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Informationen zur Grundsteuer

Meldung vom

Mit dem Beschluss des Rates der Gemeinde Alfter vom 11.12.2025 wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 750 v.H. und für die Grundsteuer B auf 904 v.H. festgesetzt. Die Grundbesitzabgabenbescheide werden voraussichtlich in der 2. Januarwoche 2026 versendet.

Die Bewertung der Grundstücke erfolgt ausschließlich durch die Finanzämter. Fragen zur Bewertung können auch nur von den Finanzämtern beantwortet werden. Das Steueramt der Gemeinde kann zur Bewertung keine Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an die Hotline des Finanzamts Sankt Augustin unter Telefon 02241 242-1959. 

Informationen der Gemeinde Alfter zur Grundsteuerreform

Hinweis bzgl. der Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst:

Am 29.09.2022 wurde durch den Rat der Gemeinde Alfter beschlossen, die Finanzierung der Straßenreinigung und des Winterdienstes grundlegend zu ändern um eine größere Gerechtigkeit in die Finanzierung dieser Aufgaben einfließen zu lassen.

Bis zum 31.12.2022 waren die vorgenannten Kosten über Gebühren finanziert und richteten sich nach den laufenden Straßenmetern des jeweiligen Objektes. Dadurch waren nur Eigentümerinnen und Eigentümer gebührenpflichtig, welche unmittelbar an den Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen anliegen. Seit dem 01.01.2023 werden diese Kosten auf alle Objekte, welche der Grundsteuer B unterliegen,  in der Gemeinde umgelegt. Damit folgt die Gemeinde dem sog. Solidaritätsprinzip. Die durch die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung definierten Reinigungsplichten für Eigentümer*innen von Anliegerstraßen bleiben weiterhin übertragen. Da aber alle von der Reinigung bzw. Räumung der Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen profitieren und hierauf angewiesen sind, werden die Kosten seit dem 01.01.2023 auch auf diese Eigentümerinnen und Eigentümer umgelegt.

Für das Jahr 2026 sind die Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst mit einem Anteil von 11 v. H. im Hebesatz der Grundsteuer B enthalten. Die Kosten belaufen sich auf rd. 100.000 Euro insgesamt. Beispiel: Die Grundsteuer mit einem Hebesatz von 904 v.H.  beläuft sich auf 1.000 Euro jährlich, so ergibt sich ein  Anteil für die Straßenreinigung und den Winterdienst  von 12,17 Euro.

Informationen zur Finanzierung der Straßenreinigung und des Winterdienstes


Finanzverwaltung des Landes NRW – Aufkommensneutrale Hebesätze

Flyer zur Grundsteuerreform des Städte- und Gemeindebundes NRW

Fragen und Anworten zur Grundsteuerreform des Städte- und Gemeindebundes NRW

Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform des Finanzministeriums NRW

Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums zur Grundsteuerreform

Wissenswertes zur Grundsteuerreform mit Erklärvideo auf www.grundsteuerreform.de