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Antragsstart in NRW für Härtefallhilfen für Heizöl, Pellets und Flüssiggas auf www.heizkostenhilfe.nrw

Meldung vom

Das Antragsverfahren für Härtefallhilfen an Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger ist laut Mitteilung des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD) gestartet. Die Antragsstellung erfolgt online über: www.heizkostenhilfe.nrw In NRW stehen rund 379 Millionen Euro Bundesfinanzmittel für Entlastungen wegen stark gestiegener Energiekosten zur Verfügung. Unter nicht leitungsgebundenen Energieträger werden Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle oder Koks verstanden. Auf der Landesseite www.heizkostenhilfe.nrw können Antragstellende vorab ausrechnen lassen, ob sie für die Bundes-Härtefallhilfe in Betracht kommen. Für die Antragstellung selbst wird die bund.ID oder ein ELSTER-Zugang benötigt. Die maximale Förderung beträgt 2.000 Euro pro Privathaushalt. Um einen Antrag stellen zu können, muss die Erstattungssumme mindestens 100 Euro betragen.

Bei der Härtefallhilfe des Bundes werden Beschaffungen berücksichtigt, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 erfolgt sind. Ausnahmsweise kann auf das Bestelldatum abgestellt werden, sofern die oder der Antragstellende anhand geeigneter Unterlagen nachweist, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde und die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte. Empfänger staatlicher Leistungen zum Lebensunterhalt (Grundsicherung, Bürgergeld und andere) sind nicht antragsberechtigt. Eine Anrechnung auf bereits gezahlte Heizkostenzuschüsse aus anderen Entlastungsmaßnahmen erfolgt indes nicht. Die Antragsfrist läuft bis 20. Oktober 2023.