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Hinweisbekanntmachung des RSK bezüglich der amerikanischen Faulbrut bei Bienen

Meldung vom

Mit Datum vom 24.08.2022 hat der Rhein-Sieg-Kreis aufgrund § 10 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) vom 03.11.2004 (BGBl. I S. 2738), in der aktuell gültigen Fassung, i. V. m. § 24 des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG) vom 21.11.2018 (BGBl. I S. 1938), in der aktuell gültigen Fassung, im Rahmen einer Allgemeinverfügung eine Tierseuchenverordnung zur Festlegung eines Sperrbezirkes in Teilgebieten der Gemeinde Alfter zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen erlassen. Diese wurde am 25.08.2022 auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de/bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht und ist am 26.08.2022 in Kraft getreten. Der Text der Allgemeinverfügung kann auf der vorgenannten Internetseite eingesehen werden.

 

Der Wortlaut der Bekanntmachung ist auf der Seite des Rhein-Sieg-Kreises abrufbar: Öffentliche Bekanntmachung des Rhein-Sieg-Kreis vom 25.08.2022 (Tierseuchenverordnung des RSK)