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Bürgersprechstunde am 25.08.2022 ab 14 Uhr: Aufstellung des Landschaftsplans Nr. 3 "Alfter"

Meldung vom

Rhein-Sieg-Kreis - Wälder fördern, Bachtäler erhalten, Vögeln und Insekten ausreichend Lebensraum geben, Natur und Landschaft schützen – all dies soll mit dem neu zu erarbeitenden Landschaftsplan Nr. 3 „Alfter“ erreicht werden. Das Plangebiet umfasst das Gemeindegebiet Alfter. Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts.

Das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises hat jetzt den Vorentwurf erarbeitet. Damit liegt ein zukunftsweisendes Konzept mit Entwicklungszielen, der Festsetzung von Schutzgebieten und Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft vor. Nach Beschluss des Kreistages ist dieser Vorentwurf die Planungsgrundlage der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach §16 des Landesnaturschutzgesetzes NRW.

Mit einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung beginnt nun ein intensiver Dialog mit den Kommunen, Verbänden, Institutionen sowie den Bürgerinnen und Bürgern. Die öffentliche Bekanntmachung mit dem Text und den Karten des Vorentwurfs des Landschaftsplanes kann ab 9. Juni 2022 unter www.rhein-sieg-kreis.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Der Vorentwurf kann im Auslegungszeitraum ebenfalls

•          beim Amt für Umwelt- und Naturschutz im Kreishaus, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, im Flur vor dem Raum A 7.23 während der Dienstzeiten montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 bis 15:00 Uhr nach telefonischer Absprache (Telefon 02241 / 13-3440)

•          im Rathaus Alfter, Am Rathaus 7, 53347 Alfter zu den üblichen Öffnungszeiten

•          im Geoportal auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises über

https://www.rhein-sieg-kreis.de/landschaftsplanung

•          im Portal „Beteiligung NRW“ (https://www.beteiligung.nrw.de)

eingesehen werden. In der Zeit vom 20. Juni 2022 bis einschließlich zum 2. September 2022 können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Hierfür steht ein Rückmeldeformular auf der Internetseite des Beteiligungsportals NRW zur Verfügung. Anregungen können auch postalisch oder zur Niederschrift dem Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, vorgebracht werden. Außerdem besteht die Möglichkeit per Email an LP3-fruehz-beteiligungrhein-sieg-kreisde zu schreiben.

Eine Öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung findet am 22. Juni 2022, 18:00 Uhr, Rathaus Alfter, Am Rathaus 7, 53347 Alfter statt.

Die Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises – Bürgersprechstunde -  besteht zudem am 15. und 25. August 2022, 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr, Rathaus Alfter, im Besprechungsraum Erdgeschoss, Am Rathaus 7, 53347 Alfter. (Anmeldung nicht erforderlich.)

Mit dem Beginn der frühzeitigen Bürgerbeteiligung tritt gemäß § 48 Landesnaturschutzgesetz bei geplanten Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen das Veränderungsverbot in Kraft. Das heißt, dass bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplanes, längstens aber drei Jahre lang, Änderungen aller Art verboten sind. Die aktuell ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform der betroffenen Flächen bleibt unberührt.