Die Gebühren für die Abfallentsorgung im Rhein-Sieg-Kreis steigen im Jahr 2025 durchschnittlich um 2,9 Prozent. Der Verwaltungsrat der RSAG AöR folgt damit einer Entscheidung des Kreistages vom 12.12.2024. In einzelnen Fällen können die Steigerungen von diesem Wert leicht abweichen, das ist abhängig vom gewählten Leistungsumfang. Ein Musterhaushalt mit Grundpreis und einer 80 Liter Restmülltonne und einer Papiertonne mit jeweils vierwöchentlicher Leerung sowie einer 120 Liter Biotonne mit wöchentlicher Leerung und einer Wertstofftonne zahlt im Vergleich zum Vorjahr für das ganze Jahr 8,14 Euro mehr als bisher. Ein wesentlicher Grund für die Gebührensteigerung ist die Ausweitung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Das Gesetz betrifft seit 1.1.2023 auch die Abfallentsorgung, da die Müllverbrennung in der Bonner Müllverwertungsanlage auch unter die CO₂-Bepreisung für fossile Brennstoffe fällt. Diese Regelung führt im Gebührenhaushalt der RSAG zu zusätzlichen Belastungen von rund 2,5 Millionen Euro im kommenden Jahr. Hinzu kommen allgemeine Kostensteigerungen, insbesondere bei Energie und Kraftstoffpreisen, die ebenfalls zu den erhöhten Gebühren beitragen. Auch der eingeschlagene Weg der RSAG hin zu einer klimafreundlicheren Abfallentsorgung erfordert Investitionen. Der sukzessive Ausbau des Fuhrparks mit emissionsarmen oder vollelektrischen Fahrzeugen wird mittelfristig höhere Anschaffungskosten mit sich bringen. Trotz der finanziellen Herausforderungen bleibt die RSAG ihrem Ziel treu, die Abfallentsorgung im Rhein-Sieg-Kreis nachhaltig und zuverlässig zu gestalten.
Weitere Informationen zu den Gebühren 2025 und den unterschiedlichen Leistungsumfängen sowie einen Gebührenrechner finden Sie unter rsag.de/gebuehren.
Letzte Runde für den gedruckten Abfallkalender
In diesen Tagen beginnt die Verteilung des RSAG-Abfallkalenders für 2025 in allen Orten des Rhein-Sieg-Kreises. Mit über 330.000 Exemplaren gehört der Abfallkalender zu den größten jährlichen Druckauflagen in der Region. Diese Ausgabe wird noch einmal an alle Haushalte per Post zugestellt. Die Verteilung kann sich bis in den Januar erstrecken. Sollten Haushalte bis Mitte Januar keinen Kalender erhalten haben, können sie sich an das Kundencenter der RSAG wenden (Telefon: 02241 306 306). Der Abfallkalender 2025 markiert zugleich einen Wendepunkt: Es ist die letzte Ausgabe, die flächendeckend in gedruckter Form verteilt wird. Ab 2026 wird der Kalender ausschließlich digital verfügbar sein – über die RSAG-App, die Website und den Infomail-Service. Die Entscheidung für die Umstellung auf ein digitales Format basiert auf den veränderten Lese- und Informationsgewohnheiten der Bevölkerung. Viele Bürger wünschen sich kurzfristige, aktuelle Informationen – insbesondere bei besonderen Ereignissen wie einer verschobenen Abfuhr. Durch digitale Kanäle können solche Mitteilungen schnell und direkt übermittelt werden. Über die RSAG-App und den Infomail-Service erhalten Kunden außerdem automatische Erinnerungen an Abfuhrtermine und sind so jederzeit auf dem Laufenden. Zusätzlich werden durch den Wegfall der jährlichen Druckauflage große Mengen an Papier und weiteren Ressourcen eingespart, was einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz leistet.
Für diejenigen, die keine digitalen Geräte nutzen, bietet die RSAG weiterhin eine Möglichkeit: Zum Jahresende 2025 können gedruckte Exemplare kostenlos in der RSAG-Unternehmenszentrale sowie auf allen Entsorgungsanlagen (z. B. RSAG-Entsorgungsanlage in Swisttal, Lützermiel 1) abgeholt werden.
Weitere Informationen zur Nutzung der RSAG-App, zur Anmeldung zum Infomail-Service und zum digitalen Abfallkalender finden Sie auf der Website unter rsag.de.