gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen wird, verstoßen haben oder wenn ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung besteht.
- Die Nutzer*innen sind für alle ihre Handlungen selbst verantwortlich, die sie im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets über diesen Hotspot vornehmen.
- Die Nutzer*innen stellen die Gemeinde Alfter von sämtlichen Forderungen, die Dritte gegen die Gemeinde Alfter wegen eines Verstoßes des Nutzenden gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte) oder gegen vertragliche Pflichten, Zusicherungen oder Garantien geltend machen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) auf die erste Anforderung frei.
- Die Nutzer*innen sind verpflichtet, im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne von Ziff. 10 Absatz 2 unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und die Gemeinde Alfter die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise zugänglich zu machen.
- Die Gemeinde Alfter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr verursachten Schäden unbeschränkt.
- Im Übrigen haftet die Gemeinde Alfter nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
- Soweit eine Haftung der Gemeinde Alfter nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für die Erfüllungsgehilfen der Gemeinde Alfter.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Die Gemeinde Alfter trägt dafür Sorge, dass personenbezogenen Daten der Nutzer*innen nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
- Es wird auf die Datenschutzbestimmungen der Gemeinde Alfter verwiesen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.
- Wenn Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen sind, so ist unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
