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Veräußerung von zwei gemeindeeigenen Grundstücken - Bewerbungsverfahren

Meldung vom

Die Gemeinde Alfter veräußert zwei Grundstücke im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplangebietes Nr. 026 „Olsdorfer Kirchweg“, Teilbereich II.

Die Grundstücke befinden sich an der Straße „Eisensteingrube“ und der Straße „Cordulastraße“. Die Grundstücke können sofort bebaut werden. Neben dem Kaufpreis sind noch die Erschließungsbeiträge und Kanalanschlussbeitrage zu zahlen, die gesondert erhoben werden. Die Grundstücke sind innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages zu bebauen und bezugsfertig herzustellen.

Die Ausschreibung der Grundstücke erfolgt zu einem Mindestkaufpreis von 480,00 €/ m2 zuzüglich Erschließungs- und Kanalanschlussbeitragen. Der Höchstbietende erhält den Zuschlag. Die Grundstücke verfügen über KOAX-Glasfaseranschlüsse, die eine Download-Geschwindigkeit von max. 1000 Mbit/s ermöglichen.

Kaufinteressenten werden gebeten, ihre Gebote und den Finanzierungsnachweis schriftlich in einem verschlossenen Umschlag bis zum 15.10.2023 (es gilt das Datum des Eingangsstempels) bei der Gemeinde Alfter, Fachgebiet 4.2, Am Rathaus 7, 53347 Alfter, einzureichen. Der Verkauf des Baugrundstücks erfolgt nur im Rahmen der gesetzten Bewerbungsfrist gegen Höchstgebot.

Weitere Details zu den Grundstücken und zu den Details des Veräußerungsverfahrens entnehmen Sie bitte dem Exposé. Für die Angebotsabgabe nutzen Sie bitte die beiliegenden Formulare. Für Fragen steht Ihnen aus dem Fachbereich 4.2 – Liegenschaften Frau Gabi Heimersheim (Zimmer 207, Am Rathaus 7) telefonisch (0228/6484-169) oder per Mail (gabi.heimersheim@alfter.de) zur Verfügung.