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Informationen zur Grundsteuer

Meldung vom

Mit dem Beschluss des Rates der Gemeinde Alfter vom 11.12.2025 wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 750 v.H. und für die Grundsteuer B auf 904 v.H. festgesetzt. Die Grundbesitzabgabenbescheide werden voraussichtlich in der 2. Januarwoche 2026 versendet.

Die Bewertung der Grundstücke erfolgt ausschließlich durch die Finanzämter. Fragen zur Bewertung können auch nur von den Finanzämtern beantwortet werden. Das Steueramt der Gemeinde kann zur Bewertung keine Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an die Hotline des Finanzamts Sankt Augustin unter Telefon 02241 242-1959. 

Informationen der Gemeinde Alfter zur Grundsteuerreform


Finanzverwaltung des Landes NRW – Aufkommensneutrale Hebesätze

Flyer zur Grundsteuerreform des Städte- und Gemeindebundes NRW

Fragen und Anworten zur Grundsteuerreform des Städte- und Gemeindebundes NRW

Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform des Finanzministeriums NRW

Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums zur Grundsteuerreform

Wissenswertes zur Grundsteuerreform mit Erklärvideo auf www.grundsteuerreform.de