Infos zur Grundsteuerreform
Meldung vomUmsetzung der Grundsteuerreform 2025 in Alfter abgeschlossen
Mit dem Beschluss des Rates der Gemeinde Alfter vom 05.12.2024 wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 750 v.H. und für die Grundsteuer B auf 904 v.H. festgesetzt. Dies war der letzte Schritt für die Umsetzung der sog. Grundsteuerreform.
Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basierte auf den Grundstückswerten (Einheitswerten) aus dem Jahr 1964. Da sich in den letzten Jahrzehnten diese Einheitswerte von den tatsächlichen Werten der Immobilien entkoppelt haben, hat das Bundesverfassungsgericht 2018 diese Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert als verfassungswidrig erklärt. Mit dem 2019 verabschiedeten Grundsteuerreformgesetz wurde eine gesetzliche Neuregelung geschaffen, die zum 01.01.2025 umgesetzt wird. Durch die Finanzämter wurden in den letzten Jahren die neuen Grundsteuerwerte ermittelt. Aus diesen Grundsteuerwerten und der gesetzlichen Steuermesszahl wurde der Grundsteuermessbetrag errechnet. Der Grundsteuermessbetrag ist für die Steuerämter verbindlich. Durch die Multiplikation mit den Hebesätzen der Gemeinde ergeben sich die Grundbesitzabgaben.
Im Zuge der Reform hat die Finanzverwaltung des Landes NRW für jede Kommune sog. aufkommensneutrale Hebesätze errechnet, die dafür sorgen sollen, das Grundsteueraufkommen in den Kommunen insgesamt stabil zu halten. Bei der Festlegung des Hebesatzes für die Grundsteuer B hat sich die Gemeinde an diesem aufkommensneutralen Hebesatz (904 v.H.) der Finanzverwaltung des Landes NRW orientiert.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde mit 750 v.H. und damit in diesem Fall unterhalb der Empfehlung des Landes NRW mit 1016 v.H. beschlossen. Mit dieser deutlich geringeren Festlegung sollen die land- und fortwirtschaftlichen Betriebe nicht unverhältnismäßig hoch belastet werden, zumal diese nach dem neuen Gesetz für die Wohn- und Hofgebäude zukünftig nicht mehr der Grundsteuer A, sondern der Grundsteuer B unterliegen.
Der Begriff der Aufkommensneutralität wird oft missverstanden. Er bedeutet nur, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform (das heißt ab Jahr 2025) ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil hält, – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Grundsteuer einnimmt, wie vor der Reform. Die Reform als solche ist also kein Grund dafür, dass sich das Aufkommen der Kommune verändert. Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass die individuelle Grundsteuer gleichbleibt. Denn wenn die Neubewertung ergibt, dass der Grundbesitz vergleichsweise stark an Wert zugelegt hat, dann steigt dafür künftig die Grundsteuer – auch wenn sich das Gesamtaufkommen der Kommune vor Ort nicht erhöht.
Wohngrundstücke haben in den vergangenen Jahrzenten tendenziell einen höheren Wertezuwachs erfahren als Geschäftsgrundstücke. Aus diesem Grund hat der Landtag des Landes NRW am 04.07.2024 ein Gesetz verabschiedet, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festzulegen. Diese Regelung soll den Kommunen die Möglichkeit bieten, dass weder Wohn- noch Nichtwohngrundstücke übermäßig stark belastet werden. Aufgrund der derzeit noch unsicheren Rechtslage in Bezug auf die Differenzierung hat sich der Rat der Gemeinde Alfter für 2025 dazu entschieden, auf die Differenzierung zu verzichten.
Die Grundbesitzabgabenbescheide sind bereits versendet worden.
Die Bewertung der Grundstücke erfolgt ausschließlich durch die Finanzämter. Fragen zur Bewertung können auch nur von den Finanzämtern beantwortet werden. Das Steueramt der Gemeinde kann zur Bewertung keine Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an die Hotline des Finanzamts Sankt Augustin unter Telefon 02241 242-1959. Allgemeine Informationen finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Finanzamtes Sankt Augustin.
Flyer zur Grundsteuerreform des Städte- und Gemeindebundes NRW
Fragen und Anworten zur Grundsteuerreform des Städte- und Gemeindebundes NRW
Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform des Finanzministeriums NRW
Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums zur Grundsteuerreform
Wissenswertes zur Grundsteuerreform mit Erklärvideo auf www.grundsteuerreform.de