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Infos zur Grundsteuerreform

Meldung vom

Die Umsetzung der Grundsteuerreform 2025 schreitet voran

Nordrhein-Westfalen liegt bei der Umsetzung der Grundsteuerreform auf der Zielgeraden. Für rund 93 Prozent aller Grundstücke in Nordrhein-Westfalen liegen in den Finanzämtern im Land die Erklärungen vor, weitere rund 4 Prozent wurden bisher geschätzt. Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist dann der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden.

Fragen zur Grundsteuerreform beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamtes Sankt Augustin:
Hotline unter 02241/242-1959 (Mo. bis Fr. 9:00 bis 18:00 Uhr)

Wie geht es nach der Abgabe der neuen Grundsteuererklärung zur Grunddsteuerreform weiter?

Wenn Sie Ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben haben, berechnet das Finanzamt in einem ersten Schritt den Grundsteuerwert. Außerdem erstellt es einen Grundsteuermessbescheid. Sie erhalten deshalb zwei Bescheide, den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid. Die Bescheide befinden sich regelmäßig zusammen in einem Umschlag.

Wichtig: Aufgrund dieser beiden Bescheide müssen Sie keine Zahlung leisten. Sie dienen lediglich als Berechnungsgrundlage beziehungsweise für die Gemeinde als Grundlage für die Festsetzung Ihrer Grundsteuer. Eine Zahlung aufgrund der Neufestsetzung müssen Sie erst leisten, wenn Sie Ihren Grundsteuerbescheid von der Gemeinde erhalten haben. Das ist im Jahr 2025 der Fall.

Wie lese ich die Bescheide zur Grundsteuerreform richtig?

I. Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt – Grundlagenbescheid (Stufe 1)
In einem ersten Schritt erstellt das Finanzamt Ihren Grundsteuerwertbescheid. Hier finden Sie Beispiele für den Grundsteuerwertbescheid für Wohngrundstücke (Ertragswertverfahren), wie z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser, sowie den Grundsteuerwertbescheid für Nichtwohngrundstücke (Sachwertverfahren), wie z. B. Geschäftsgrundstücke. Dieser Bescheid dient als Grundlage für den Grundsteuermessbescheid.

II. Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt – Grundlagenbescheid (Stufe 2) und zugleich Folgebescheid (Stufe 1)
Das Finanzamt berechnet anhand des Grundsteuerwerts (siehe Grundsteuerwertbescheid) und einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag und setzt diesen durch den Grundsteuermessbescheid fest. Hier finden Sie ein Beispiel für den Grundsteuermessbescheid mit hilfreichen Erläuterungen und Hinweisen. Der Grundsteuermessbescheid wird auch an die Gemeinde übermittelt.

III. Grundsteuerbescheid von der Gemeinde Alfter – Folgebescheid (Stufe 2)
Die Gemeinde berechnet auf der Grundlage des Grundsteuermessbescheides die Grundsteuer und setzt diese mit dem Grundsteuerbescheid fest. Erst wenn Sie Ihren Grundsteuerbescheid von der Gemeinde erhalten haben, müssen Sie eine Zahlung leisten. Das ist im Jahr 2025 der Fall.

Kann ich gegen die Bescheide zur Grundsteuerreform beim Finanzamt Einspruch einlegen?

Ja, das können Sie. Sowohl gegen den Grundsteuerwertbescheid als auch gegen den Grundsteuermessbescheid können Sie Einspruch einlegen. Der Einspruch ist bei dem zuständigen Finanzamt schriftlich einzureichen. Eine Bestätigung über den Eingang Ihres Einspruchs erteilt Ihr Finanzamt in der Regel nicht.
Tipp: Sie können Ihren Einspruch auch elektronisch über ELSTER übersenden. Wenn Sie Ihren Einspruch über ELSTER eingereicht haben, erhalten Sie automatisch eine Versandbestätigung. Die Frist für einen Einspruch beträgt einen Monat. Allgemeine Informationen zur Einspruchsfrist finden Sie auf den Internetseiten der Finanzämter.


Flyer zur Grundsteuerreform des Städte- und Gemeindebundes NRW

Fragen und Anworten zur Grundsteuerreform des Städte- und Gemeindebundes NRW

Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform des Finanzministeriums NRW

Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums zur Grundsteuerreform

Wissenswertes zur Grundsteuerreform mit Erklärvideo auf www.grundsteuerreform.de