Weitere standesamtliche Angelegenheiten
Urkunden
Sie benötigen eine Personenstandsurkunde beispielsweise für eine Eheschließung, für die Rentenversicherung oder eine Bewerbung?
Personenstandsurkunden werden aus den Personenstandsregistern ausgestellt.
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, die Eheurkunde z.B. bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat.
Urkunde für das Stammbuch
Die Urkunde wird auf einem speziellen Formular passend für Ihr Stammbuch der Familie ausgestellt.
Abschrift aus dem Personenstandsregister
Bei eventuellen Änderungen der Daten, z.B. durch Adoption oder Namensänderung, ist eine Abschrift aus dem Register aussagekräftiger, da die Urkunde nur den aktuellen Stand aller Angaben wiedergibt. Diese Urkunde kann auch mit allen, dem Standesamt bekannten Hinweisen ausgestellt werden und wird in dieser Form u. a. für die Anmeldung zur Eheschließung benötigt.
Internationale Personenstandsurkunden
Zur Verwendung im Ausland oder bei ausländischen Behörden kann die Urkunde auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden.
Besonderheiten / Hinweise
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Urkunde darf nur den Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, ausgehändigt werden.
Für alle anderen Personen gilt die Vorlage einer Vollmacht einer berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht oder eines Nachweises des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, vollstreckbarer Titel, Zwangsvollstreckungsbescheid).
Urkundenanforderung
Sie können die Sterbeurkunde persönlich, schriftlich oder per E-Mail bestellen.
Bei einer persönlichen Vorsprache wird die Urkunde in der Regel sofort ausgestellt. Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes, eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.
Bei schriftlicher oder Bestellung per E-Mail erhalten Sie die Urkunde per Post mit einer Zahlungsaufforderung zugestellt.
Gebühren
Die erste Urkunde kostet 10 Euro, jede weitere Urkunde der gleichen Art 5 Euro.
Zur Vorlage bei der Rentenversicherung erhalten Sie eine Urkunde bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises gebührenfrei.
Ansprechpartnerin
Britta Johann
Standesamt Alfter
Am Rathaus 7
53347 Alfter
Zimmer 5 (Rathaus, Erdgeschoss)
Telefon: 0228 / 6484 117
Telefax: 0228 / 6484 199
E-Mail: standesamt@alfter.de
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 17.30 Uhr
Vertreter/in
Britta Ewert
Telefon: 0228 / 6484 122
E-Mail: britta.ewert@alfter.de
Jürgen Thöne
Telefon: 0228 / 6484 120
E-Mail: juergen.thoene@alfter.de