Zum 9. Oktober 2025 treten neue gesetzliche Anforderungen im Zahlungsverkehr in Kraft. Diese betreffen die sogenannte Verification of Payee (VoP) – eine verpflichtende Prüfung des Kontoinhabernamens bei Überweisungen. Ziel dieser Regelung ist es, die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen und Fehlüberweisungen sowie Betrugsversuche wirksam zu verhindern.
Was ändert sich für Sie?
Bei künftigen Überweisungen kann Ihre Bank den von Ihnen eingegebenen Empfängernamen automatisch mit den bei der Empfängerbank hinterlegten Daten abgleichen. Stimmen diese Angaben nicht überein, erhalten Sie möglicherweise einen entsprechenden Hinweis oder eine Warnmeldung.
Was ist zu beachten?
Damit Ihre Zahlungen korrekt und ohne Verzögerung ausgeführt werden können, bitten wir Sie, künftig unbedingt „Gemeinde Alfter“ als Kontoinhabernamen bei Überweisungen an die Gemeinde anzugeben.
Für Rückfragen zu Zahlungen an die Gemeinde Alfter steht Ihnen die Zahlungsabwicklung per E-Mail unter Zahlungsabwicklung-Gemeinde-Alfteralfterde zur Verfügung
