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Ab Mi., 27.04.2022 entfällt die 3G-Regel beim Zutritt ins Rathaus – Maskenpflicht bleibt

Meldung vom

Die im Rahmen des Arbeitsschutzes umgesetzte 3G-Zutrittsregel für Besucherinnen und Besucher des Rathauses entfällt ab Mi., 27.04.2022. Es besteht weiterhin die Pflicht des Tragens einer medizinischen Maske (FFP2-Maske, OP-Maske). Darüber hinaus bietet die Gemeindeverwaltung auf ihrer Website www.alfter.de unter der Rubrik „Service“ verschiedene Online-Dienste mit integrierter Bezahlfunktion an. Im „Digitalen Bürgerbüro“ können im Bereich Meldebehörde beispielweise Führungszeugnisse angefordert oder Melderegisterauskünfte beantragt werden. Die Bestellung von Personenstandurkunden beim Standesamt, die Abwicklung von Hunde-Angelegenheiten sowie die kostenfreie Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates für den Zahlungsverkehr ergänzen das Online-Angebot.

Unter den Online-Diensten befinden sich auch häufig nachgefragte Dienstleistungen anderer Behörden, wie beispielsweise Gewerbeanmeldung über das Gewerbeportal NRW, Gewerbezentralregisterauskunft, Wohngeldantragstellung, Reitangelegenheiten und andere mehr. Bei Fragen zu den Online-Diensten steht Nutzern der Digitalisierungsbeauftragte der Gemeinde Alfter, Georg Rüther unter der Telefonnummer 0228 6484-156 oder per E-Mail an georg.ruether@alfter.de gerne zur Verfügung.