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Beteiligung erwünscht: Öffentliche Auslegung des Landschaftsplans Nr. 3 „Alfter“

Meldung vom

Rhein-Sieg-Kreis: Der Landschaftsplan Nr. 3 „Alfter“ liegt jetzt öffentlich aus und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist wieder erwünscht. Das Plangebiet umfasst das Gemeindegebiet Alfter. Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts. Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich auch einzelne Flächen, die in Bebauungsplänen als Grünflächen oder land- und forstwirtschaftliche Flächen festgesetzt sind. Die öffentliche Bekanntmachung mit dem Text und den Karten des Entwurfs des Landschaftsplanes kann unter rhein-sieg-kreis.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Der Entwurf kann im Auslegungszeitraum vom 10. Februar bis zum 14. März 2025 ebenfalls

  • beim Amt für Umwelt- und Naturschutz im Kreishaus, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, im Raum A 7.30 während der Dienstzeiten montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 bis 15:00 Uhr nach telefonischer Absprache (Tel. 02241 / 13-3440)
  • im Rathaus Alfter, Am Rathaus 7, 53347 Alfter zu den üblichen Öffnungszeiten, Flur des OG 2
  • und im Portal „Beteiligung NRW“ über beteiligung.nrw.de eingesehen werden.

Bis einschließlich zum 14. März 2025 können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Hierfür steht ein Rückmeldeformular auf der Internetseite des Beteiligungsportals NRW zur Verfügung. Schriftlichen Anregungen können auch postalisch oder zur Niederschrift beim Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, vorgebracht werden. Auch besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme per Email an LP3-offenlage@rhein-sieg-kreis.de