Gemeinde Alfter
Am Rathaus 7
53347 Alfter

Tel.: 0228 / 6484-0
Fax: 0228 / 6484-199

eMail: rathaus@alfter.de

Dichtheitsprüfpflicht für private Abwasserleitungen

Die Gemeindewerke Alfter informieren zum Thema Dichtheitsprüfung. Schematische Darstellung der Abwassersituation bei privaten Grundstücken. Die Grenze zwischen dem öffentlichen und privaten Zuständigkeitsbereich ist klar definiert

 

Aktuell:

Zur Überprüfung der privaten Kanäle in NRW gilt seit dem 5. März 2013 eine Änderung des Landeswassergesetzes.

Details werden in Zukunft in einer Rechtsverordnung neu geregelt. Diese wird Mitte 2013 erwartet und soll u.a. Zeitpunkt und Anlässe der Prüfung beinhalten. Die Ausgestaltung der Verordnung bleibt abzuwarten.

Dichtheitsprüfpflicht — wer sagt das?

Seit Anfang 2008 ist in NRW ein neues Landeswassergesetz in Kraft. § 61a dieses Gesetzes verpflichtet alle Grundstückseigentümer, eine Dichtheitsprüfung ihrer privaten Entwässerungsanlage durchzuführen und zu dokumentieren. Geprüft werden müssen alle Schmutz- oder Mischwasser führenden, erdverlegten oder unzugänglichen Abwasserleitungen vom Gebäude bis zum Anschluss an den öffentlichen Kanal. Den Gesetzestext kann man auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW nachlesen

 

Was ist der Hintergrund der Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse?

 

Die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen ist in Zusammenhang mit der Sanierung der öffentlichen Kanalisation zu betrachten. Die kostspielige Sanierung des kommunalen Kanalnetzes ist nicht effektiv, wenn die Hausanschlüsse weiter undicht bleiben. Austretendes Abwasser verunreinigt das Grundwasser bzw. eindringendes, sauberes Grundwasser muss zusätzlich zum Abwasser aufwändig in den Kläranlagen mitbehandelt werden. Dies verursacht höhere Abwassergebühren, welche auf den einzelnen Bürger umgelegt werden müssten.

 

Wann ist die Dichtheitsprüfung durchzuführen?

 

Die Gemeinde Alfter hat eine "Fristensatzung" mit Anlage - Straßenverzeichnis - erlassen, in der für alle Grundstücke eine Ausführungsfrist festgelegt wurde.

 

Wer darf prüfen?

 

Für die Durchführung der Dichtheitsprüfung sind gemäß Landeswassergesetz nur "Sachkundige" zugelassen. Die Landesliste mit den Namen der zugelassenen Sachkundigen erhalten Sie hier.

 

Wie gehen Sie am Besten vor?

 

  • Scheuen Sie sich nicht, um Rat bei der Beauftragung einer Dichtheitsprüfung Ihres privaten Hausanschlusses zu fragen.
  • Überstürzen Sie nichts bei der Beauftragung einer Dichtheitsprüfung Ihres privaten Hausanschlusses. Sie werden über die für Sie maßgebliche Frist frühzeitig informiert und von Ihrem Abwasserwerk angeschrieben.
  • So sieht ein schadhaftes Abwasserrohr aus. In brüchigen Rohren lagern sich Rückstände ab und führen evtl. zu Verstopfungen. Dadurch kann Abwasser ins Grundwasser gelangen, andererseits dringt Grundwasser in die Abwasserleitung einDenken Sie immer daran: Sie beauftragen den Sachkundigen. Er wird tätig aufgrund Ihres Auftrages. Lassen Sie sich keine Dichtheitsprüfung von "Kanalhaien" aufschwatzen. Seriöse Sachkundige und Kanalfirmen gehen nicht von Haustür zu Haustür oder bedrängen Hausbesitzer — sie werden erst bei einem Auftrag tätig. Seriöse Sachkundige machen erst nach Sichtung des Ist-Zustandes (Vor-Ort-Begehung) ein fundiertes Angebot. Seriöse Sachkundige liefern das Ergebnis der Dichtheitsprüfung mit einer aussagekräftigen Dokumentation ab. Lassen Sie sich die Videoaufnahmen bei einer Kamerabefahrung aushändigen. Sie gehören Ihnen und dienen in Streitfällen hinterher als Beweis.
  • Bedenken Sie bitte, dass qualifizierte Sachkundige Ihren Preis haben. Billigangebote mögen auf den ersten Blick verlockend sein, das böse Erwachen kommt dann hinterher, wenn zu völlig überhöhten Preisen Sanierungsarbeiten angeboten werden, die dann oft nur mangelhaft durchgeführt werden. Pfusch bei der Sanierung des Hausanschlusses kann teuer werden, weil unter Umständen die Dicht- heitsprüfung einschließlich der Sanierungsmaßnahmen wiederholt werden muss.
  • Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, wenn Sie daran denken, eine Dichtheitsprüfung zu beauftragen. Gemeinsam kann man sich einen geeigneten Sachkundigen besser aussuchen: man hat eine bessere Verhandlungsbasis und erhält in der Regel auch einen günstigeren Preis.

 

Hier finden Sie ein Informationsblatt der Gemeindewerke als PDF-Datei (ca. 600 kb) zum Download

 

Noch Fragen?

 

Die Betriebsführerinder Gemeindewerke ist mit der Beratung der Grundstückseigentümer beauftragt.

 

Ihr Ansprechpartner bei der Regionalgas Euskirchen

Jürgen Kremer
Telefon 02251 – 708313
E-Mail kremer@regionalgas.de

 

Weiterführende Informationen

Im November 2010 ist das Abwasserwerk der Gemeinde Alfter dem "Kommunalen Netzwerk Grundstücksentwässerung" (KomNet GEW) beigetreten. In diesem Netzwerk sind mittlerweile über 60 Kommunen aus ganz NRW zusammengeschlossen und erarbeiten Strategien und Konzepte zum Umgang mit dem Landeswassergesetz. Moderiert und geleitet wird das Netzwerk durch das "Institut für Unterirdische Infrastruktur" (IKT); das IKT stellt umfangreiches Know-how im Bereich der Abwasserbeseitigung zur Verfügung.

 

Hier gelangen Sie zur Internetseite "Bürgerinfo § 61 a Landeswassergesetz NRW" des IKT.

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