Informationen zur Grundsteuer
Meldung vomMit dem Beschluss des Rates der Gemeinde Alfter vom 11.12.2025 wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 750 v.H. und für die Grundsteuer B auf 904 v.H. festgesetzt. Die Grundbesitzabgabenbescheide werden voraussichtlich in der 2. Januarwoche 2026 versendet.
Die Bewertung der Grundstücke erfolgt ausschließlich durch die Finanzämter. Fragen zur Bewertung können auch nur von den Finanzämtern beantwortet werden. Das Steueramt der Gemeinde kann zur Bewertung keine Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an die Hotline des Finanzamts Sankt Augustin unter Telefon 02241 242-1959.
Informationen der Gemeinde Alfter zur Grundsteuerreform
Finanzverwaltung des Landes NRW – Aufkommensneutrale Hebesätze
Flyer zur Grundsteuerreform des Städte- und Gemeindebundes NRW
Fragen und Anworten zur Grundsteuerreform des Städte- und Gemeindebundes NRW
Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform des Finanzministeriums NRW
Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums zur Grundsteuerreform
Wissenswertes zur Grundsteuerreform mit Erklärvideo auf www.grundsteuerreform.de

